Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbrecht Erbe trotz Scheidung: Ohne weitere Regelungen besteht vor Heirat festgelegte Erbeinsetzung weiter

Eine letztwillige Verfügung unter Ehegatten wird unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich aber mit dem besonderen Fall beschäftigen, in dem die später geschiedenen Eheleute bereits mehrere Jahre vor ihrer Eheschließung einen gemeinsamen Erbvertrag abgeschlossen und dabei etwas Wichtiges vergessen hatten.

Die beiden hatten zwar Regelungen sowohl für den Fall der Beendigung ihrer Lebensgemeinschaft als auch für die Möglichkeit ihrer Eheschließung und Scheidung für das mitbeurkundete Erwerbsgeschäft einer Immobilie bedacht - bei der wechselseitigen Erbeinsetzung wurden entsprechende Überlegungen oder Regelungen jedoch nicht weiter ausgeführt. Als seine Ex-Gattin verstorben war, stellte sich für den Mann nun die Frage, ob er zum Alleinerben seiner von ihm geschiedenen Frau geworden sei.

Der BGH kam in dieser Konstellation nun zu dem Ergebnis, dass die Erbeinsetzung des Ex-Ehepartners nicht automatisch deshalb unwirksam wird, weil die Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Erbvertrags nicht verheiratet oder verlobt waren. Auch fehlende Anhaltspunkte, die einen übereinstimmenden Willen erkennen lassen, dass die Erbeinsetzung im Fall einer späteren Heirat und Scheidung entfallen soll, sprechen dabei nicht für eine beabsichtigte Unwirksamkeit. Trotz rechtskräftiger Scheidung der Ehe wurde die verstorbene Erblasserin daher von ihrem Ex-Mann allein beerbt.

Hinweis:

Wird ein Erbvertrag nach der Eheschließung beurkundet, wird gesetzlich vermutet, dass die Erbeinsetzung deshalb erfolgte, weil es sich gerade um den Ehepartner handelt. Greift diese Vermutungsregelung nicht, weil die Beteiligten zu diesem Zeitpunkt weder verheiratet noch verlobt waren, muss im Zusammenhang mit einer Scheidung daran gedacht werden, die bisherigen letztwilligen Verfügungen aufzuheben oder abzuändern.

Quelle: BGH, Beschl. v. 22.05.2024 – IV ZB 26/23

Beitrag veröffentlicht am
10. Februar 2025

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

computer laptop unternehmer arbeit
Antidiskriminierung- und Gleichstellungsrecht, Arbeitsrecht
08.12.2025

„Digital Native“ in Stellenanzeige: Altersdiskriminierung nach dem AGG?

Die Formulierung von Stellenanzeigen muss den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entsprechen. Werden bestimmte Altersgruppen bevorzugt angesprochen, kann dies eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte darüber zu entscheiden, ob der Begriff „Digital Native“ eine solche Diskriminierung impliziert.

Beitrag lesen
Gesellschaft Meeting Büro
Mietrecht, Gewerberaummietrecht, Insolvenzrecht
08.12.2025

Gewerbliches Zwischenmietverhältnis: Risiken und Absicherung im Fall der Insolvenz des Hauptmieters

Im Immobilienbereich wählen Unternehmen oft das sogenannte Zwischenmietmodell: Eine Gesellschaft mietet eine Halle oder Gewerbefläche an und vermietet die Räume geschäftlich an weitere Unternehmen weiter. Für Eigentümer, Investoren und Unternehmen ist dies wirtschaftlich attraktiv – die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, insbesondere im Fall einer Insolvenz des Hauptmieters, werden jedoch häufig unterschätzt.

Beitrag lesen
Europarecht, Staatsangehörigkeitsrecht
08.12.2025

Das Ende der „Goldenen Pässe“ in der EU

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf „unlauteres Verhalten“ der Republik Malta befunden (Urteil C-181/23) und die Anwendung der Einbürgerungsvorschriften im maltesischen Recht (sog. „Staatsbürgerschaft für Investitionen“) untersagt.

Beitrag lesen