Alle Beiträge zum Stichwort: Erbrecht

Erbrecht
Nießbrauchsbestellung durch testamentarisch gebundenen Ehegatten
Haben Eheleute ein gemeinschaftliches Testament errichtet, darf der überlebende Ehegatte regelmäßig nur Schenkungen vornehmen, wenn er dafür ein lebzeitiges Eigeninteresse hat. Die unentgeltliche Bestellung eines Nießbrauchsrechts – die eine Schenkung darstellt – kann in diesem Sinne nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe gerechtfertigt sein, wenn sich der überlebende Ehegatte dahingehend absichern möchte, dass ihn der Nießbrausberechtigte in alten, kranken und gebrechlichen Tagen unterstützt.

KMU-Magazin Nr. 11/12, November/Dezember 2022
Neuerungen für das Jahr 2023 (CH)
Jeweils auf das neue Jahr hin treten unzählige neue oder geänderte Gesetze und Verordnungen in Kraft. Sich im Dschungel dieser Normen zurechtzufinden, wird immer mehr zu einer Herausforderung. Der Beitrag fasst die wichtigsten Änderungen zusammen, welche in diesem Jahr in Kraft treten.

Internationales Erbrecht
Das Europäische Nachlasszeugnis
Das Europäische Nachlasszeugnis wurde 2012 eingeführt und ist auf Todesfälle, die nach dem 17.08.2015 eingetreten sind, anzuwenden. Es erleichtert erheblich die Abwicklung internationaler Erbfälle.

Bindungswirkung des Berliner Testaments
Berliner Testament: Wechselbezügliche Verfügungen von kinderlosen Eheleuten sind bindend
In dem sogenannten Berliner Testament setzen sich Eheleute gegenseitig als Erben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten fallen soll. Derartige wechselbezügliche Verfügungen unterliegen idR einer Bindungswirkung und können nach dem Tod des zuerst verstorbenen Ehepartners nicht mehr abgeändert werden. Ein solcher Fall landete kürzlich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG).

Besitz eines Testaments
Ablieferungspflicht von Testamenten
Werden Testamente nicht zeitnah zum Todesfall beim Nachlassgericht abgegeben, kann nach Auffassung des OLG (Oberlandesgericht) Hamburg in einer jüngst veröffentlichen Entscheidung die Verletzung der Abgabepflicht zu Schadensersatz führen.

Urenkel keine "Kinder der Kinder"
Erbschaftsteuer-Freibetrag für Urenkel bei Vorversterben vorangegangener Generationen
Auch bei einem Vorversterben der beiden vorangegangenen Generationen steht Urenkeln nur ein persönlicher Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu und nicht in Höhe von 200.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. So entschied jetzt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen.

Familien- und Erbrecht
Nachträglich Anpassung eines Übergabevertrages mit Pflegeverpflichtung
Wird lebzeitig eine Immobilie auf Kinder oder sonstige nahestehende Verwandte schenkweise übertragen, wird nicht selten als Gegenleistung vereinbart, dass der Übernehmer der Immobilie im Bedarfsfall für die Pflege des Übergebers zu sorgen hat.

Vorausvermächtnis ohne Anrechnung auf den Erbteil oder Teilungsanordnung mit Anrechnung auf den Erbteil?
Auslegung von Testamenten
Die Formulierung von Testamenten, insbesondere handschriftlichen Testamenten, führt häufig zu Streit unter den im Testament Bedachten. Der Grund dafür kann zu Einen darin liegen, dass der/die Testierende juristisch Laie ist und Begriffe verwendet, denen der Gesetzgeber ganz klar pointierte Bedeutungen zugeordnet hat - die aber im allgemeinen Sprachgebrauch von Laien mit ganz anderer Bedeutung verbunden sind.

Berechnung des Pflichtteils
Alleinerbeneinsetzung kann Ausgleich für Pflegeleistungen ausschließen
Ein Abkömmling, der den Erblasser gepflegt hat, kann für diese Pflegeleistungen bei der Auseinandersetzung des Nachlasses eine Ausgleichung von anderen Abkömmlingen verlangen. Dies kann auch Pflichtteilsansprüche von enterbten Abkömmlingen schmälern. Für einen Fall, in dem die Erblasserin das pflegende Kind zum Alleinerben einsetzte, nahm der Bundesgerichtshof (BGH) im Wege der Testamentsauslegung nun an, dass damit der Ausgleich für die erbrachten Pflegeleistungen ausgeschlossen werden sollte.

Überprüfungspflicht
Nachlassverzeichnis: Notar darf sich nicht nur auf Angaben des Erben verlassen
Der Notar, der ein Nachlassverzeichnis aufnehmen muss, ist regelmäßig auch verpflichtet, selbstständig die aufzunehmenden Gegenstände und Forderungen zu ermitteln. Ein Verzeichnis, das sich nur auf die Beurkundung von Angaben des Erben beschränkt, erfüllt die Anforderungen nicht.