Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Niederlande
Kaufoption oder Vorkaufsrecht, ein wesentlicher Unterschied (NLD)
In Mietverträgen für Gewerbeimmobilien werden regelmäßig Bestimmungen aufgenommen, die Mietern die Möglichkeit bieten, den Mietgegenstand zu kaufen. In einigen Fällen handelt es sich dabei um eine Kaufoption. In anderen Fällen handelt es sich um ein Vorkaufsrecht. Obwohl es sich hierbei um zwei grundlegend unterschiedliche Bestimmungen handelt, stellen wir in der Praxis regelmäßig fest, dass Mieter und Vermieter diese Begriffe synonym verwenden. Das führt oft zu unangenehmen Diskussionen im Nachhinein. Denn nichts ist so ärgerlich, wie eine Chance zu verpassen oder eine Immobilie verkaufen zu müssen, obwohl man das gar nicht will?
Investitionssofortprogramm 2025: Bundesregierung will Investitionen steuerlich befeuern.
Degressive Abschreibung, E-Fahrzeug-Sonderregeln, Körperschaftsteuer-Senkung – was Unternehmen jetzt wissen sollten.
Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)
Kein Krankengeld ohne tatsächliche Arbeitsaufnahme – LSG zur Versicherungspflicht bei Erkrankung vor Arbeitsbeginn
Für einen Krankengeldanspruch muss eine versicherungspflichtige Beschäftigung bestehen. Fraglich ist, ob allein der Abschluss eines Arbeitsvertrags genügt oder ob die tatsächliche Arbeitsaufnahme erforderlich ist. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat diese Frage nun entschieden.
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
Anlagevermittlerhaftung: Crowdfunding-Plattform haftet für unklare Risikoaufklärung bei Nachrangdarlehen
Crowdfunding hat sich als alternative Finanzierungsform für Immobilienprojekte etabliert. Für Anleger birgt diese Form der Schwarmfinanzierung jedoch erhebliche Risiken, die von den Plattformen klar kommuniziert werden müssen. Das Landgericht Ravensburg entschied nun, dass eine Internetplattform als Anlagevermittlerin haftet, wenn sie Anleger nicht unmissverständlich über die besonderen Risiken von Nachrangdarlehen informiert.
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
Maklerprovision beim Immobilienkauf – Halbteilungsgrundsatz auch bei teilweiser gewerblicher Nutzung
Die Frage der Maklerprovision beim Immobilienerwerb ist für Käufer von hoher finanzieller Relevanz. Der Gesetzgeber hat mit § 656c BGB einen Halbteilungsgrundsatz eingeführt, um Käufer vor einseitiger Belastung zu schützen. Der Bundesgerichtshof musste entscheiden, ob dieser Grundsatz auch gilt, wenn zur Immobilie ein kleiner gewerblich nutzbarer Teil gehört.
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)