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Corona und Quarantäne

Das Gesundheitsamt hat bei mir Quarantäne angeordnet. Bekomme ich weiterhin mein Gehalt?

Sofern der Arbeitnehmer in Folge der Infizierung mit dem Corona-Virus arbeitsunfähig erkrankt, erhält er nach den üblichen Regelungen eine Entgeltfortzahlung.

Ist er dagegen nicht akut erkrankt, sondern befindet sich wegen des Verdachts auf eine mögliche Infektion in Quarantäne, greift die Regelung in § 56 Infektionsschutzgesetz. Diese sieht eine Entschädigung für den Arbeitnehmer in Höhe des Netto-Arbeitsentgelts für die ersten sechs Wochen der Quarantäne vor. Die Entschädigung zahlt der Arbeitgeber aus, bekommt sie aber auf Antrag von den zuständigen Behörden erstattet.

Erhalte ich weiter meinen Lohn?

Sie erhalten in jedem Fall weiterhin monatlich Geld. Es gilt folgende Regelung:

Sofern Sie krankgeschrieben sind, gilt die übliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für maximal 6 Wochen. Danach bekommen Sie von der Krankenkasse Krankengeld, das aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze für Bruttogehälter über 4.687,50 EUR bei 3.281,40 EUR in 2020 gedeckelt ist.

Sofern Sie ohne Krankschreibung einer Quarantäne unterliegen (z.B. wenn Sie als sog. Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger oder Krankheitsverdächtiger im Sinne des Infektionsschutzgesetztes gelten) und deshalb keinen Anspruch mehr auf Lohn haben („ohne Arbeit kein Lohn“) erhalten Sie vom Staat für maximal 6 Wochen eine Entschädigung in Höhe Ihres bisherigen Verdienstes. Danach reduziert sich die Entschädigung auf die Höhe des Krankengeldes (s.o.).

Muss ich Urlaub nehmen?

Nein. Wenn Sie sich in Quarantäne befinden müssen SIe keinen Urlaub für diese Zeit nehmen.

Droht mir eine Kündigung?

Die Anordnung einer Quarantäne ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Auch wenn der Ausfall Ihrer Arbeitskraft für den Arbeitgeber eine Härt bedeuten kann, kann er Ihnen allein wegen der Quarantäne nicht kündigen. Im Falle einer Kündigung ist jedoch immer schnell zu handeln. Wird gegen eine Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang eine Kündigungsschutzklage erhoben, wird die Kündigung wirksam. Dann ist egal, ob für die Kündigung ein ausreichender Grund vorlag. Es gilt also auch im Falle der Quarantäne immer den Briefkasten täglich zu leeren oder durch eine Vertrauensperson leeren zu lassen und auf relevante Post zu prüfen.

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Internationales Recht
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Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

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17.09.2026

Wahl der Unternehmensbewertungsmethode in Gerichtsverfahren zur Aufteilung des Gesamtguts (PL)

Bei der Unternehmensbewertung im Rahmen der Aufteilung des Gesamtguts (bei Eheleuten) erfolgt die Bewertung zu einem konkreten Stichtag. Hierbei handelt es sich meist um den Zeitpunkt der Vereinbarung der Gütertrennung oder um den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft gemäß Art. 65 § 1 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches (KSH) – wonach der Wert des Kapitalanteils des Gesellschafters auf der Grundlage einer gesonderten Bilanz unter Berücksichtigung des Veräußerungswerts des Gesellschaftsvermögens zu ermitteln ist – gilt gemäß § 2 als Bilanzstichtag: bei einer Kündigung der letzte Tag des Geschäftsjahres, in dem die Kündigungsfrist abgelaufen ist; im Falle des Todes oder der Insolvenzeröffnung der Tag des Todes bzw. der Tag der Insolvenzeröffnung; und im Falle des Ausschlusses aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils der Tag der Klageerhebung. Die genannten Zeitpunkte sind für die Bestimmung des Unternehmenszustands maßgeblich, wobei der Unternehmenswert auf der Grundlage dieses Zustands ermittelt wird.

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17.09.2026

Schwächen des Humankapitals – riskantes Finanzverhalten und dessen soziale Auswirkungen

Risikobereitschaft und das Streben nach Wohlstand gehören zu den stärksten Triebfedern menschlichen Handelns. Menschen gehen aus verschiedenen wesentlichen Gründen Risiken ein – seien es psychologische, soziale oder sogar evolutionäre Motive (aus evolutionärer Sicht erhöhte die Anhäufung von Ressourcen die Chancen auf Überleben und Genweitergabe). Heute treten materielle Mittel an die Stelle dieser Ressourcen, doch das Bedürfnis, sie anzuhäufen und zu vermehren, ist unverändert geblieben.

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