Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Einspruch gegen Bußgeldbescheid Nachts in die Ostsee gepinkelt

ährend der Travemünder (Segel-)Woche wird abends gern am Strand gefeiert, so auch im Sommer 2022. Herr S saß mit einigen Freunden nach Mitternacht noch am Strand, bis ihn ein natürliches Bedürfnis überkam. Im Schutz der Dunkelheit und etwa 20 Meter von den Freunden entfernt, fand er nichts dabei — und pinkelte in die Ostsee.

Doch Mitarbeiter des Ordnungsamtes Lübeck ertappten ihn auf frischer Tat und nahmen es sehr genau: Der Missetäter habe durch grob ungehöriges Handeln die Allgemeinheit belästigt, warfen sie ihm vor. Dafür sollte er 60 Euro Bußgeld berappen. Niemand habe sich am Strand beschwert, wandte der Mann ein: Außer den Ordnungskräften habe ihn kein Mensch beobachtet. Von Belästigung könne also gar keine Rede sein, er werde das Bußgeld nicht zahlen.

Das Amtsgericht Lübeck schlug sich auf die Seite des Wildpinklers (83a OWi 739 Js 4140/23). Da er sich diskret verhalten habe, habe er auch niemandes Schamgefühl verletzt: Eventuelle Strandspaziergänger hätten Herrn S nachts höchstens schemenhaft erkennen können. Unter freiem Himmel diesem natürlichen Bedürfnis nachzugehen, sei für sich genommen nicht "ungehörig".

Wenn Leute in Feld und Flur unterwegs seien — Feldarbeiter, Pilzsammler, Wanderer, Jäger, Radsportler, Badende etc. —, sei dies sogar üblich und allgemein akzeptiert. Schließlich habe der Mensch unter freiem Himmel "nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe" in der Ostsee.

Anders als z.B. an einem Waldrand könne sich der Mensch am Meer bei dieser Verrichtung weniger gut zurückziehen: So sei das halt an der Küste. Im Dämmerlicht der Uferbeleuchtung habe S aber nicht damit rechnen müssen, unvermittelt mit Taschenlampen ausgeleuchtet und angesprochen zu werden.

Auch die Wasserqualität werde durch das Pinkeln nicht nennenswert verschlechtert. Die Ostsee enthalte eine Wassermenge von 21.631 Kubikkilometern Brackwasser. Selbst im Wiederholungsfall oder bei mehreren Nachahmern würde die Allgemeinheit noch lange nicht durch üblen Geruch oder verschmutztes Wasser beeinträchtigt.

Quelle: onlineurteile.de

Beitrag veröffentlicht am
20. November 2023

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Reiserecht, Reisevertragsrecht
29.06.2026

Teurerer Kraftstoff, teurere Reisen – müssen Passagiere die Mehrkosten wirklich tragen?

Aufgrund des Konflikts im Nahen Osten kommt es zu Störungen bei der Versorgung mit Energieträgern. In der Folge steigen auch die Preise für Beförderungsleistungen, während deren Verfügbarkeit abnimmt. Damit rücken die Fragen in den Vordergrund, ob Fluggesellschaften wegen höherer Treibstoffkosten die Preise bereits gekaufter Flugtickets nachträglich erhöhen dürfen und welche Rechte Passagiere im Falle von Flugannullierungen haben, die mit den Verhältnissen auf dem Treibstoffmarkt zusammenhängen.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
17.06.2026

Zusammenhängender Erholungsurlaub: Grenzen der betrieblichen Steuerung

In vielen mittelständischen Unternehmen hat sich eine ungeschriebene Regel etabliert: Mehr als zwei Wochen zusammenhängender Urlaub werden nicht genehmigt. Die Gründe liegen auf der Hand, knappe Personaldecken, hohe Auslastung, kleine Teams. Was betriebswirtschaftlich nachvollziehbar erscheint, steht jedoch auf einem rechtlich unsicheren Fundament. Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat in einem aktuellen Beschluss vom 2. März 2026 (Az. 4 Ta 15/26) klargestellt, dass pauschale Obergrenzen für zusammenhängende Urlaubszeiträume nicht mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vereinbar sind, und zwar selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf personelle Engpässe verweist. Für Geschäftsführungen und Personalabteilungen im Mittelstand hat diese Entscheidung unmittelbare praktische Bedeutung.

Beitrag lesen
Wohnungstürschlüssel
Mietrecht
11.06.2026

Untervermietung in der Wohngemeinschaft nach Auszug eines Mitmieters: Orientierung für Mieter und Vermieter

Wenn in einer Wohngemeinschaft, also einer von mehreren Personen gemeinsam genutzten und gemeinsam angemieteten Wohnung, ein Mitmieter endgültig auszieht, steht oft kurzfristig ein Zimmer leer und die verbleibenden Hauptmieter müssen die volle Miete schultern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese alltägliche WG-Situation mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Az. VIII ZR 11/24) aufgegriffen und die maßgeblichen Leitlinien für die Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung bestätigt und präzisiert.

Beitrag lesen