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Dieselskandal Ihre Rechte im „Dieselskandal“

Aus der Entscheidung vom 26.06.2023 geht hervor, dass Fahrer eines Dieselfahrzeuges mit unzulässiger Abschalteinrichtung einen Schadensersatz vom Hersteller verlangen können. Diesel-Käufer könnten „vernünftigerweise erwarten“, dass das Fahrzeug geltendes EU-Recht einhält und eben keine unzulässige Abschalteinrichtung – wie etwa ein Thermofenster – enthält, so der BGH in seiner Pressemitteilung. Wird dieses Vertrauen enttäuscht, können Betroffene eine Entschädigung fordern. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die Hersteller ihre Kunden vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt haben.

In der Pressemitteilung des BGH vom 26.06.2023 heiß es: Dem einzelnen Käufer ist daher stets und ohne, dass das Vorhandensein eines Schadens als solches mittels eines Sachverständigengutachtens zu klären wäre oder durch ein Sachverständigengutachten in Frage gestellt werden könnte, ein Schadensersatz in Höhe von wenigstens 5 Prozent und höchstens 15 Prozent des gezahlten Kaufpreises zu gewähren.

Dies bedeutet, dass der Diesel-Käufer bis zu 15 % des gezahlten Kaufpreises als Schadenersatz erhält und sein Fahrzeug behalten kann.

Es wird von vielen Kollegen davon ausgegangen, dass sämtliche Diesel-Fahrzeuge betroffen sind, welche zwischen den Jahren 2000 und 2018 gebaut wurden!

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Verkehrsrecht
08.06.2026

Versehentlich falsch geblinkt – Motorradfahrer haftet trotz Vorfahrt mit

Wer mit eingeschaltetem Blinker weiterfährt, obwohl er gar nicht abbiegen möchte, riskiert nicht nur Missverständnisse im Straßenverkehr, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte zu entscheiden, wie die Haftung zu verteilen ist, wenn ein Motorradfahrer versehentlich rechts blinkt, ein wartepflichtiger Autofahrer deshalb auf eine Abbiegeabsicht vertraut und es zur Kollision kommt. Das Gericht sprach dem Motorradfahrer eine Mithaftung von einem Drittel zu – obwohl der Autofahrer die Vorfahrt verletzt hatte

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Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht
08.06.2026

Auftraggeber voreilig vom Werkvertrag zurückgetreten – Verhandlungen können die Nachbesserungsfrist stillschweigend verlängern

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte sich mit einer in der Praxis häufigen Konstellation zu befassen: Der Auftraggeber rügt Mängel, setzt eine Frist zur Nachbesserung und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag. Problematisch wird es jedoch, wenn die Parteien während der laufenden Frist weiterhin über die Mängelbeseitigung verhandeln. Genau dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass der Rücktritt des Auftraggebers als verfrüht und damit unwirksam angesehen wurde.

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Internationales Steuerrecht
01.06.2026

Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren über einen anderen EU-Mitgliedstaat – wo entsteht die Steuerpflicht

Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Ort des tatsächlichen Verbrauchs angewendet und welche Pflichten haben der Importeur und der Endabnehmer? Entscheidend für Mehrwertsteuerzwecke ist nicht das Land des Eintritts, sondern der Ort des tatsächlichen Verbrauchs.

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