Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Corona und Quarantäne

Das Gesundheitsamt hat bei mir Quarantäne angeordnet. Bekomme ich weiterhin mein Gehalt?

Sofern der Arbeitnehmer in Folge der Infizierung mit dem Corona-Virus arbeitsunfähig erkrankt, erhält er nach den üblichen Regelungen eine Entgeltfortzahlung.

Ist er dagegen nicht akut erkrankt, sondern befindet sich wegen des Verdachts auf eine mögliche Infektion in Quarantäne, greift die Regelung in § 56 Infektionsschutzgesetz. Diese sieht eine Entschädigung für den Arbeitnehmer in Höhe des Netto-Arbeitsentgelts für die ersten sechs Wochen der Quarantäne vor. Die Entschädigung zahlt der Arbeitgeber aus, bekommt sie aber auf Antrag von den zuständigen Behörden erstattet.

Erhalte ich weiter meinen Lohn?

Sie erhalten in jedem Fall weiterhin monatlich Geld. Es gilt folgende Regelung:

Sofern Sie krankgeschrieben sind, gilt die übliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für maximal 6 Wochen. Danach bekommen Sie von der Krankenkasse Krankengeld, das aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze für Bruttogehälter über 4.687,50 EUR bei 3.281,40 EUR in 2020 gedeckelt ist.

Sofern Sie ohne Krankschreibung einer Quarantäne unterliegen (z.B. wenn Sie als sog. Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger oder Krankheitsverdächtiger im Sinne des Infektionsschutzgesetztes gelten) und deshalb keinen Anspruch mehr auf Lohn haben („ohne Arbeit kein Lohn“) erhalten Sie vom Staat für maximal 6 Wochen eine Entschädigung in Höhe Ihres bisherigen Verdienstes. Danach reduziert sich die Entschädigung auf die Höhe des Krankengeldes (s.o.).

Muss ich Urlaub nehmen?

Nein. Wenn Sie sich in Quarantäne befinden müssen SIe keinen Urlaub für diese Zeit nehmen.

Droht mir eine Kündigung?

Die Anordnung einer Quarantäne ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Auch wenn der Ausfall Ihrer Arbeitskraft für den Arbeitgeber eine Härt bedeuten kann, kann er Ihnen allein wegen der Quarantäne nicht kündigen. Im Falle einer Kündigung ist jedoch immer schnell zu handeln. Wird gegen eine Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang eine Kündigungsschutzklage erhoben, wird die Kündigung wirksam. Dann ist egal, ob für die Kündigung ein ausreichender Grund vorlag. Es gilt also auch im Falle der Quarantäne immer den Briefkasten täglich zu leeren oder durch eine Vertrauensperson leeren zu lassen und auf relevante Post zu prüfen.

Alle Fachbeiträge zeigen

Steuerrecht, Handelsrecht
16.09.2025

Export: Bundesfinanzministerium konkretisiert Anforderungen an steuerfreie Ausfuhrlieferungen

In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt und wichtige Klarstellungen für die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen bekannt gegeben, die besonders für Exporteure wichtig sind.

Beitrag lesen
Markenrecht
16.09.2025

Farbmarken im Getränkemarkt: Was der aktuelle “Spezi-Streit” Unternehmen lehrt

Der jüngste Rechtsstreit zwischen der Münchner Brauerei Paulaner und Berentzen um die Gestaltung von Cola-Mix-Flaschen beschäftigt nicht nur Juristen, sondern auch viele Unternehmen im Getränke- und Konsumgütermarkt. Die zentralen Themen: der Schutz von Farbmarken und das Risiko, dass Produktgestaltungen unzulässig an ein geschütztes Erscheinungsbild anknüpfen.

Beitrag lesen
KI-AI-Urheber-IT-Internet
Informationstechnologie, Informationstechnologierecht, IT-Recht, Internetrecht, Europarecht
13.09.2025

EU AI Act 2025: Ihr Fahrplan für rechtssichere und erfolgreiche KI-Nutzung im Unternehmen

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern prägt schon heute zahlreiche Geschäftsprozesse – vom Kundenservice über das Personalmanagement bis hin zur Produktion und Logistik. Auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren von den Effizienzsteigerungen, die KI-Systeme bieten. Mit der Verabschiedung des EU AI Act steht jedoch ein Paradigmenwechsel bevor.

Beitrag lesen