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Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag überprüfen lassen – So sichern Sie Ihre Rechte im Job
Ein neuer Job, ein neuer Arbeitsvertrag – für viele Menschen ein aufregender Moment. Doch zwischen der Freude über das Jobangebot und der Unterschrift unter den Vertrag sollte unbedingt ein wichtiger Zwischenschritt stehen: Die gründliche Überprüfung aller Vertragsklauseln. Denn was auf den ersten Blick wie ein Standarddokument aussieht, kann weitreichende Folgen für Ihre berufliche Zukunft haben.
Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie
Notwendige Anpassung von Arbeitsverträgen zum 01.08.2022
Mit der EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen bezweckt die EU unionsweit die Arbeitsbedingungen zu verbessern und Mindestrechte der Arbeitnehmer einzuführen. Daher wird ab dem 01.08.2022 in vielen Fällen die Anpassung von Arbeitsverträgen notwendig.Insbesondere müssen Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ab dem 01.08.2022 über folgende Umstände schriftlich unterrichtet werden:
Umsetzung der "Arbeitsbedingungenrichtline"
Neue Arbeitsbedingungen: Erweiterung der Arbeitnehmerrechte
Durch die Umsetzung der sog. "Arbeitsbedingungenrichtlinie" werden neue Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen geschaffen. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab dem 01. August 2022 beachten müssen:
Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag
Gleichstellungsabrede kontra dynamische Verweisung auf Tarifvertrag
Was passiert, wenn der Arbeitgeber sich nicht mehr an arbeitsvertragliche Verweisungsklausel auf Tarifverträge gebunden fühlt. Besprechung eines Bundesarbeitsgerichtsurteils aus dem Jahre 2015.
Information zum Kurzarbeitergeld / KuG
Wichtig ist letztendlich, dass die Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld gem. § 95 ff. SGB III vorliegen. Nachstehend die gesetzlichen Regelungen. Im Anschluß werden die befristeten Änderungen geschildert:
Kurzarbeit: Volle Vergütung bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers?
Vorsicht bei Eigenkündigungen während des Bezuges von Kurzarbeitergeld!
Corona
Arbeitsrechtliche Folgen der „Corona-Krise“
Der Arbeitgeber schließt seinen Betrieb aufgrund von Auftragsmangel. Die Firma des Arbeitgebers wird geschlossen, ohne dass eine Quarantäneverfügung vorliegt. Existenzgefährdung. Fehlende Kinderbetreuung. Kurzarbeit. Arbeitgeberseitige Anordnung von Urlaubnahme. Homeoffice