Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Corona-Soforthilfen im Rückspiegel – Wo steht Deutschland heute?

Im September 2024 endete die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen. Gut ein Jahr danach ist es Zeit Bilanz zu ziehen.

Die Corona-Soforthilfen waren in den Jahren 2020 und 2021 ein zentrales Instrument, um Liquidität zu sichern und Existenzen zu retten. Mit Milliardenbeträgen unterstützte der Staat kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Kulturschaffende. Heute, rund ein Jahr nach Ablauf der Frist für die Schlussabrechnungen, ist es Zeit für einen Rückblick: Was haben die Hilfen bewirkt – und wo stehen wir heute?

Rückblick: Hilfen in der Ausnahmesituation

Die Pandemie traf die Wirtschaft mit voller Wucht. Lockdowns, Betriebsschließungen und dramatische Umsatzrückgänge brachten zahlreiche Unternehmen innerhalb kürzester Zeit an ihre Belastungsgrenzen. Viele Mandanten – ob kleiner Handwerksbetrieb, mittelständisches Unternehmen oder Solo-Selbstständige – waren in ihrer Existenz unmittelbar bedroht. In dieser Situation kam es auf schnelles Handeln an.

Die Bundesregierung stellte mit den Soforthilfen, Überbrückungshilfen I bis IV sowie den November- und Dezemberhilfen ein umfangreiches Paket auf die Beine. Damit die Mittel gerecht und zuverlässig fließen konnten, waren Steuerberaterinnen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als „prüfende Dritte“ fester Bestandteil des Verfahrens. Ihre Aufgabe: die Anspruchsvoraussetzungen sorgfältig prüfen, Missbrauch verhindern und gleichzeitig dafür sorgen, dass dringend benötigte Gelder zeitnah bei den Betrieben ankamen.

Insgesamt wurden während der Coronapandemie rund 130 Milliarden Euro an Wirtschaftshilfen bereitgestellt – darunter direkte Zuschüsse, Kredite sowie Hilfen im Rahmen des Rettungsschirms und über die KfW. Allein für die Überbrückungshilfen I bis IV und die November-/Dezemberhilfe gingen rund 1,8 Millionen Anträge ein, die zu einem Auszahlungsvolumen in Höhe von 60 Milliarden Euro führten.

Ein Kraftakt für alle Beteiligten

Wir selbst haben in diesen Jahren mehr als 300 Anträge auf Corona-Hilfen mit einem Gesamtvolumen von rund 13 Millionen Euro für unsere Mandanten begleitet. Die Bandbreite reichte von Handwerksbetrieben über Einzelunternehmern bis hin zu mittelständischen Unternehmen. In vielen Fällen halfen die Förderungen, Liquiditätsengpässe zu überbrücken, Arbeitsplätze zu sichern und den Geschäftsbetrieb am Laufen zu halten.

Nicht nur für Unternehmen, auch für uns als Beraterinnen und Berater bedeutete die Corona-Zeit eine enorme Kraftanstrengung. Die Koordination mit Mandanten, die detaillierte Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen, die Bearbeitung umfangreicher Datenpakete im digitalen Antragsverfahren und der Austausch mit den Bewilligungsstellen beanspruchten erhebliche Ressourcen. Über die gesamte Dauer von 2020 bis heute waren für die Bearbeitung von Anträgen und Schlussabrechnungen dauerhaft Kapazitäten gebunden – zusätzlich zum normalen Tagesgeschäft.

Hinter jedem Antrag steht eine Geschichte

Unsere Erfahrung aus der intensiven Arbeit mit den Anträgen zeigt: Die Auswirkungen der Pandemie waren für viele Mandanten sehr einschneidend. Nicht selten stand die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Die Rückmeldungen, die wir erhalten haben, verdeutlichen, wie wichtig diese Förderprogramme für viele Betriebe waren – und wie wertvoll eine verlässliche und kompetente Begleitung im Antragsverfahren ist.

„Es war uns ein zentrales Anliegen, unsere Mandanten bestmöglich durch diese unruhige Zeit zu begleiten. Rückblickend überwiegt die Freude, dass wir mit unserem Einsatz dazu beitragen konnten, Betriebe und Arbeitsplätze zu sichern“, berichtet Lars Holle, Partner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei LFK PARTNER.

