Alle Beiträge zum Stichwort: Erblasser
Jastrowsche Klausel
Steuernachteile beim Berliner Testament
Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten für den ersten Erbfall gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Kinder als Schlusserben. Die Kinder können das Konstrukt jedoch dadurch aus den Angeln heben, dass sie beim Tod des Erstversterbenden ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen. Um dies zu verhindern, kann eine Strafklausel aufgenommen werden, z. B. die Jastrowsche Klausel. Über einen solchen Fall hatte nun der Bundesfinanzhof zu entscheiden. Das Urteil zeigt, dass derartige Regelungen zumindest aus erbschaftsteuerlicher Sicht nachteilig sein können.
Erbrecht
Transmortale Vollmacht: Wirkung einer über den Tod geltenden Vollmacht zugunsten der Alleinerbin
Eine Vollmacht kann auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam sein - in Form einer sogenannten transmortalen Vollmacht. Doch diese rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht kann im Einzelfall Probleme erzeugen, wenn nach dem Tod des Erblassers feststeht, wer Erbe nach dem Verstorbenen geworden ist und welche Auswirkungen dies auf die Vollmacht hat.
Erbrecht
Formvorschriften für ein wirksames handschriftliches Testament
Eine aktuelle Entscheidung des OLG München gibt Veranlassung, sich noch einmal die Formvorschriften für ein wirksames handschriftliches Testament zu vergegenwärtigen. Dieses hatte nun darüber zu befinden, ob es sich bei einer mitten im Testament platzierten Unterschrift um eine ordnungsgemäße Unterschrift im Sinne von § 2247 BGB handelt oder ob das Testament der Erblasserin mangels Unterschrift als formunwirksam anzusehen ist.
Wert der sozialen Einbindung des Erblassers bei der Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Wenn der Erblasser eine Schenkung macht und mit dem Beschenkten hierbei vereinbart, dass die Zuwendung unter Anrechnung auf bereits erbrachte und noch zu erbringende Pflege -/Betreuungsleistungen erfolgt, kann dies zu einer Verringerung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen.
Erbrecht
Der Pflichtteil – ein erster Überblick
Der Pflichtteil ist das gesetzlich normierte und geschützte Recht auf Mindestbeteiligung am Nachlass naher Angehöriger.
Gesellschaftsrecht und Erbrecht
Nachfolgeplanung für Unternehmer – nicht nur ein (erb-)rechtliches Thema
Fällt ein vom künftigen Erblasser geführtes Unternehmen in sein Vermögen, geht es immer auch darum, ob und wie das Unternehmen des Erblassers nach seinem Tod erfolgreich weitergeführt werden kann.
Erbrecht
Der Erbfall ist eingetreten – Wie geht es weiter?
Ist der Erbfall eingetreten, sind neben der eigentlich im Vordergrund stehenden Trauerbewältigung eine Vielzahl von Dingen zu regeln. Häufig fühlt man sich als Hinterbliebener überfordert und weiß nicht recht, womit man anfangen soll. Mit diesem Beitrag soll eine erste Orientierung gegeben werden, welche Maßnahmen unmittelbar nach dem Erbfall zu ergreifen sind.
Erbrecht
Ergänzende Nachlassplanung zum Testament: Vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Zuwendungen
Wer es bei der Vermögensnachfolge von Todes wegen nicht bei der gesetzlichen Erbfolge belassen, sondern eine auf seine individuelle Vermögens- und Lebenssituation zugeschnittene Nachlassplanung wünscht, muss aktiv werden und handeln.
Erbrecht
Digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Online-Accounts?
In der Vergangenheit haben Online-Dienste den Angehörigen den Zugriff auf die Nutzerkonten Verstorbener verweigert. Dazu hat der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil (vom 12.07.2018 – III ZR 183/17) klargestellt, dass der digitale Nachlass der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB unterliegt. Das bedeutet, dass der digitale Nachlass mit anderen Erbgegenständen gleichzusetzen ist.
Erbrecht
Testament: Alleinerbe – auch wenn andere ebenfalls etwas erben!
Auch wenn nach dem Wortlaut eines Testaments mehrere Personen etwas „erben“ sollen, kann die Auslegung ergeben, dass nur eine Person Alleinerbe werden sollte und die übrigen Begünstigten mit Vermächtnissen bedacht werden sollten. Hierfür spricht, wenn die einer Person zugewandten Vermögenswerte aus Sicht des Erblassers den wesentlichen Teil seines Nachlasses darstellen und diese Person nach dem Testament auch für die „Beerdigung und Folgekosten“ verantwortlich zeichnen sollte. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden.