Alle Beiträge zum Stichwort: Arzthaftung

Medizinrecht
Zu wenig Bedenkzeit vor der Nasenoperation?
Die Zustimmung des Patienten kann auch wirksam sein, wenn er sie sofort nach dem Aufklärungsgespräch erklärt

Arzthaftung
Befähigung fehlt nicht allein wegen noch ausstehender Facharztanerkennung
War ein Arzt für die von ihm vorgenommene Behandlung nicht befähigt, wird nach dem Gesetz vermutet, dass die mangelnde Befähigung für den Eintritt einer Gesundheitsverletzung ursächlich war (§ 630h Abs. 4 BGB). Die noch fehlende Facharztanerkennung rechtfertigt laut Oberlandesgericht (OLG) Dresden für sich genommen nicht diese Vermutung.

Arzthaftungsrecht
Verjährung von Arzthaftungsansprüchen
Die Verjährungsfrist von regelmäßig drei Jahren beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Antragstellerin von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Eine solche Kenntnis wird nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden regelmäßig jedenfalls durch ein Privatgutachten vermittelt, in dem ein Behandlungsfehler bejaht wird.

Anforderungen an ärztliche Aufklärung
Inhalt einer ärztlichen Aufklärung und ob diese ausreichend war, sind häufige Streitpunkte in Arzthaftungsfällen. Das Oberlandesgericht Dresden entwickelt mit einer aktuellen Entscheidung insoweit für sich eine ständige Rechtsprechung, die dem beweispflichtigen Arzt gewisse Erleichterungen verschafft.

Vergütungsanspruch
Wenn der Zahnarzt mangelhaft arbeitet
Der Vergütungsanspruch des Zahnarztes kann entfallen, soweit der Patient kein Interesse mehr an der fehlerhaft erbrachten – und somit vollkommen unbrauchbaren – Leistung infolge einer Kündigung des Vertrags hat. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Bestellung
Der unaufhaltsame Trend zur Digitalisierung des Alltags macht auch vor dem Arztbesuch keinen Halt. Ein besonders praxisrelevantes Novum stellt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) dar.