Neueste Beiträge zu aktuellen Rechtsfragen
Die DIRO nimmt an der dynamischen Entwicklung im Rechtsmarkt in Europa aktiv teil. Neben Informationen von und über unser Netzwerk stellen wir hier für Sie auch eine breite Auswahl an Fachbeiträgen von DIRO-Kanzleien zu diversen rechtlichen Themen bereit.
Verkehrsunfall: Auch für einen kleineren Ersatzwagen ist der günstigste Tarif maßgeblich
Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat grundsätzlich Anspruch darauf, für die Dauer der Reparatur einen gleichwertigen Mietwagen zu nutzen. Doch was gilt, wenn sich der Geschädigte freiwillig mit einem kleineren Ersatzfahrzeug begnügt? Kann er dann argumentieren, die höheren Mietkosten seien dennoch zu ersetzen, weil ein gleichwertiges Fahrzeug kaum günstiger gewesen wäre? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er stellte klar: Maßgeblich sind allein die erforderlichen Kosten des tatsächlich angemieteten Fahrzeugs. Auch bei einem klassenniedrigeren Ersatzwagen bleibt der Geschädigte verpflichtet, den wirtschaftlichsten Tarif zu wählen.
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
Bauherr als Handwerker: Architekt bleibt in der Verantwortung
OLG Schleswig: Architekt muss auch Eigenleistungen eines unerfahrenen Bauherrn planen und überwachen
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
Wie oft darf der Ehename wechseln?
Mit der Reform des deutschen Namensrechts zum 1. Mai 2025 wollte der Gesetzgeber Ehepaaren mehr Freiheit bei der Wahl ihres Familiennamens verschaffen. Doch wie weit reicht diese neue Gestaltungsfreiheit? Darf ein Ehepaar nach dem Widerruf seines bisherigen Ehenamens anschließend noch einmal einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen – und dabei sogar einen anderen als ursprünglich wählen? Diese bislang umstrittene Frage hat das Kammergericht Berlin nun zugunsten der Ehegatten beantwortet und sich damit bewusst gegen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte gestellt.
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
Bundesarbeitsgericht stärkt den Kündigungsschutz bei aufgeteilter Elternzeit
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ermöglicht es Eltern, ihre Elternzeit auf mehrere Zeitabschnitte zu verteilen. Doch gilt der besondere Kündigungsschutz auch vor jedem einzelnen Abschnitt oder nur vor dem ersten? Mit dieser bislang höchstrichterlich ungeklärten Frage hatte sich das Bundesarbeitsgericht zu befassen. Es entschied, dass der gesetzliche Kündigungsschutz bei jeder beantragten Elternzeit erneut eingreift – selbst dann, wenn sämtliche Zeitabschnitte bereits mit einem einzigen Schreiben beantragt wurden.
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
KI-Technologie im Personalwesen (HR)
Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an KI-Systeme, die im Personalwesen eingesetzt werden, sowie mit den Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer, die solche Systeme gemäß der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) beantragen. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem fünf Risikokategorien definiert werden und gleichzeitig zwischen KI-Systemen und KI-Modellen unterschieden wird. Aufgrund dieses Ansatzes bezieht sich die Einstufung des Risikos von KI-Systemen in erster Linie auf deren (möglichen) Zweck und/oder Wirkung.
Niederlande
Koalitionsvertrag: große Veränderungen für die soziale Sicherheit und die Arbeitsunfähigkeit (NLD)
Der aktuelle niederländische Koalitionsvertrag enthält neben dem Gesetz für Selbstständige auch eine Reihe von Plänen, die tiefgreifende Änderungen im System der Arbeitsunfähigkeit und der sozialen Sicherheit mit sich bringen. Diese Vorhaben haben weitreichende Folgen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wir haben einige wichtige Punkte für Sie zusammengefasst.
Off-label-Use und Nikolaus-Beschluss: Zwei Wege zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Wer an einer Krebserkrankung leidet und ein Medikament benötigt, das für seine konkrete Situation nicht zugelassen ist, steht vor einer Frage, die über Gesundheit und Geld gleichermaßen entscheidet: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Die Antwort hängt davon ab, auf welche rechtliche Grundlage sich der Versicherte stützen kann.
Thomas Oedekoven · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)
Niederlande
Die Unternehmensstrukturregelung bei (wachsenden) Unternehmen (NLD)
Wenn ein Unternehmen stark wächst, kann die sog. Unternehmensstrukturregelung zum Tragen kommen. Die Strukturregelung verpflichtet unter anderem zur Bildung eines Aufsichtsrats. Der Betriebsrat hat dabei ein Vorschlagsrecht. Der Aufsichtsrat hat weitreichende Befugnisse, wie beispielsweise die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und die Zustimmung zu wichtigen Geschäftsführungsbeschlüssen.
M.W.L. (Matthijs) van Rozen · Kienhuis Legal N.V., Enschede (Niederlande)
Neue EU-Etiketten für Gewährleistung und Garantie – Der zweite Streich der EmpCo-Richtlinie
Vom Greenwashing zu den Gewährleistungsetiketten In unserem letzten Beitrag haben wir die weitreichenden Neuerungen der Richtlinie (EU) 2024/825, der sogenannten „EmpCo-Richtlinie", für die Umweltkommunikation beleuchtet: verschärfte Anforderungen an Umweltaussagen, das Aus für kompensationsbasierte Klimaneutralitäts-Werbung und strenge Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel. Doch die EmpCo-Richtlinie erschöpft sich nicht in der Bekämpfung von Greenwashing. Sie verfolgt ein breiteres Ziel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen umfassend in die Lage versetzt werden, informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Rechte bei mangelhafter Ware kennen und genau hier setzt der zweite große Regelungskomplex der EmpCo an: einheitliche Informationsetiketten über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über freiwillige Herstellergarantien. Die neuen Pflichten treten, ebenso wie die Greenwashing-Vorschriften, am 27. September 2026 in Kraft.
Dr. Vera I. Gronen · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)
Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt
Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)