Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Familienrecht Wer behält den Hund?

Hund, Katze, Maus oder Papagei - egal welches Haustier Eheleute sich anschaffen, im Trennungsfall stellt sich die Frage, wer es behalten darf. Nach § 90a BGB sind Haustiere genauso wie alle Tiere zwar keine Sachen, werden aber rechtlich wie Sachen behandelt. Sie stellen genauso wie z. B. Möbel Haushaltsgegenstände der Eheleute dar. Das sind alle beweglichen Sachen, die für ihre Wohn- und Haushaltsgemeinschaft oder ihr Zusammeneben bestimmt sind. Sie gehören nach der gesetzlichen Vermutung grundsätzlich beiden Eheleuten gemeinsam. In der Regel ist auch bei dem Haustier von Miteigentum auszugehen, wenn das Tier in der Ehe angeschafft, von beiden Eheleuten betreut und versorgt wurde. Nicht entscheidend ist, wer das Hundefutter oder die Hundesteuer bezahlt hat.

Trennen sich die Eheleute, sind die gemeinsamen Haushaltsgegenstände vorläufig nach Billigkeit aufzuteilen. Weil Tiere Lebewesen sind, spielen dabei weitere Kriterien eine Rolle, wie z. B. welcher Ehegatte das größere Affektionsinteresse am Haustier hat, wer die Pflege bislang maßgeblich übernommen hat und es zukünftig besser betreuen und versorgen kann sowie Tierwohlgesichtspunkte.

Im Falle der Scheidung müssen Haushaltsgegenstände endgültig gleichmäßig und gerecht aufgeteilt werden, also auch das Haustier. Nach der Verteilung ist derjenige Ehegatte, der das Haustier erhält, Alleineigentümer. Hat der andere Ehegatte im Wege der Haushaltsteilung keinen angemessenen Gegenwert erhalten, kommt eine Ausgleichszahlung in Betracht.

Derjenige Ehegatte, bei dem das Haustier bleibt, muss die Kosten alleine tragen. Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf Tierunterhalt. Ebenso wenig sieht das Gesetz für den anderen Ehegatten ein Umgangsrecht mit dem Tier vor. Einvernehmlich können die Eheleute hierzu abweichende Regelungen treffen.

Auf Haustiere in nichtehelichen Lebensgemeinschaften finden diese Regelungen keine Anwendung. Hier gibt es keine gesetzliche Vermutung dafür, dass Anschaffungen während des Zusammenlebens gemeinsames Eigentum begründen. Gehört das Haustier einem Partner, hat er einen Anspruch auf Herausgabe. Haben beide das Tier gemeinsam erworben, also Miteigentum, ändert eine Trennung daran nichts. Das Paar muss sich entscheiden, bei wem das Tier verbleibt, gesetzliche Vorgaben für eine Verteilung gibt es nicht. Im Streitfall kann ein Gericht die Zuweisung gegen Entschädigungszahlung vornehmen.

Es empfiehlt sich sowohl in einer Ehe als auch bei unverheirateten Paaren, im Vorfeld die Eigentumsverhältnisse klarzustellen bzw. zu regeln, was im Trennungsfall mit dem Haustier passieren soll.

Beitrag veröffentlicht am
10. Juni 2023

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

KI-AI-Urheber-IT-Internet
Erbrecht, Internetrecht
22.07.2025

Digitaler Nachlass: Was passiert mit dem Instagram-Konto nach dem Tod?

Die Frage, was mit einem Social-Media-Account nach dem Tod des Inhabers geschieht, betrifft immer mehr Menschen. Instagram, aber auch andere Plattformen wie Facebook oder X, sind inzwischen fester Bestandteil des Nachlasses geworden. Gerade bei Accounts mit hoher Reichweite oder besonderem ideellen Wert stellen sich viele Erben und Erblasser die Frage: Wer darf nach dem Tod eines Nutzers auf dessen Konto zugreifen und es weiterführen?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht, Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht
22.07.2025

BGH-Urteil ermöglicht Klagen bei Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 186/17) wurde entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Betreiber eines sozialen Netzwerks, in diesem Fall Facebook, seine Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2025

Die Rügepflicht im Arbeitsrecht (NLD)

Das Gesetz verlangt von einem Gläubiger eine rechtzeitige Rüge, wenn ein Schuldner eine mangelhafte Leistung erbracht hat. Diese so genannte „Rügepflicht“ gilt für alle Schuldverhältnisse. Denken Sie an die Verpflichtung zur Lieferung eines Autos, die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, aber auch an Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag. Die Anwendbarkeit der Rügepflicht im Arbeitsrecht war lange Zeit unklar. Der Hoge Raad hat 2024 über die Rügepflicht in diesem Rechtsbereich entschieden. In diesem Beitrag wird die Auffassung des Hoge Raad erörtert.

Beitrag lesen