Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Neuer Bussgeldkatalog tritt ab dem 28.04.2020 in Kraft

Ab dem 28.04.2020 heißt es - Verkehrssünder müssen in gegen Sie eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen etwaiger Ordnungswidrigkeiten tiefer in die Tasche greifen.

Aber nicht nur die jeweiligen Geldbußen wurden empfindlich nach oben geschraubt, sondern auch die Punkteeintragung in das Fahreigungsregister und die Anordnung eines Fahrverbotes wird eher die Regel statt die Ausnahme.

In allen Bereichen hat der Bußgeldkatalog massive Änderungen für die Verkehrsteilnehmer vorgesehen (u.a. betrifft dies das unzulässige Parken auf Geh- und Radwegen, Überholen von Radfahrern mit zu geringem Seitenabstand, das Bilden von Rettungsgassen).

Vorallem aber werden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts schärfer bestraft!

Die wichtigste und unserer Ansicht nach für alle Autofahrer relevanteste Änderung ist die Folgende:

Innerorts wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h bereits neben einem Punkt im FAER, sowie einer empfindlichen Geldbuße ebenfalls mit einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Ein Fahrverbot von einem Monat riskieren Sie zudem neben der Punkteeintragung auch außerorts bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h.

Schnell passiert es, noch über die Gelblicht zeigende Ampel fahren zu wollen und dabei statt die erlaubten 50 km/h auch mal 71km/h gefahren zu sein. Nach der alten Regelung zahlte man die Geldbuße und kassierte den Punkt, jetzt riskiert man mit dieser Fahrt ein einmonatiges Fahrverbot.

Wichtiger denn je erscheint es jetzt, seine Punkte in Flensburg, aber vor allem die Tachoanzeige im Blick zu haben.

Fahren Sie vorsichtig und bleiben Sie gesund!

Alle Fachbeiträge zeigen

Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Werkvertragsrecht, Insolvenzrecht
06.02.2026

Mangelhafte Werkleistung und Insolvenz: Wann wird Werklohn trotz Mängeln fällig?

Ein Handwerksbetrieb deckt das Dach eines Hauses, doch nach Abschluss der Arbeiten bemängelt der Auftraggeber die Ausführung, gravierende Fehler sind unübersehbar. Kurz darauf wird über das Vermögen des Handwerkers das Insolvenzverfahren eröffnet.

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht, Baurecht
02.02.2026

Gemeinschaftseigentum „blind“ abgenommen – Abnahme bleibt trotz fehlender Abnahmereife wirksam

Die Abnahme markiert im Bau- und Bauträgerrecht einen zentralen rechtlichen Wendepunkt. Mit ihr werden Vergütungsansprüche fällig, die Beweislast kehrt sich um und Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen. Umso konfliktträchtiger sind Fälle, in denen Erwerber eine Abnahme erklären, ohne die Bauleistungen tatsächlich überprüft zu haben. Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 (8 U 29/24) hat das Oberlandesgericht Braunschweig klargestellt, dass eine ausdrücklich erklärte Abnahme auch dann wirksam bleibt, wenn das Gemeinschaftseigentum objektiv noch nicht abnahmereif war und die Erwerber dieses nicht besichtigt haben.

Beitrag lesen
nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
02.02.2026

Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

Beitrag lesen