Alle Beiträge zum Stichwort: Blitzer
Beweiswürdigung bei Radarfoto
Zu schnell gefahren
Zeugen können Radarfoto "entkräften": Richter darf Beweisantrag nicht übergehen
Verkehrsrecht
Blitzer-App – illegal auch für den Beifahrer?
Die Nutzung von Smartphone-Programmen, die vor Blitzern warnen, ist laut Straßenverkehrsordnung verboten. Das kann grundsätzlich auch dann gelten, wenn sie sich die Blitzer-App auf dem Handy der Beifahrerin befinden. Im Einzelfall muss man dennoch sehr genau hinschauen.
Verkehrsrecht
Verloren im Schilderwald
Immer wieder kommt es auf der A3 in Richtung Frankfurt zu Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Höhe der Gaststätte Theißtal bei Niedernhausen. Dazu werden temporär Verkehrsschilder genutzt, um die Geschwindigkeit von 100 auf 80 und schließlich 60 km/h zu reduzieren. Diese Schilder sind für eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern unübersichtlich und wenig verständlich.
Hersteller bittet von amtlichen Messungen Abstand zu nehmen
Blitzer LEIVTEC XV3: Messfehler möglich
Das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 wird bundesweit von einer Vielzahl von Kommunen und Behörden zur Überwachung der Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr eingesetzt. Bei Untersuchungen zeigte sich jedoch, dass die Geschwindigkeitsmessungen mit dem LEIVTEC XV3 fehlerhaft sein können.
Bußgeldkatalog
Neuer Bußgeldkatalog: Deutliche Erhöhung der Bußgelder
Bund und Länder haben sich auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Dieser sieht eine deutliche Erhöhung der Bußgelder vor. Die zunächst geplante Verschärfung für Fahrverbote ist allerdings vom Tisch. Worauf sich Verkehrsteilnehmer künftig einstellen müssen, erfahren Sie hier.
Verkehrsrecht
Sind alle Blitzer verfassungswidrig?
Seit das Bundesverfassungsgericht am 15.12.2020 seinen Beschluss zu den Rohdaten der Messgeräte veröffentlicht hat, liest man in Zeitungen, Zeitschriften und auch Werbeanzeigen reißerische Überschriften, dass alle Blitzer verfassungswidrig seien. Wirklich?
Neuer Bussgeldkatalog tritt ab dem 28.04.2020 in Kraft
Ab dem 28.04.2020 heißt es - Verkehrssünder müssen in gegen sie eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen etwaiger Ordnungswidrigkeiten tiefer in die Tasche greifen.