Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Neuer Bussgeldkatalog tritt ab dem 28.04.2020 in Kraft

Ab dem 28.04.2020 heißt es - Verkehrssünder müssen in gegen Sie eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen etwaiger Ordnungswidrigkeiten tiefer in die Tasche greifen.

Aber nicht nur die jeweiligen Geldbußen wurden empfindlich nach oben geschraubt, sondern auch die Punkteeintragung in das Fahreigungsregister und die Anordnung eines Fahrverbotes wird eher die Regel statt die Ausnahme.

In allen Bereichen hat der Bußgeldkatalog massive Änderungen für die Verkehrsteilnehmer vorgesehen (u.a. betrifft dies das unzulässige Parken auf Geh- und Radwegen, Überholen von Radfahrern mit zu geringem Seitenabstand, das Bilden von Rettungsgassen).

Vorallem aber werden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts schärfer bestraft!

Die wichtigste und unserer Ansicht nach für alle Autofahrer relevanteste Änderung ist die Folgende:

Innerorts wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h bereits neben einem Punkt im FAER, sowie einer empfindlichen Geldbuße ebenfalls mit einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Ein Fahrverbot von einem Monat riskieren Sie zudem neben der Punkteeintragung auch außerorts bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h.

Schnell passiert es, noch über die Gelblicht zeigende Ampel fahren zu wollen und dabei statt die erlaubten 50 km/h auch mal 71km/h gefahren zu sein. Nach der alten Regelung zahlte man die Geldbuße und kassierte den Punkt, jetzt riskiert man mit dieser Fahrt ein einmonatiges Fahrverbot.

Wichtiger denn je erscheint es jetzt, seine Punkte in Flensburg, aber vor allem die Tachoanzeige im Blick zu haben.

Fahren Sie vorsichtig und bleiben Sie gesund!

Alle Fachbeiträge zeigen

nachbar-haus-wohnung
Wohnungseigentumsrecht
12.01.2026

Instandhaltungskosten in der WEG: Mehrheit darf Minderheit nicht benachteiligen

Die Neuregelung der Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein wichtiges Instrument, um strukturelle Veränderungen oder veränderte Nutzungsrealitäten bei Instandhaltungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 9. Januar 2025 (36 S 10132/23 WEG) erneut bekräftigt, dass ein abweichender Beschluss über die Verteilung von Sanierungskosten zwar grundsätzlich möglich ist, dieser aber an klare sachliche Kriterien gebunden ist. Eine bloß willkürliche oder einseitige Belastung einzelner Eigentümergruppen hält das Gericht nicht für zulässig.

Beitrag lesen
Erbrecht
12.01.2026

Erben müssen genau bestimmt sein

Testamente sollen den letzten Willen eindeutig festhalten und rechtssicher umsetzen. In der Praxis scheitert dies jedoch häufig an unklaren oder zu vagen Formulierungen. Der Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 10. Juli 2025 (Az. 14 W 36/24 (Wx)) zeigt exemplarisch, dass gut gemeinte, aber unbestimmte Anordnungen zur Erbfolge unwirksam sein können – mit der Folge, dass der Wille des Erblassers letztlich nicht umgesetzt wird.

Beitrag lesen
Auto-winter-schnee-verkehr
Allgemeines Zivilrecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht, Haftungsrecht
12.01.2026

Auf einem Firmenparkplatz ausgerutscht – keine Haftung für einzelne Eisstellen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25. Februar 2025 (Az. 173 C 24363/24) ist ein Unternehmen grundsätzlich nicht für einzelne glatte oder vereiste Stellen auf einem Firmenparkplatz im Winter haftbar, soweit keine allgemeine Glättebildung vorliegt und keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann.

Beitrag lesen