Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Kindergelderhöhung und Düsseldorfer Tabelle Kindergeld und Kindesunterhalt: Änderungen für 2023

Kindergeld

Ab Januar 2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 250 Euro.

Der Bundestag hat mit einer überraschenden Entscheidung die höchste Kindergelderhöhung für die ersten beiden Kinder seit 1996 beschlossen.

Für das erste und zweite Kind gibt es ab dem 01.01.2023 statt bisher 219 EUR, ganze 250 EUR monatlich. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld von 225 EUR auf 250 EUR. Ab dem vierten Kind bleibt es wie bisher bei 250 EUR.

Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf den nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlenden Kindesunterhalt. Der Anrechnungsbetrag erhöht sich dadurch auf 125 EUR pro Kind.

Neue Düsseldorfer Tabelle 2023: Mehr Unterhalt für Kinder

Außerdem gilt ab dem 01.01.2023 die neue Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestunterhalt steigt erheblich an. Unterhaltsberechtigte dürfen sich also über eine ordentliche Erhöhung des Kindesunterhalts freuen.

So sehen die neuen Mindestunterhaltssätze für Minderjährige für das Jahr 2023 aus:

  1. Altersstufe (von 0 bis 5 Jahren) 437 € pro Monat.
  2. Altersstufe (von 6 bis 11 Jahren) 502 € pro Monat.
  3. Altersstufe (von 12 bis 17 Jahren) 588 € pro Monat.

In der ersten Altersstufe erhöht sich der Unterhalt um 41 EUR, in der zweiten Altersstufe um 47 EUR und in der dritten Altersstufe um 55 EUR.

Als Unterhaltsverpflichtete sollten Sie daher überprüfen, ob und in welcher Höhe Sie ab dem 01.01.2023 Ihre Zahlbeträge anpassen müssen. Dabei darf auch der Anrechnungsbetrag aufgrund des erhöhten Kindesgeldes nicht vergessen werden.

Als Unterhaltsberechtigte sollten Sie darauf achten, dass Sie den richtigen Kindesunterhaltbetrag erhalten.

Alle Fachbeiträge zeigen

computer laptop unternehmer arbeit
Arbeitsrecht
26.08.2025

Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Das BAG entschied am 3. April 2025, dass für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft ein ärztlicher Nachweis erforderlich ist – ein positiver Selbsttest reicht nicht aus.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
26.08.2025

Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG): Erste Erfahrungen und Risiken aus Sicht der Beratungspraxis nach Inkrafttreten zum 1. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Ziel dieser umfassenden Reform ist die zeitgemäße Ausgestaltung der Rechtsformen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und Partnergesellschaft (PartG). Erste Erfahrungen aus der Beratung zeigen: Insbesondere für mittelständische Unternehmen bestehen neue Handlungserfordernisse – aber auch Unsicherheiten und konkrete Risiken.

Beitrag lesen
Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz, Insolvenzrecht
26.08.2025

Wann ist eine Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt und liegt damit keine Geschäftsführerhaftung (mehr) vor?

Ein Geschäftsführer einer in die Insolvenz geratenen GmbH wird vom Insolvenzverwalter aus dem Gesichtspunkt der Insolvenzverschleppung auf Ersatz in Anspruch genommen. Die zugrundeliegende Argumentation lautet, dass die Zahlungsunfähigkeit bereits mehr als drei Wochen vor dem Datum des Insolvenzantrages entstanden sei. Der Geschäftsführer tritt dem mit dem Argument entgegen, dass zu dem betreffenden Zeitpunkt die Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt gewesen sei.

Beitrag lesen