Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)
Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.
Dr. Robert Lewandowski · DLP Dr. Robert Lewandowski & Partners sp.k., Warszawa (Polen)
Handels- und Gesellschaftsrecht Polen
Wahl der Unternehmensbewertungsmethode in Gerichtsverfahren zur Aufteilung des Gesamtguts (PL)
Bei der Unternehmensbewertung im Rahmen der Aufteilung des Gesamtguts (bei Eheleuten) erfolgt die Bewertung zu einem konkreten Stichtag. Hierbei handelt es sich meist um den Zeitpunkt der Vereinbarung der Gütertrennung oder um den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft gemäß Art. 65 § 1 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches (KSH) – wonach der Wert des Kapitalanteils des Gesellschafters auf der Grundlage einer gesonderten Bilanz unter Berücksichtigung des Veräußerungswerts des Gesellschaftsvermögens zu ermitteln ist – gilt gemäß § 2 als Bilanzstichtag: bei einer Kündigung der letzte Tag des Geschäftsjahres, in dem die Kündigungsfrist abgelaufen ist; im Falle des Todes oder der Insolvenzeröffnung der Tag des Todes bzw. der Tag der Insolvenzeröffnung; und im Falle des Ausschlusses aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils der Tag der Klageerhebung. Die genannten Zeitpunkte sind für die Bestimmung des Unternehmenszustands maßgeblich, wobei der Unternehmenswert auf der Grundlage dieses Zustands ermittelt wird.
Małgorzata Mikiciuk · DLP Dr. Robert Lewandowski & Partners sp.k., Warszawa (Polen)
Dr. Rafał Kusy · DLP Dr. Robert Lewandowski & Partners sp.k., Warszawa (Polen)
Schwächen des Humankapitals – riskantes Finanzverhalten und dessen soziale Auswirkungen
Risikobereitschaft und das Streben nach Wohlstand gehören zu den stärksten Triebfedern menschlichen Handelns. Menschen gehen aus verschiedenen wesentlichen Gründen Risiken ein – seien es psychologische, soziale oder sogar evolutionäre Motive (aus evolutionärer Sicht erhöhte die Anhäufung von Ressourcen die Chancen auf Überleben und Genweitergabe). Heute treten materielle Mittel an die Stelle dieser Ressourcen, doch das Bedürfnis, sie anzuhäufen und zu vermehren, ist unverändert geblieben.
Dr. Dominik Lalak · DLP Dr. Robert Lewandowski & Partners sp.k., Warszawa (Polen)
Bank- und Kapitalmarktrecht Polen
Hat die Glückssträhne der Kreditgeber vor Gerichten nun endlich ein Ende gefunden? (PL)
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit seinem Vorabentscheidungserlass vom 3. Oktober 2019 in der Rechtssache Dziubak (C-260/18) die Rechtsprechung zu fremdwährungsindexierten und -denominierten Krediten, insbesondere in Bezug auf Schweizer Franken, maßgeblich beeinflusst. Obwohl dieser Erlass die bestehende Rechtsprechung des Gerichtshofs ergänzte, war er im Kontext derartiger Streitigkeiten vor ordentlichen Gerichten in Polen wegweisend. Er gab nationalen Gerichten in der gesamten EU -Orientierung für die Anwendung dieser Grundsätze. Dies führte zu einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung in diesem Bereich und sogar zu einer gewissen Automatisierung des Verfahrens.
Dr. Karol Świtaj · DLP Dr. Robert Lewandowski & Partners sp.k., Warszawa (Polen)
Gesellschaftsrecht Polen
Erwerb von Rechten und Pflichten eines Gesellschafters durch die Gesellschaft in Personengesellschaften (PL)
Bemerkungen de lege lata und de lege ferenda
Dr. Robert Lewandowski · DLP Dr. Robert Lewandowski & Partners sp.k., Warszawa (Polen)