Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Reiserecht Wegen zu langer Sicherheitskontrolle Flug verpasst? - Wer vorher am Flughafen Zeit vertrödelt, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz

Um 11.40 Uhr sollte die Maschine nach Faro am Flughafen Köln-Bonn starten. Herr W und seine Lebensgefährtin kamen um 9.20 Uhr am Flughafen an. Um 9.30 Uhr öffnete laut Flughafen-Webseite der Check-In-Schalter. Das Paar gab die Koffer 20 Minuten später auf und ging anschließend mit seinen Sportgeräten zum Schalter für Sperrgepäck. Gegen 10.30 Uhr betraten die Urlauber den Bereich der Sicherheitskontrolle.

Die Kontrolle dauerte so lange, dass sie zum Boarding zu spät kamen. Das Flugzeug nach Faro startete ohne sie. Von der Bundesrepublik Deutschland, Dienstherrin der Sicherheitsbeamten, verlangte Herr W Schadenersatz für die Kosten der Ersatzflüge: Die Sicherheitskontrolle sei von den Beamten der Luftsicherheitsbehörde mangelhaft organisiert worden. Hätten er und seine Freundin da nicht so lange warten müssen, wären sie rechtzeitig am Gate angekommen.

Das Landgericht Köln wies die Zahlungsklage ab (5 O 250/22). Natürlich solle die Luftsicherheitsbehörde das Handgepäck der Passagiere in einer angemessenen Zeitspanne kontrollieren. Es gelte aber auch: Fluggäste müssten sich nach den Empfehlungen der Flughafenbetreiber richten.Auf der Internetseite des Flughafens Köln-Bonn stehe: „In der Regel öffnet der Check-In am Flughafen 2,5 bis 3 Stunden vor dem Abflug. Es empfiehlt sich, diese Zeit … mindestens einzuplanen und nach dem Check-In zügig zur Sicherheitskontrolle zu gehen.“

Die Ausführungen von Herrn W belegten keinerlei Mängel in der Organisation der Kontrollen, die dazu geführt haben könnten, dass er und seine Begleiterin ihren Flug verpassten. Vielmehr hätten sich die Fluggäste einfach zu viel Zeit gelassen. Wer den Sicherheitsbereich erst gegen 10.30 Uhr betrete, dürfe sich nicht darüber beschweren, dass er ihn erst um 11.35 Uhr verlassen konnte. Diese Dauer sei völlig normal.

Da die Passagiere zusätzlich Sperrgepäck dabeihatten, hätten sie so früh wie möglich am Check-In-Schalter sein müssen und die Koffer nicht erst um 9.50 Uhr aufgeben dürfen. Dass für Sperrgepäck mehr Zeit nötig sei, hätte Herr W wissen müssen – er reise ja nicht zum ersten Mal mit Surfbrettern. Hätte das Paar den Check-In kurz nach 9.30 Uhr beendet, hätte es die Maschine nach Portugal erreicht.

Sollte es jedoch entgegen den Informationen auf der Flughafen-Webseite tatsächlich an diesem Tag unmöglich gewesen sein, das Gepäck vor 9.50 Uhr aufzugeben, sei dafür nicht die Luftsicherheitsbehörde, sondern die Fluggesellschaft verantwortlich.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

Beitrag lesen
computer online kauf shopping
Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

Beitrag lesen
Gesellschaft Meeting Büro
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

Beitrag lesen