Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Aufsichts- und Informationspflicht BaFin haftet nicht gegenüber Wirecard-Anlegern

Geklagt hatte ein Anleger, der in den Jahren 2019 und 2020 in Wirecard-Aktien investiert und rund 40.000 Euro verloren hatte. Er war der Ansicht, dass sein finanzieller Verlust bei einem frühzeitigeren Eingreifen der BaFin nicht eingetreten wäre. Diese habe ihre Aufsichts- und Informationspflicht verletzt sowie Amtsmissbrauch begangen.

Das Frankfurter Landgericht hatte die Klage abgewiesen. In einem kürzlich veröffentlichten Beschluss bestätigt das zuständige OLG Frankfurt a. M. diese Entscheidung (Beschl. v. 6.2.2023, Az. 1 U 173/22).

Zum einen sei nicht nachgewiesen, dass die BaFin gegen die ihr obliegenden Amtspflichten bei der Bilanzkontrolle verstoßen habe. Die Bilanzkontrolle sei in dem - nach damaliger Rechtslage - vorgeschriebenen System erfolgt. Für die Annahme etwaiger Fehler der BaFin seien keine greifbaren Anhaltspunkte vorgetragen.

Auch einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtsmissbrauchs verneinte das Gericht. Dass Mitarbeiter der BaFin ebenfalls in Wirecard-Aktien investiert hatten, sei nicht sittenwidrig.

Davon abgesehen stellt das Gericht fest, dass die BaFin allein im öffentlichen Interesse tätig werde, der einzelne Anleger grundsätzlich nicht durch die bankenaufsichtsrechtliche Tätigkeit geschützt sei und die BaFin daher nicht gegenüber Anlegern hafte.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde könnte der Kläger beim Bundesgerichtshof die Zulassung der Revision beantragen. Dass sich der BGH insoweit noch zu befassen hat, ist nicht unwahrscheinlich, da nach Gerichtsangaben derzeit rund 500 Verfahren anhängig sind, in denen weitere Anlegerinnen und Anleger Schadensersatz von der BaFin verlangen.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
31.08.2026

BAG zieht Grenzen bei der Entgelttransparenz

Gleiche Tätigkeit, aber eine niedrigere Karrierestufe als die männlichen Kollegen: Eine IT-Spezialistin wollte deshalb wissen, was vergleichbare Beschäftigte verdienen. Dabei verlangte sie auch Informationen über Kollegen an anderen Standorten des Unternehmens. Das ging dem Bundesarbeitsgericht zu weit.

Beitrag lesen
Miet- und Immobilienrecht
31.08.2026

Klimaanlage im Wohnungseigentum: BGH erleichtert den Einbau von Splitgeräten (BGH, Urteil vom 17.07.2026 – V ZR 162/25)

Steigende Temperaturen erhöhen auch in Wohnungseigentumsanlagen den Bedarf an wirksamen Kühllösungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Rechtsposition bauwilliger Wohnungseigentümer deutlich gestärkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigentümer die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen – auch wenn die Mehrheit der Gemeinschaft dies ablehnt.

Beitrag lesen
IT-Recht, Internationales Recht, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
31.08.2026

Der EU-KI-Akt in der Praxis: Was bringt der Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten?

Die Europäische Kommission hat den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht, der einen wichtigen praktischen Schritt bei der Umsetzung des EU-KI-Akts darstellt. Obwohl der Kodex freiwillig ist und für sich genommen keine neuen Rechtspflichten begründet, wird er in der Praxis vor allem bei der Auslegung und beim Nachweis der Einhaltung der Transparenzpflichten nach Art. 50 des KI-Akts eine bedeutende Rolle spielen.

Beitrag lesen