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Beweiswürdigung bei Radarfoto Zu schnell gefahren

Ein Amtsrichter verurteilte einen Autofahrer, weil er zu schnell gefahren war. Als Beweis diente ein Radarfoto. Der Betroffene hatte aber im Prozess angegeben, nicht er sei gefahren, sondern ein Fernfahrer aus seinem Betrieb. Diesem Beweisantrag war der Richter nicht nachgegangen: Das Foto sei aussagekräftig genug.

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hielt dagegen nicht so viel von der Qualität von Frontfotos einer automatischen Kamera (Ss 337/94). Radarfotos zeigten die Fahrer nur mehr oder weniger deutlich, so das OLG. Daher könne man nicht ausschließen, dass der Richter zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, wenn er das Foto mit einer weiteren Person verglichen hätte. Unter Umständen hätte er dann festgestellt, dass die andere Person abgebildet war. Dem Beweisantrag hätte der Amtsrichter nachgehen müssen: Er müsse sich mit dem Fall noch einmal befassen und ein neues Urteil fällen.

Quelle: onlineurteile.de

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Stiftungsrecht
05.01.2026

Stiftungsregister wird wohl auf 2028 verschoben

"In Bezug ... auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes gibt es keine Alternative." So steht es in der BR-Drucksache 437/25 vom 05.09.2025. Neu ist damit die zeitliche Verschiebung der Inbetriebnahme – derzeit noch vorgesehen für den 01.01.2026 – auf den 01.01.2028, da zum 01.01.2026 die für das Führen des Stiftungsregisters notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird. Keine Alternative, – das klingt nicht gerade danach, als ob die Stiftungslobby hieran noch etwas ändern könnte.

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Steuerrecht
05.01.2026

Grundstücksverwaltungs-GmbH: keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Überschreiten der Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel

Der Bundesfinanzhof macht klar, dass es die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur gibt, wenn der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung eingehalten wird. Einer Grundstücksverwaltungs-GmbH, die en-bloc fünf Grundstücke verkaufte, wurde die erweiterte Kürzung versagt, da sie die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritt.

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Steuerrecht
05.01.2026

BMF veröffentlicht aktualisierte GoBD

Das BMF hat erneut die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Gleich vorweg: Natürlich bedeuten Neuerungen bei den GoBD für Unternehmer zeitliche Herausforderungen und Anpassungen bei der Aufbewahrung bzw. Archivierung von Buchführungsunterlagen. Doch die aktuellen Anpassungen bringen vor allem Erleichterungen.

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