Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mietrecht Eigenbedarfskündigung: Entfernte Familienangehörige gehören nicht zum privilegierten Personenkreis

Das Mietrecht kennt die Eigenbedarfskündigung, die zumeist dann vorkommt, wenn der Vermieter selbst oder einer seiner Familienangehörigen in die vermietete Wohnung einziehen möchte. Wer mietrechtlich in den Kreis der Familienangehörigen überhaupt einbezogen werden kann, um durch eine Eigenbedarfskündigung einziehen zu dürfen, definierte kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH).

In eine vermietete Wohnung sollte ein Cousin der Eigentümerin einziehen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert (§ 1589) die verschiedenen Grade der Verwandtschaft, wobei ein Cousin oder eine Cousine - Sohn bzw. Tochter von Onkel und/oder Tante - dem vierten Grad der Verwandtschaft entspricht. Nun ging es um die Frage, ob eine Eigenbedarfskündigung für den Einzug eines Cousins als Angehöriger eben dieses vierten Verwandtschaftsgrads überhaupt ausgesprochen werden könne, als gegen die Mieter eine Räumungsklage erhoben wurde.

Die Räumungsklage wurde abgewiesen. Das Gericht legte die Begriffe „Familie“ (§ 577a Abs. 1a Satz 2 BGB) und „Familienangehörige“ (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) aus. Es werden ausschließlich diejenigen Personen umfasst, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gemäß § 383 Zivilprozessordnung, § 52 Strafprozessordnung zusteht, die also gemäß diesen Paragrafen eine Aussage vor Gericht verweigern dürfen, weil sie beispielsweise mit dem Angeklagten verwandt sind. Das trifft auf einen Cousin nun aber nicht zu, da er für dieses Recht eine zu ferne Verwandtschaft aufweist. Somit gehört er selbst auch dann nicht zu dem im Mietrecht privilegierten Personenkreis, wenn zwischen ihm und dem Vermieter eine enge persönliche Bindung besteht.

Hinweis: 

Endlich gibt es Rechtssicherheit durch den BGH, wer unter den Begriff der Familie im Sinne der Eigenbedarfskündigung fällt. Eine lange und überfällige Entscheidung, die Rechtssicherheit mit sich bringt.

Quellen

BGH, Urt. v. 10.07.2024 – VIII ZR 276/23; www.bundesgerichtshof.de

Beitrag veröffentlicht am
12. November 2024

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Gewerblicher Rechtsschutz
02.10.2026

Wem gehört eine Farbe? Was Unternehmen über den Schutz von Farbmarken wissen müssen

Farben sind im Markenauftritt vieler Unternehmen weit mehr als Dekoration. Ein konsequent eingesetzter Farbton kann Filialen, Verpackungen, digitale Angebote und Werbemittel über Jahre hinweg prägen. Er wird damit zu einem wirtschaftlich relevanten Teil der visuellen Identität und kann erheblichen Wiedererkennungswert schaffen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2026 (Az. I ZB 58/25) zeigt jedoch deutlich: Zwischen hoher Bekanntheit und einem rechtlich durchsetzbaren Ausschließlichkeitsrecht liegt ein anspruchsvoller Nachweis.

Beitrag lesen
Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
30.09.2026

(Kein) Schadensersatz wegen Musiknutzung auf Social-Media

Zum Umfang der Anforderungen an die Schätzung der Lizenzschadenshöhe bei Musiknutzung auf Social-Media-Kanälen (Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 09.09.2026, Az. 2-06 424/25)

Beitrag lesen
Internationales Recht
29.09.2026

Kann eine Ein-Personen-Gesellschaft eine weitere Ein-Personen-Gesellschaft gründen? (PL)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf in Polen nicht ausschließlich von einer anderen Ein-Personen-GmbH gegründet werden. Dieses Verbot wird bei als routinemäßig geltenden Registrierungen manchmal übersehen, doch ein Verstoß dagegen kann das gesamte Holding-Projekt blockieren.

Beitrag lesen