Alle Beiträge zum Stichwort: Erbschaft
Erbschaftssteuer
Freibetrag bei der Erbschaftssteuer
Im Falle eines Erbverzichts wird der Verzichtende auf zivilrechtlicher Ebene so behandelt, als wenn er zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr gelebt hätte. Erhöht sich dadurch aber auch der Freibetrag für den erbenden Enkel, wenn dessen Vater auf sein Erbe verzichtet hat? Mit dieser Frage musste sich der Bundesfinanzhof auseinandersetzen.
Erbrecht
Wirksamkeit eines unkonventionellen Testaments
Ein Mann beantragte einen Erbschein, da er auf einem Briefumschlag vermeintlich als Erbe eingesetzt wurde. Dieses war jedoch aus Symbolen und maschinengeschriebenen Adressaufklebern zusammengesetzt. Zudem war die Unterschrift kaum lesbar und befand sich nicht unterhalb der Erklärung. Das Nachlassgericht zweifelte deshalb an der Formwirksamkeit des mutmaßlichen Testaments.
Erbrecht
Erbschaftsausschlagung: Anfechtung bei relevantem Irrtum über Zusammensetzung des Nachlasses
Wer einen überschuldeten Nachlass zu erben droht, kann diese drohende Last rechtzeitig ablehnen und das Erbe ausschlagen. Was aber passiert, wenn man erst danach von Vermögenswerten des Erblassers erfährt, und welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um doch noch in den Genuss der Erbschaft zu kommen, zeigt die folgende Entscheidung des Oberlandesgerichtsfurt am Main (OLG).
Erbrecht
Anfechtung der Erbschaftsausschlagung
Die Tochter nahm an, die Mutter habe Schulden gehabt. Die Erbschaft schlug sie deshalb aus. Einige Monate später informierte der Nachlasspfleger die Tochter darüber, dass zum Nachlass der Mutter ein Konto-Guthaben „im oberen fünfstelligen Bereich“ gehörte. Daraufhin focht sie ihre Willenserklärung an, die Erbschaft auszuschlagen, und beantragte einen Alleinerbschein.
Erbschaftsteuer
Berliner Testament: Wie ein „betagtes“ Vermächtnis besteuert wird
Sehen Eheleute in einem sogenannten Berliner Testament ein erst später fälliges Vermächtnis für die Kinder vor, die beim Tod des erstverstorbenen Ehepartners nicht ihren Pflichtteil fordern, so kann der überlebende Ehepartner diese Vermächtnisverbindlichkeit (als Erbe des erstverstorbenen Ehegatten) nicht als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer abziehen. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden.
Erbrecht
Formvorschriften für ein wirksames handschriftliches Testament
Eine aktuelle Entscheidung des OLG München gibt Veranlassung, sich noch einmal die Formvorschriften für ein wirksames handschriftliches Testament zu vergegenwärtigen. Dieses hatte nun darüber zu befinden, ob es sich bei einer mitten im Testament platzierten Unterschrift um eine ordnungsgemäße Unterschrift im Sinne von § 2247 BGB handelt oder ob das Testament der Erblasserin mangels Unterschrift als formunwirksam anzusehen ist.
Erbrecht
Dringendes Formerfordernis: Ein eigenhändig geschriebenes Testament muss am Schluss unterschrieben sein
Da die Grundlage erbrechtlicher Auseinandersetzungen meist Auslegungssache ist, liegt es in der Natur der Dinge, dass Nachlassgerichte und Oberlandesgerichte über den verfassten letzten Willen von Erblassern nicht immer einer Meinung sind. Manche Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Testamenten sind jedoch so eindeutig, dass sich Nachlassgericht und Oberlandesgericht München (OLG) einig sein können.
Ausschluss bei Sozialhilfeempfängern?
Ist ein mündlicher Pflichtteilsverzicht möglich?
Vor dem Erbfall muss ein Verzicht auf den Pflichtteil zwingend notariell beurkundet werden. Nach dem Tod eines Erblassers kann auch durch mündliche Erklärung auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs verzichtet werden.
Erbschaftssteuergesetz
Erbschaftsteuer / Nachlassplanung / Unternehmensnachfolge
Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) gewährt in seinen §§ 13a – 13c ErbStG für den Erwerb bzw. die Übertragung von Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft Privilegierungsmöglichkeiten, die unter Umständen eine vollständig steuerbefreite Übertragung dieses Vermögens sichern. Die einzelnen Voraussetzungen hierzu sind sehr komplex und vielschichtig.
Erbrecht
Bindungswirkung des Ehegattentestaments: Weder nachträgliche Testamentsvollstreckung noch nachträgliche Abänderung von Voll- zu Vorerben
Wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Ehegattentestament unterliegen grundsätzlich einer Bindungswirkung und können nach dem Tod des Erstversterbenden nicht einseitig abgeändert werden. Deshalb bleibt auch dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) keine andere Möglichkeit, als auf die Einhaltung der von beiden Erblassern gemeinsam getroffenen Vereinbarung zu bestehen.