Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Anschaffungsnahe Herstellungskosten Kosten vor Anschaffung des Mietobjekts sind nicht in die 15%-Grenze einzurechnen

Wenn Vermieter in den ersten drei Jahren nach der Anschaffung ihres Mietobjekts umfangreiche Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an ihrer Immobilie durchführen, drohen ihnen erhebliche steuerliche Nachteile. Der Grund: Kosten, die eigentlich als Erhaltungsaufwendungen sofort als Werbungskosten abziehbar sind, werden vom Finanzamt zu anschaffungsnahen Herstellungskosten umgedeutet, wenn sie (ohne Umsatzsteuer) 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.

Diese Umdeutung führt dazu,dass sich die Instandsetzungs- oder Modernisierungskosten nur noch über die Abschreibung des Gebäudes (regelmäßig 2 % oder 2,5 % pro Jahr) steuermindernd auswirken. Ein sofortiger steuerlicher Abzug ist dann nicht mehr möglich. Aufgrund der Regelung zu anschaffungsnahen Herstellungskosten kann es daher günstiger sein, größere Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erst nach Ablauf der Dreijahresfrist durchzuführen und direkt nach dem Kauf nur die notwendigsten Sanierungen an einer Immobilie vorzunehmen. Durch den sofortigen Werbungskostenabzug wird häufig eine hohe Steuerersparnis erreicht, die wiederum neue Investitionsspielräume schafft.

Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass in die 15%-Grenze keine Kosten einfließen dürfen, die der Vermieter bereits vor der Anschaffung des Grundstücks getragen hat. Die Bundesrichter verwiesen auf den eindeutigen Gesetzeswortlaut, der von Aufwendungen „nach der Anschaffung“ spricht.

Hinweis: Die Entscheidung stärkt die Rechte von Vermietern, da die Anwendung der 15%-Grenze weiterhin auf die Kosten in den drei Jahren nach der Anschaffung beschränkt bleibt.

Um die Überschreitung der 15%-Grenze zu vermeiden, sollten Vermieter vorab berechnen, wie hoch der maximale Instandhaltungsaufwand in den ersten drei Jahren nach dem Immobilienerwerb ausfallen darf, um den sofortigen Werbungskostenabzug nicht zu gefährden.

Beispiel:

A kauft eine vermietete Eigentumswohnung zum Preis von 175.000 €.

Kaufpreis laut Notarvertrag: 175.000 €

+ Anschaffungsnebenkosten: 21.000 € (12 %)

= Anschaffungskosten: 196.000 €

- Grundstücksanteil am Kaufpreis: 39.200 € (20 %)

= Gebäudeanteil: 156.800 € (80 %)

15%-Grenze liegt bei 23.520 €

In den ersten drei Jahren dürfen die Modernisierungs- und Reparaturaufwendungen die Grenze von insgesamt 23.520 € also nicht übersteigen - ansonsten geht der sofortige Werbungskostenabzug verloren.

Hinweis: Vermieter sollten beachten, dass sehr umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an ihrem Mietobjekt unter Umständen auch noch nach Ablauf der Dreijahresfrist zu Herstellungskosten führen können, wenn beim Gebäude eine sogenannte „Hebung des Standards“ erreicht wird.

Alle Fachbeiträge zeigen

Internet-smartphone-online-socialmedia-digital
Russisches Recht
19.03.2026

Verbindliche Verwendung der russischen Sprache in öffentlichen Informationen ab dem 1. März 2026 (RUS)

Ab dem 1. März 2026 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die die Verwendung der russischen Sprache in allen öffentlichen, für Verbraucher bestimmten Informationen vorschreiben (Föderalgesetz Nr. 168-FZ vom 24. Juni 2025). Die Gesetzesänderungen werden die meisten Wirtschaftsbereiche betreffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Einzelhandel und den elektronischen Handel, die Gastronomie, den Dienstleistungssektor, das Gesundheits- und Bankwesen, Autohändler, Bauträger usw.

Beitrag lesen
Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

Beitrag lesen
Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

Beitrag lesen