Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Reform der Grundsteuer Grundsteuererklärung – Abgabefrist bis zum 31.01.2023 verlängert

Die Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung für eigenen Grundbesitz auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 sowie die damit zusammenhängenden Probleme, haben in den letzten Wochen und Monaten viele Steuerpflichtige beschäftigt. Auch in den Medien waren die Folgen der Grundsteuerreform regelmäßig ein Thema.

Für die grundsätzlich digital einzureichenden Erklärungen war  bisher vorgesehen, dass diese bis zum 31.10.2022 übermittelt werden müssen.

Die Finanzminister der Länder haben nun beschlossen, die Abgabefrist  um 3 Monate bis zum 31.01.2023 zu verlängern. Eine solche Fristverlängerung wurde bereits erwartet, da eine Erfüllung bis zum 31.10.2022 in der Praxis nicht umsetzbar war.

Für  land- und forstwirtschaftlich  genutzten Grundbesitz gibt es eine gesonderte Frist. Hier sind die Erklärungen bis zum 31.03.2023 einzureichen.

Quellen:

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Produkthaftung, Produkthaftungsrecht
20.10.2025

Die neue Produkthaftungsrichtlinie (NLD)

Was genau ändert sich mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie, die bis spätestens Anfang Dezember 2026 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss?

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
20.10.2025

Achten Sie auf die Uhr: Was, wenn die Gesellschafterversammlung zu früh beginnt? (NLD)

Was geschieht, wenn eine Gesellschafterversammlung früher als in der Einberufung angekündigt beginnt und nicht alle Gesellschafter rechtzeitig anwesend sein konnten? Ist der gefasste Beschluss dann ungültig?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht
20.10.2025

Urteil des EuGH: der Begriff „Unternehmen“ und die Folgen für die Berechnung von Geldbußen bei Datenschutzverstößen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil in der Rechtssache C-383/23 Hinweise dazu gegeben, wie die Höhe von Geldbußen bei Verstößen gegen die niederländische Algemene Verordening Gegevensbescherming (kurz: AVG, Äquivalent zur DSGVO) zu bemessen ist, und (einige) Faktoren für deren Berechnung näher erläutert.

Beitrag lesen