Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Krankenversicherungsrecht Kein Recht auf ein Zweitgutachten

Krankenkassen sollen ihre Versicherten unterstützen, wenn diese wegen ärztlicher Behandlungsfehler Ansprüche geltend machen wollen. Allerdings nicht unbegrenzt, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen (L 16 KR 432/22). Im konkreten Fall wollte ein 57 Jahre alter Mann den Operateur auf Schmerzensgeld verklagen, der ihn aufgrund einer Vorhautverengung beschnitten hatte.

Mit diesem Anliegen wandte sich der Patient an die Krankenkasse: Seit dem Eingriff leide er an Impotenz und Schmerzen, was zudem Depressionen ausgelöst habe. Der Mann führte die Probleme auf einen Behandlungsfehler zurück. Außerdem sei er nicht richtig über die Operation aufgeklärt worden. Ihm gehe es aber nicht nur um Geld, sondern um ein schmerzfreies, funktionsfähiges Geschlechtsteil — notfalls müsse ihm ein anderer Mediziner auf Kosten des Operateurs eine Ersatzvorhaut transplantieren.

Seine Krankenkasse beauftragte den Medizinischen Dienst mit einem Gutachten zu eventuellen Behandlungsfehlern. Doch das Ergebnis gefiel dem Versicherten ganz und gar nicht: Eine Beschneidung sei nicht geeignet, Beschwerden wie Impotenz zu verursachen, erklärte der Medizinische Dienst. Nun forderte der Versicherte ein weiteres Gutachten, außerdem müsse man seine Frau als Zeugin vernehmen. Als die Krankenkasse dies ablehnte, zog der Mann vor Gericht.

Doch das LSG urteilte, auf mehr Unterstützung habe er keinen Anspruch. Die gesetzliche Krankenversicherung habe mit dem Gutachten ihre Hilfspflicht erfüllt. Krankenkassen sollten Versicherten die Beweisführung in Arzthaftungsprozessen erleichtern, indem sie Auskunft geben über die von Medizinern gestellten Diagnosen und über die angewandte Therapie, indem sie ärztliche Unterlagen anfordern und Gutachten beim Medizinischen Dienst beauftragten.

Wenn ein Versicherter mit dem Resultat so eines Gutachtens unzufrieden sei, müsse die Krankenkasse deswegen jedoch nicht weitere Gutachten einholen oder selbst Ermittlungen für den Prozess beginnen und Zeugen vernehmen.

Quelle: onlineurteile.de

Alle Fachbeiträge zeigen

Daten-Datenschutz-data-DSGVO
Datenschutzrecht
20.04.2026

Datenschutzverstoß des Finanzamts: Schadensersatz muss erst bei der Behörde geltend gemacht werden

Personen, denen aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Betroffene müssen den Schaden und dessen negative Folgen aber stichhaltig nachweisen können; abstrakte Behauptungen ohne Beleg reichen nicht aus.

Beitrag lesen
Schifffahrtsrecht, Seerecht, Polizeirecht
20.04.2026

Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.

Beitrag lesen
Steuerrecht
20.04.2026

Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Regelmäßig einmal im Jahr aktualisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen. Das BMF hat nun eine Anpassung ab dem 01.01.2026 vorgenommen. Verändert wurden damit die Pauschalen für mehrere Länder, unter anderem für Albanien, Bulgarien, China, Estland, Irland, Israel, Katar, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mexiko, die Niederlande, Rumänien, Schweiz, Ukraine und Venezuela.

Beitrag lesen