Alle Beiträge zum Stichwort: Einkommensteuererklärung
Steuerrecht
Einkommensteuer in der Ukraine
Wer muss Einkommenssteuer zahlen? Wie hoch ist der Steuersatz? Und welche Einkünften unterliegen der Steuerpflicht? Die Antworten erhalten Sie hier
Publikation
Steuern in der Ukraine 2021
Welche Abgaben und Gebühren müssen in der Ukraine gezahlt werden? Wie hoch sind die Steuersätze? Und welche weiteren Besonderheiten müssen Steuerzahler beachten? Das erfahren Sie hier.
Steuerrecht
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen: BMF veröffentlicht detailliertes Anwendungsschreiben
Seit dem 01.01.2020 fördert der Staat energetische Baumaßnahmen an selbstgenutzten eigenen Wohngebäuden mit einem Steuerbonus. Pro Objekt kann eine Steuerermäßigung von maximal 40.000 € beansprucht werden, die zeitlich wie folgt gestaffelt ist:
Steuerrecht
Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau: Finanzverwaltung klärt über Detailfragen auf
Um steuerliche Anreize für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum zu schaffen, hat der Steuergesetzgeber im August 2019 eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau eingeführt (§ 7b Einkommensteuergesetz).
Steuerrecht
Photovoltaikanlage: Ehegatten-GbR muss keine gesonderte Gewinnfeststellung beim Finanzamt einreichen
Betreiben Eheleute gemeinsam eine Photovoltaikanlage, tun sie dies zivilrechtlich in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Da in diesem Fall mehrere - genauer gesagt zwei - Personen an den Einkünften beteiligt sind, wäre nach der Abgabenordnung (AO) eigentlich eine eigenständige Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die GbR erforderlich. Die Eheleute müssten also neben ihrer Einkommensteuererklärung zusätzlich eine Feststellungserklärung für ihre Photovoltaik-GbR abgeben.
Einkommenssteuer
Anspruch auf Zusammenveranlagung nach der Trennung
Ein Ehepartner ist auch nach der Trennung dem anderen gegenüber verpflichtet, in eine von diesem für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer einzuwilligen, wenn dadurch dessen Steuerschuld verringert wird und der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehepartner keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt ist.