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Dieselskandal Ihre Rechte im „Dieselskandal“

Aus der Entscheidung vom 26.06.2023 geht hervor, dass Fahrer eines Dieselfahrzeuges mit unzulässiger Abschalteinrichtung einen Schadensersatz vom Hersteller verlangen können. Diesel-Käufer könnten „vernünftigerweise erwarten“, dass das Fahrzeug geltendes EU-Recht einhält und eben keine unzulässige Abschalteinrichtung – wie etwa ein Thermofenster – enthält, so der BGH in seiner Pressemitteilung. Wird dieses Vertrauen enttäuscht, können Betroffene eine Entschädigung fordern. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die Hersteller ihre Kunden vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt haben.

In der Pressemitteilung des BGH vom 26.06.2023 heiß es: Dem einzelnen Käufer ist daher stets und ohne, dass das Vorhandensein eines Schadens als solches mittels eines Sachverständigengutachtens zu klären wäre oder durch ein Sachverständigengutachten in Frage gestellt werden könnte, ein Schadensersatz in Höhe von wenigstens 5 Prozent und höchstens 15 Prozent des gezahlten Kaufpreises zu gewähren.

Dies bedeutet, dass der Diesel-Käufer bis zu 15 % des gezahlten Kaufpreises als Schadenersatz erhält und sein Fahrzeug behalten kann.

Es wird von vielen Kollegen davon ausgegangen, dass sämtliche Diesel-Fahrzeuge betroffen sind, welche zwischen den Jahren 2000 und 2018 gebaut wurden!

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Personen, denen aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Betroffene müssen den Schaden und dessen negative Folgen aber stichhaltig nachweisen können; abstrakte Behauptungen ohne Beleg reichen nicht aus.

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Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.

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Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

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