Alle Beiträge zum Stichwort: Eigentum

Reform der Grundsteuer
Grundsteuererklärung – Abgabefrist bis zum 31.01.2023 verlängert
Die Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung für eigenen Grundbesitz auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 sowie die damit zusammenhängenden Probleme haben in den letzten Wochen und Monaten viele Steuerpflichtige beschäftigt. Die Finanzminister der Länder haben nun beschlossen, die Abgabefrist um 3 Monate bis zum 31.01.2023 zu verlängern.
Fremdverwaltung ausländischer Unternehmen in Russland
Enteignung ausländischer Unternehmen in Russland? Fremdverwaltung für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung geplant
Die russische Regierung plant in Kürze einen Gesetzesentwurf „Über die externe Administration für die Verwaltung von Organisationen" ins russische Parlament einzubringen, der u.a. das Verfahren zur Einsetzung einer Fremdverwaltung bei russischen Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern aus so genannten „unfreundlichen Staaten“ regelt.

Gesellschaftsrecht
Das niederländische Transparenzregister seit dem 27. September 2020
Seit dem 27. September 2020 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Eigentümer oder die Personen, die Kontrolle ausüben, über die niederländische Handelskammer in das UBO-Register einzutragen. Die Eintragung muss vor dem 27. März 2022 stattfinden.

Transparenzpflichten in Russland
Welcher Berichtspflicht über wirtschaftlich Berechtigte unterliegen ausländische Unternehmen in Russland?
Trotz des weltweiten Trends zu mehr Transparenz in Fragen der wirtschaftlich Berechtigten bzw. sogenannten „wirtschaftlichen Eigentümer“ (Richtlinie (EU) und der Verpflichtung Russlands zur sogenannten „Deoffshorisierung“ der Wirtschaft, gibt es in Russland – im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern – immer noch kein öffentliches Transparenzregister über die wirtschaftlich Berechtigten bzw. Eigentümer (ultimate beneficial owner).

Lohnsteuer
Firmenhandy: Wenn der Arbeitgeber die Mobilfunkkosten übernimmt
Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten (z.B. Smartphones) sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen sind steuerfrei.

Arbeitsrecht
Arbeitnehmerhaftung im Home-Office
Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie ermöglichen immer mehr Arbeitgeber den Arbeitnehmern ihre Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz nachzugehen. Dabei stellt sich aber die Frage, was passiert, wenn etwas kaputt geht? Leicht kann es ja passieren, dass die arbeitende Person selbst oder ein Familienmitglied im Home-Office Schäden am Eigentum des Arbeitgebers verursacht.

Kein Eigentümerbeschluss erforderlich
Wohnungseigentum: Verwalter darf über Versorgungsverträge entscheiden
Der Verwalter darf über den Abschluss eines Versorgungsvertrags regelmäßig aus eigener Befugnis entscheiden und muss keinen Eigentümerbeschluss einholen. So sieht es das Landgericht (LG) Frankfurt am Main.

Fernarbeit in Russland
Homeoffice: Fernarbeit in Russland flexibler geregelt
Seit 1. Januar 2021 gelten in Russland neue Regelungen zur Fernarbeit. Mehr Flexibilität für die Unternehmen, mehr Rechtssicherheit für die Arbeitnehmer – dies waren Gründe zur Änderungen der gesetzlichen Regelungen in Zeiten der Pandemie. Die Gesetzesänderungen führen kein „Recht auf Homeoffice“ ein – wie dies teilweise gefordert wurde.

Familienrecht aktuell
Trennung – Streit um die Ehewohnung
Gem. 1361 b Abs. 1 BGB kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.

WEG
Beseitigungsansprüche wegen baulicher Veränderung des Gemeinschaftseigentums
Der Eigentümer einer verwalterlosen Zweier-Eigentümergemeinschaft ist nach der Novelle des Wohnungseigentumsrechts, die zum 1.12.2020 in Kraft getreten ist, nicht berechtigt, Beseitigungsansprüche wegen baulicher Veränderung des Gemeinschaftseigentums im eigenen Namen für die Gemeinschaft geltend zu machen.