Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Verkehrsrecht aktuell Die Benutzung eines im Fahrzeug eingebauten Touchscreens: es kann zum Fahrverbot führen

Der Fahrer eines Fahrzeuges der Marke „Tesla“ war bei regennasser Fahrbahn und starkem Regen nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und hatte dabei Schäden verursacht. Als Unfallursache hatte er nach dem Unfall angegeben, dass er über den Touchscreen den Geschwindigkeitsregler des Scheibenwischers betätigt habe und deshalb von der Fahrbahn abgekommen sei.

Das Amtsgericht verurteilte ihn nach § 23 Abs. 1a StVO zu einer Geldbuße von 200,00 € mit einem Fahrverbot von einem Monat. Diese Verurteilung hat das OLG Karlsruhe mit dem Beschluss vom 27.08.2020 Aktenzeichen 1 Rb 36 Ss 832/19 bestätigt. Die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO ist allseits bekannt als das sogenannte "Handyverbot". Es hat wie gewiss auch den verurteilten Fahrer überrascht, dass unter dieses Verbot auch die Benutzung eines in einem Fahrzeug eingebauten Touchscreens fällt.

Das Oberlandesgericht hat dazu ausgeführt, dass die Vorschrift nicht zwischen beweglichen und eingebauten elektronischen Geräte unterscheidet. Damit wird auch ein eingebautes Elektronikgerät zu demjenigen der Verbotsnorm. Sinn und Zweck der Vorschrift ist nach der Entscheidung des OLG, dass sämtliche Berührungsbildschirme von der vom Wortlaut weit gefassten Vorschrift ohne Einschränkung erfasst sind. Dabei musste es sich nach der Entscheidung des OLG nicht nur um Geräte der Unterhaltungselektronik oder Ortsbestimmung handeln. Berührungsbildschirme würden in Satz 2 der Vorschrift ausdrücklich und ohne Einschränkung der Funktion aufgeführt.

Bei dem Beschluss handelt es sich um die erste obergerichtliche Entscheidung zu dem Thema. So wie vom Gericht entschieden wird das aber auch in der Literatur vertreten (Will, NJW 2019, 1633).

Wer also einen in Fahrzeug eingebauten Touchscreen seines Fahrzeugs zu welchem Zweck auch immer bedient, kann dadurch mit einem Punkt belegt werden und bei der Verursachung eines Unfalls wie in dem entschiedenen Fall sogar noch ein Fahrverbot bekommen.

Es soll allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass die Verurteilung nur erfolgen konnte, weil der Fahrer selbst angegeben hatte, dass er den Touchscreen bedient hatte!

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Internationales Recht
17.09.2026

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

Beitrag lesen
Internationales Recht
17.09.2026

Wahl der Unternehmensbewertungsmethode in Gerichtsverfahren zur Aufteilung des Gesamtguts (PL)

Bei der Unternehmensbewertung im Rahmen der Aufteilung des Gesamtguts (bei Eheleuten) erfolgt die Bewertung zu einem konkreten Stichtag. Hierbei handelt es sich meist um den Zeitpunkt der Vereinbarung der Gütertrennung oder um den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft gemäß Art. 65 § 1 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches (KSH) – wonach der Wert des Kapitalanteils des Gesellschafters auf der Grundlage einer gesonderten Bilanz unter Berücksichtigung des Veräußerungswerts des Gesellschaftsvermögens zu ermitteln ist – gilt gemäß § 2 als Bilanzstichtag: bei einer Kündigung der letzte Tag des Geschäftsjahres, in dem die Kündigungsfrist abgelaufen ist; im Falle des Todes oder der Insolvenzeröffnung der Tag des Todes bzw. der Tag der Insolvenzeröffnung; und im Falle des Ausschlusses aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils der Tag der Klageerhebung. Die genannten Zeitpunkte sind für die Bestimmung des Unternehmenszustands maßgeblich, wobei der Unternehmenswert auf der Grundlage dieses Zustands ermittelt wird.

Beitrag lesen
Internationales Recht
17.09.2026

Schwächen des Humankapitals – riskantes Finanzverhalten und dessen soziale Auswirkungen

Risikobereitschaft und das Streben nach Wohlstand gehören zu den stärksten Triebfedern menschlichen Handelns. Menschen gehen aus verschiedenen wesentlichen Gründen Risiken ein – seien es psychologische, soziale oder sogar evolutionäre Motive (aus evolutionärer Sicht erhöhte die Anhäufung von Ressourcen die Chancen auf Überleben und Genweitergabe). Heute treten materielle Mittel an die Stelle dieser Ressourcen, doch das Bedürfnis, sie anzuhäufen und zu vermehren, ist unverändert geblieben.

Beitrag lesen