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Bußgeldkatalog Neuer Bußgeldkatalog: Deutliche Erhöhung der Bußgelder

Bund und Länder haben sich auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Dieser sieht in vielen Punkten eine deutliche Erhöhung der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vor. Die zunächst geplante und stark umstrittene Verschärfung der Fahrverbote ist allerdings vom Tisch.

Einigung nach monatelanger Verhandlungen

Die Einigung wurde Mitte April auf der Verkehrsministerkonferenz verkündet. Bereits im Februar vergangenen Jahres wurde eine Änderung der StVO verabschiedet. Die Neufassung war jedoch aufgrund eines Formfehlers nichtig. Daraufhin kam es zu erneuten Verhandlungen, bei denen insbesondere die Verschärfung der Fahrverbote im Mittelpunkt stand.

Verschärfung für Fahrverbote vom Tisch

Der ursprüngliche Entwurf sah vor, bereits bei einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts ein einmonatiges Fahrverbot zu verhängen. Nach der aktuellen StVO-Novelle gibt es ein Fahrverbot in der Regel nur, wenn es einmalig zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 31 km/h innerorts bzw. mindestens 41 km/h außerorts oder zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bei der Ministerkonferenz haben sich die Verkehrsminister*innen nun darauf geeinigt, es bei den bisherigen Regelungen zu belassen und die ursprünglich geplangen Änderungen bzgl. der Fahrverbote zu verwerfen.

Deutliche Erhöhung der Bußgelder

Zwar ist die umstrittene Verschärfung für Fahrverbote vom Tisch. Dafür wurden aber die Bußgelder teilweise verdoppelt. So soll zum Beispiel eine Überschreitung von 11km/h innerorts zukünftig 50 anstelle von 25 Euro kosten. Außerorts soll eine Überschreitung von 16 km/h 60 Euro kosten - bisher waren es 30 Euro.

Eine Tabelle der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen finden Sie hier .

Keine Rettungsgasse bilden wird teuer

Zudem wurden neue Tatbestände eingeführt. Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss zukünftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Ferner wird das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharingfahrzeuge mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro geahndet.

Außerdem hat der allgemeine Halt- und Parkverstoß künftig statt bis zu 15 Euro ein Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro zur Folge. Der Verstoß gegen die neu eingeführte Pflicht für Lkw, beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, wird mit 70 Euro Bußgeld geahndet.

Neuer Bußgeldkatalog soll vor Ende der aktuellen Legislatur in Kraft treten

Noch ist unklar, wann der neue Bußgeldkatalog in Kraft tritt. Das Bundesverkehrsministerium bemühe sich darum, die Reform umgehendend auf den Weg zu bringen, damit diese noch vor Ende der aktuellen Legislatur in Kraft treten könne.

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