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Reform der Grundsteuer Grundsteuererklärung – Abgabefrist bis zum 31.01.2023 verlängert

Die Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung für eigenen Grundbesitz auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 sowie die damit zusammenhängenden Probleme, haben in den letzten Wochen und Monaten viele Steuerpflichtige beschäftigt. Auch in den Medien waren die Folgen der Grundsteuerreform regelmäßig ein Thema.

Für die grundsätzlich digital einzureichenden Erklärungen war  bisher vorgesehen, dass diese bis zum 31.10.2022 übermittelt werden müssen.

Die Finanzminister der Länder haben nun beschlossen, die Abgabefrist  um 3 Monate bis zum 31.01.2023 zu verlängern. Eine solche Fristverlängerung wurde bereits erwartet, da eine Erfüllung bis zum 31.10.2022 in der Praxis nicht umsetzbar war.

Für  land- und forstwirtschaftlich  genutzten Grundbesitz gibt es eine gesonderte Frist. Hier sind die Erklärungen bis zum 31.03.2023 einzureichen.

Quellen:

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