Aktueller Stand der Abwicklung

Doch mit der Auszahlung war die Arbeit nicht beendet. Ein entscheidender Teil begann später: die Schlussabrechnungen. Die Frist dafür lief im September 2024 aus. Deutschlandweit war bis dahin etwa 95 % der Fälle eingereicht. Gut die Hälfte davon ist von den Bewilligungsstellen der Länder inzwischen abschließend geprüft. Die Bilanz ist gemischt: In rund 29 Prozent der Fälle kam es zu Rückforderungen. Im Durchschnitt müssen Unternehmen etwa 8.900 Euro zurückzahlen – in Summe rechnet der Bund mit Rückflüssen von rund 700 Millionen Euro.

„Seit Ende dieser Frist sind auch alle Schlussabrechnungen unserer betreuten Mandanten eingereicht. Für rund 60 % der Anträge liegen bereits endgültige Bescheide vor. Die restlichen Fälle befinden sich noch in der Bearbeitung durch die zuständigen Behörden – eine vollständige Abwicklung erwarten wir bis Ende dieses Jahres. Bis dahin begleiten wir unsere Mandanten weiterhin verlässlich bei den letzten Schritten“, kommentiert Lars Holle, verantwortlicher Partner für die Corona-Hilfen, den aktuellen Bearbeitungsstand bei LFK PARTNER.

Resümee

Die Corona-Hilfen waren ein beispielloses Instrument, um die wirtschaftlichen Folgen einer globalen Krise abzufedern. Sie haben maßgeblich dazu beigetragen, Liquidität zu sichern, Unternehmen zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu erhalten. Der Weg dorthin war für alle Beteiligten mit großen Herausforderungen verbunden – doch das übergeordnete Ziel wurde erreicht: die wirtschaftliche Substanz in einer historischen Ausnahmesituation zu schützen.

„Wir blicken mit Dankbarkeit zurück: an unsere Mandanten für ihr Vertrauen und an unser Team für den unermüdlichen Einsatz. Auch wenn die Pandemie glücklicherweise hinter uns liegt, zeigt der Rückblick eines deutlich: Starke Partnerschaften und schnelles Handeln sind in Krisenzeiten unverzichtbar“, zieht Thomas Bußhardt, Partner bei LFK PARTNER, ein abschließendes Fazit.

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Beitrag veröffentlicht am
14. Oktober 2025

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Steuerrecht, Erbschaften und Schenkungen, Gesellschaftsrecht
18.05.2026

Schenkung Mitunternehmeranteil nebst Sonder-BV kann zur Steuerfalle werden

Mitunternehmeranteile werden häufig schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Diese Übertragung unterliegt zwar der Schenkungsteuer, ist aber häufig nach §§ 13a, 13b ErbStG steuerfrei. Zur Steuerfalle kann es aber kommen, wenn vermeintlich parallel zum Mitunternehmeranteil Sonderbetriebsvermögen übertragen wird. Werden hier die Verträge nicht optimal aufeinander abgestimmt, kann die Steuerbegünstigung für das Sonderbetriebsvermögen schnell entfallen.

Beitrag lesen
Vertragsrecht Vertrag Unterschrift
Insolvenzrecht
08.05.2026

Wann wird die Schwelle zum Betriebsübergang nach § 613a BGB überschritten?

Dies ist auch eine für insolvenzrechtliche Sanierungen relevante Fragestellung. Denn auch in diesem Zusammenhang findet die Regelung des § 613a BGB Anwendung – beispielsweise im Zuge einer sogenannten übertragenden Sanierung.

Beitrag lesen
handschlag arbeit kündigung vertrag
Arbeitsrecht
04.05.2026

Variable Vergütung in der Elternzeit – was das Urteil für die Praxis bedeutet

Variable Vergütungssysteme sind aus der modernen Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. Boni, Zielprämien und leistungsabhängige Gehaltsbestandteile sollen Anreize setzen und Unternehmenserfolg honorieren. Gleichzeitig werfen sie in der Praxis immer wieder rechtliche Fragen auf – insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer zeitweise keine Arbeitsleistung erbringen, etwa während der Elternzeit. Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts schafft hierzu wichtige Klarheit und gibt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine verlässliche Orientierung.

Beitrag lesen