Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Hersteller bittet von amtlichen Messungen Abstand zu nehmen Blitzer LEIVTEC XV3: Messfehler möglich

Das Laser - Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 wird bundesweit von einer Vielzahl von Kommunen und Behörden zur Überwachung der Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr eingesetzt. Bei Untersuchungen zeigte sich jedoch, dass die Geschwindigkeitsmessungen mit dem LEIVTEC XV3 fehlerhaft sein können.

Fehlerhafte Werte durch "Stufeneffekt" möglich

Im Zusammenhang mit dem Geschwindigkeitsmessgerät XV3 des Herstellers LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH wurde immer wieder diskutiert, ob durch den sogenannten „Stufeneffekt“ möglicherweise fehlerhafte Geschwindigkeitsmesswerte ermittelt werden können. Typisch für ein Lasermessgerät basiert das Messprinzip beim XV3 auf dem Prinzip der Laufzeitmessung. Hierbei sendet das Messgerät Laserimpulse aus, welche vom gemessenen Fahrzeug reflektiert werden, wobei die Laufzeit des Laserstrahles von „Aussenden“ bis „Empfangen“ ermittelt wird. Durch mehrfache Messung der Entfernung des Fahrzeuges bzw. der Änderung der Entfernung des Fahrzeuges ermittelt das Gerät die Geschwindigkeit.

Der „Stufeneffekt“ kann dann auftreten, wenn der Laserstrahl während einer Messung auf zwei verschiedene Stellen eines Fahrzeuges trifft, die sich in Längsrichtung in unterschiedlicher Entfernung zum Messgerät befinden.

Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass der Laserstrahl nacheinander auf diese unterschiedlichen Stellen am Fahrzeug trifft und so ein „Sprung“ bzw. eine „Stufe“ entsteht. Hierdurch können fälschlicherweise entweder zu große oder zu kleine Entfernungen und somit entweder zu hohe oder zu geringe Geschwindigkeitswerte ermittelt werden.

Hersteller bittet von amtlichen Messungen Abstand zu nehmen

Verschiedene Sachverständiger konnten nachweisen, dass beim XV3 unter bestimmten Bedingungen Messungen mit Abweichungen auftreten können. Daraufhin ergänzte der Herstelle die Gebrauchsanweisung. Diese Ergänzung wurde am 14.12.2020 durch die zuständige Zulassungsbehörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) genehmigt.

Nach weiteren Versuchsreihen hat sich jedoch gezeigt, dass auch unter Berücksichtigung der Ergänzung Fehlmessungen durch den "Stufeneffekt" erzeugt werden. Der Hersteller LEIVTEC GmbH hat mittlerweile darum gebeten, vorerst von weiteren amtlichen Messungen Abstand zu nehmen.

Was bedeutet das für aktuelle Bußgeldverfahren?

Bisher wurde das Messgerät vom Typ XV3 von Behörden und Gerichten als standaridisiertes Messverfahren anerkannt. Nach diesen neuen Erkenntnissen erscheint es allerdings fraglich, ob die bisherigen Messungen ohne Weiteres verwertet werden dürfen.

Um im konkreten Einzelfall die Messung durch Sachverständige auf Messfehler überprüfen zu lassen, ist es erforderlich, dass in der vom Messgerät erzeugten Datei auch die sogenannten Rohmessdaten enthalten sind. Diese Daten werden jedoch beim XV3 nicht abgespeichert. Somit ist eine präzise und umfassende Überprüfung des vorgeworfenen Geschwindigkeitswertes bei diesem Messgerät nicht möglich.

Bisher haben mehrere Gericht entschieden, Bußgeldverfahren einzustellen, bei denen der XV3 als Messgerät verwendet wurde. Andere Gerichte wollen zunächst die Ergebnisse der Überprüfung duch die PTB abwarten.

Die Erfolgschancen, mit einem Einspruch Erfolg zu haben, könnten sich durch diese Erkenntnisse zumindest erhöht haben. Daher ist es auf jeden Fall zu empfehlen, sich von einem unserer Experten fürs Verkehrsrecht anwaltlich beraten zu lassen.

Dieser Fachbeitrag basiert auf Expertise des Ingenieur- und Sachverständigenbüros Dr. Priester.

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
31.08.2026

BAG zieht Grenzen bei der Entgelttransparenz

Gleiche Tätigkeit, aber eine niedrigere Karrierestufe als die männlichen Kollegen: Eine IT-Spezialistin wollte deshalb wissen, was vergleichbare Beschäftigte verdienen. Dabei verlangte sie auch Informationen über Kollegen an anderen Standorten des Unternehmens. Das ging dem Bundesarbeitsgericht zu weit.

Beitrag lesen
Miet- und Immobilienrecht
31.08.2026

Klimaanlage im Wohnungseigentum: BGH erleichtert den Einbau von Splitgeräten (BGH, Urteil vom 17.07.2026 – V ZR 162/25)

Steigende Temperaturen erhöhen auch in Wohnungseigentumsanlagen den Bedarf an wirksamen Kühllösungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Rechtsposition bauwilliger Wohnungseigentümer deutlich gestärkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigentümer die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen – auch wenn die Mehrheit der Gemeinschaft dies ablehnt.

Beitrag lesen
IT-Recht, Internationales Recht, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
31.08.2026

Der EU-KI-Akt in der Praxis: Was bringt der Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten?

Die Europäische Kommission hat den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht, der einen wichtigen praktischen Schritt bei der Umsetzung des EU-KI-Akts darstellt. Obwohl der Kodex freiwillig ist und für sich genommen keine neuen Rechtspflichten begründet, wird er in der Praxis vor allem bei der Auslegung und beim Nachweis der Einhaltung der Transparenzpflichten nach Art. 50 des KI-Akts eine bedeutende Rolle spielen.

Beitrag lesen