Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Legal News Niederlande
Gesetzesentwurf über die Überlassung von Arbeitskräften: Was bedeutet dies für Unternehmen, die Arbeitskräfte ausleihen oder entleihen? (NLD)
Am 15. April 2025 hat die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments den Gesetzentwurf für das Gesetz über die Überlassung von Arbeitskräften (Wet toelating terbeschikkingstelling van arbeidskrachten, kurz: WTTA) verabschiedet. Der Gesetzentwurf gilt für alle Unternehmen, die Arbeitskräfte überlassen, unabhängig davon, ob dies die Haupttätigkeit des Unternehmens ist. Ziel des WTTA ist es, die Position der Leiharbeitnehmer zu verbessern und gleiche Bedingungen zwischen Leiharbeitgebern und Leiharbeitnehmern zu schaffen. Das WTTA soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Legal News Niederlande
Die Lohnlücke aufgedeckt: Neues Gesetz zwingt zum Handeln (NLD)
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Dennoch verdienen Frauen in den Niederlanden im Durchschnitt immer noch weniger als Männer – auch wenn sie die gleiche Arbeit verrichten. Das will die Europäische Union ändern. Am 7. Juni 2023 ist daher die Europäische Richtlinie zur Lohntransparenz in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 7. Juni 2026 Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Niederlande tun dies mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Lohntransparenz zwischen Männern und Frauen (Wet implementatie Richtlijn loontransparantie mannen en vrouwen). Das voraussichtliche Datum des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2027.
Zugang von Kündigung: Warum Einwurf-Einschreiben nach neuer Rechtsprechung nicht mehr ausreichen
Digitalisierung des Zustellverfahrens mindert die Beweiskraft
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
Elektronische Geräte am Steuer: Auch Touchdisplays von E-Zigaretten sind tabu
OLG Köln bestätigt weiten Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1a StVO
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
„Unechter“ Eigenbedarf?
Es genügt, wenn der Wunsch nach eigener Nutzung einer Wohnung plausibel begründet wird
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)