Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuerrecht Investmentfonds: Vorabpauschalen sind wieder relevant

Der Anleger eines Investmentfonds hat als Investmentertrag u. a. die Vorabpauschale nach § 18 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) zu versteuern. Geregelt ist dies in § 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG. Das Bundesfinanzministerium hat nun den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2024 veröffentlicht.

Hintergrund

Nach § 16 Abs. 1 InvStG sind Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge)

  • Ausschüttungen des Investmentfonds, 
  • Vorabpauschalen und
  • Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen.

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Die Vorabpauschale gilt nach § 18 Abs. 3 InvStG beim Anleger am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

Der Basiszins ist aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Das Bundesfinanzministerium muss den maßgebenden Zinssatz im Bundessteuerblatt veröffentlichen. Der Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2024 beträgt 2,29 %.

Ob es infolge der Vorabpauschale tatsächlich zu einer Steuerbelastung kommt, hängt von mehreren Faktoren ab. Beispielsweise ist ein erteilter Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (maximal 1.000 EUR; bei Zusammenveranlagung von Ehegatten: 2.000 EUR) zu berücksichtigen. 

Eine Steuerbelastung setzt ferner voraus, dass der Basiszins positiv ist. Aufgrund des negativen Basiszinses für 2021 und für 2022 wurde insoweit auch keine Vorabpauschale erhoben.

Beachten Sie:

Der ermittelte Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2023 beträgt 2,55 %. Eine etwaige steuerliche Belastung erfolgte zum Jahresbeginn 2024.

Quellen: BMF-Schreiben vom 5.1.2024, Az. IV C 1 - S 1980-1/19/10038 :008; BMF-Schreiben vom 4.1.2023, Az. IV C 1 - S 1980-1/19/10038: 007

Alle Fachbeiträge zeigen

Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

Beitrag lesen
Produkthaftung, Produkthaftungsrecht
20.10.2025

Die neue Produkthaftungsrichtlinie (NLD)

Was genau ändert sich mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie, die bis spätestens Anfang Dezember 2026 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss?

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
20.10.2025

Achten Sie auf die Uhr: Was, wenn die Gesellschafterversammlung zu früh beginnt? (NLD)

Was geschieht, wenn eine Gesellschafterversammlung früher als in der Einberufung angekündigt beginnt und nicht alle Gesellschafter rechtzeitig anwesend sein konnten? Ist der gefasste Beschluss dann ungültig?

Beitrag lesen