Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Verkehrsrecht aktuell Die Benutzung eines im Fahrzeug eingebauten Touchscreens: es kann zum Fahrverbot führen

Der Fahrer eines Fahrzeuges der Marke „Tesla“ war bei regennasser Fahrbahn und starkem Regen nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und hatte dabei Schäden verursacht. Als Unfallursache hatte er nach dem Unfall angegeben, dass er über den Touchscreen den Geschwindigkeitsregler des Scheibenwischers betätigt habe und deshalb von der Fahrbahn abgekommen sei.

Das Amtsgericht verurteilte ihn nach § 23 Abs. 1a StVO zu einer Geldbuße von 200,00 € mit einem Fahrverbot von einem Monat. Diese Verurteilung hat das OLG Karlsruhe mit dem Beschluss vom 27.08.2020 Aktenzeichen 1 Rb 36 Ss 832/19 bestätigt. Die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO ist allseits bekannt als das sogenannte "Handyverbot". Es hat wie gewiss auch den verurteilten Fahrer überrascht, dass unter dieses Verbot auch die Benutzung eines in einem Fahrzeug eingebauten Touchscreens fällt.

Das Oberlandesgericht hat dazu ausgeführt, dass die Vorschrift nicht zwischen beweglichen und eingebauten elektronischen Geräte unterscheidet. Damit wird auch ein eingebautes Elektronikgerät zu demjenigen der Verbotsnorm. Sinn und Zweck der Vorschrift ist nach der Entscheidung des OLG, dass sämtliche Berührungsbildschirme von der vom Wortlaut weit gefassten Vorschrift ohne Einschränkung erfasst sind. Dabei musste es sich nach der Entscheidung des OLG nicht nur um Geräte der Unterhaltungselektronik oder Ortsbestimmung handeln. Berührungsbildschirme würden in Satz 2 der Vorschrift ausdrücklich und ohne Einschränkung der Funktion aufgeführt.

Bei dem Beschluss handelt es sich um die erste obergerichtliche Entscheidung zu dem Thema. So wie vom Gericht entschieden wird das aber auch in der Literatur vertreten (Will, NJW 2019, 1633).

Wer also einen in Fahrzeug eingebauten Touchscreen seines Fahrzeugs zu welchem Zweck auch immer bedient, kann dadurch mit einem Punkt belegt werden und bei der Verursachung eines Unfalls wie in dem entschiedenen Fall sogar noch ein Fahrverbot bekommen.

Es soll allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass die Verurteilung nur erfolgen konnte, weil der Fahrer selbst angegeben hatte, dass er den Touchscreen bedient hatte!

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Internet-smartphone-online-socialmedia-digital
Russisches Recht
19.03.2026

Verbindliche Verwendung der russischen Sprache in öffentlichen Informationen ab dem 1. März 2026 (RUS)

Ab dem 1. März 2026 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die die Verwendung der russischen Sprache in allen öffentlichen, für Verbraucher bestimmten Informationen vorschreiben (Föderalgesetz Nr. 168-FZ vom 24. Juni 2025). Die Gesetzesänderungen werden die meisten Wirtschaftsbereiche betreffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Einzelhandel und den elektronischen Handel, die Gastronomie, den Dienstleistungssektor, das Gesundheits- und Bankwesen, Autohändler, Bauträger usw.

Beitrag lesen
Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

Beitrag lesen
Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

Beitrag lesen