Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Corona und Quarantäne

Das Gesundheitsamt hat bei mir Quarantäne angeordnet. Bekomme ich weiterhin mein Gehalt?

Sofern der Arbeitnehmer in Folge der Infizierung mit dem Corona-Virus arbeitsunfähig erkrankt, erhält er nach den üblichen Regelungen eine Entgeltfortzahlung.

Ist er dagegen nicht akut erkrankt, sondern befindet sich wegen des Verdachts auf eine mögliche Infektion in Quarantäne, greift die Regelung in § 56 Infektionsschutzgesetz. Diese sieht eine Entschädigung für den Arbeitnehmer in Höhe des Netto-Arbeitsentgelts für die ersten sechs Wochen der Quarantäne vor. Die Entschädigung zahlt der Arbeitgeber aus, bekommt sie aber auf Antrag von den zuständigen Behörden erstattet.

Erhalte ich weiter meinen Lohn?

Sie erhalten in jedem Fall weiterhin monatlich Geld. Es gilt folgende Regelung:

Sofern Sie krankgeschrieben sind, gilt die übliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für maximal 6 Wochen. Danach bekommen Sie von der Krankenkasse Krankengeld, das aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze für Bruttogehälter über 4.687,50 EUR bei 3.281,40 EUR in 2020 gedeckelt ist.

Sofern Sie ohne Krankschreibung einer Quarantäne unterliegen (z.B. wenn Sie als sog. Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger oder Krankheitsverdächtiger im Sinne des Infektionsschutzgesetztes gelten) und deshalb keinen Anspruch mehr auf Lohn haben („ohne Arbeit kein Lohn“) erhalten Sie vom Staat für maximal 6 Wochen eine Entschädigung in Höhe Ihres bisherigen Verdienstes. Danach reduziert sich die Entschädigung auf die Höhe des Krankengeldes (s.o.).

Muss ich Urlaub nehmen?

Nein. Wenn Sie sich in Quarantäne befinden müssen SIe keinen Urlaub für diese Zeit nehmen.

Droht mir eine Kündigung?

Die Anordnung einer Quarantäne ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Auch wenn der Ausfall Ihrer Arbeitskraft für den Arbeitgeber eine Härt bedeuten kann, kann er Ihnen allein wegen der Quarantäne nicht kündigen. Im Falle einer Kündigung ist jedoch immer schnell zu handeln. Wird gegen eine Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang eine Kündigungsschutzklage erhoben, wird die Kündigung wirksam. Dann ist egal, ob für die Kündigung ein ausreichender Grund vorlag. Es gilt also auch im Falle der Quarantäne immer den Briefkasten täglich zu leeren oder durch eine Vertrauensperson leeren zu lassen und auf relevante Post zu prüfen.

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
19.01.2026

Arbeitsrechtliche Spielregeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co.

Die Bestimmung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit, Urlaub und Co. gestaltet sich weitaus schwieriger, wenn ein Arbeitnehmer auch eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form einer Provision erhält. Die Höhe der Vergütung ist teilweise starken Schwankungen unterworfen. Diesen Schwankungen ist bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts Rechnung zu tragen.

Beitrag lesen
Steuerrecht
19.01.2026

Firmen-Fitnessprogramme – Das sind die aktuellen lohnsteuerlichen Grundsätze

Im Rahmen von Firmen-Fitnessprogrammen bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern flexible Trainingsmöglichkeiten in externen Einrichtungen an. Dabei übernehmen die Arbeitgeber die Kosten teilweise oder vollständig. Aber die lohnsteuerliche Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen ist in der Praxis komplex, die Finanzverwaltung hat kürzlich nachgelegt.

Beitrag lesen
Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Gesellschaftsrecht
19.01.2026

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert (BFH 4.6.25, II R 42/21).

Beitrag lesen