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Rundfunkrecht Österreich Gebührenfreier Empfang von ORF-Programmen verfassungswidrig (AT)

Die von der GIS eingehobenen Beträge bestehen unter anderem aus einem dem ORF zufließenden Programmentgelt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte in seiner Entscheidung vom 30.06.2022, G 226/2021 (www. ris.bka.gv.at/vfgh), darüber zu entscheiden, ob Personen, die Programme des ORF ausschließlich über das Internet empfangen, ein Programmentgelt bezahlen müssen. Nach bislang geltender Rechtslage hatten Personen, die kein Radio- oder TV-Gerät besitzen, kein Programmentgelt zu bezahlen.

Jene Bestimmungen des ORF-Gesetzes, die das Programmentgelt an die Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren koppeln, sind jedoch – so der VfGH – verfassungswidrig, da der Gesetzgeber in Wahrnehmung der Finanzierungsverantwortung des ORF ein insgesamt wesentliches Nutzungsverhalten (Streaming-Dienste) von dieser Finanzierungspflicht nicht ausnehmen darf. Es ist demnach verfassungswidrig, dass Personen, die keine Rundfunkempfangseinrichtungen wie Radio- oder TV-Geräte besitzen, auch kein Programmentgelt bezahlen müssen. Der Gesetzgeber muss nunmehr bis längstens 01.01.2024 eine neue Regelung beschließen. Fortsetzung folgt.

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