Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbrecht Erbe trotz Scheidung: Ohne weitere Regelungen besteht vor Heirat festgelegte Erbeinsetzung weiter

Eine letztwillige Verfügung unter Ehegatten wird unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich aber mit dem besonderen Fall beschäftigen, in dem die später geschiedenen Eheleute bereits mehrere Jahre vor ihrer Eheschließung einen gemeinsamen Erbvertrag abgeschlossen und dabei etwas Wichtiges vergessen hatten.

Die beiden hatten zwar Regelungen sowohl für den Fall der Beendigung ihrer Lebensgemeinschaft als auch für die Möglichkeit ihrer Eheschließung und Scheidung für das mitbeurkundete Erwerbsgeschäft einer Immobilie bedacht - bei der wechselseitigen Erbeinsetzung wurden entsprechende Überlegungen oder Regelungen jedoch nicht weiter ausgeführt. Als seine Ex-Gattin verstorben war, stellte sich für den Mann nun die Frage, ob er zum Alleinerben seiner von ihm geschiedenen Frau geworden sei.

Der BGH kam in dieser Konstellation nun zu dem Ergebnis, dass die Erbeinsetzung des Ex-Ehepartners nicht automatisch deshalb unwirksam wird, weil die Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Erbvertrags nicht verheiratet oder verlobt waren. Auch fehlende Anhaltspunkte, die einen übereinstimmenden Willen erkennen lassen, dass die Erbeinsetzung im Fall einer späteren Heirat und Scheidung entfallen soll, sprechen dabei nicht für eine beabsichtigte Unwirksamkeit. Trotz rechtskräftiger Scheidung der Ehe wurde die verstorbene Erblasserin daher von ihrem Ex-Mann allein beerbt.

Hinweis:

Wird ein Erbvertrag nach der Eheschließung beurkundet, wird gesetzlich vermutet, dass die Erbeinsetzung deshalb erfolgte, weil es sich gerade um den Ehepartner handelt. Greift diese Vermutungsregelung nicht, weil die Beteiligten zu diesem Zeitpunkt weder verheiratet noch verlobt waren, muss im Zusammenhang mit einer Scheidung daran gedacht werden, die bisherigen letztwilligen Verfügungen aufzuheben oder abzuändern.

Quelle: BGH, Beschl. v. 22.05.2024 – IV ZB 26/23

Beitrag veröffentlicht am
10. Februar 2025

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
02.02.2026

Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
02.02.2026

Überstundenzuschläge bei Teilzeit: BAG erklärt starre Wochenstundengrenzen für unzulässig

Die Vergütung von Mehrarbeit gehört zu den klassischen Streitfragen im Arbeitsrecht, insbesondere im Spannungsfeld zwischen tariflicher Gestaltungsmacht und dem gesetzlichen Diskriminierungsverbot. Mit Urteil vom 26. November 2025 (5 AZR 118/23) hat das Bundesarbeitsgericht eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen beanstandet, die Teilzeitbeschäftigte strukturell benachteiligt. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Auslegung von Tarifverträgen und die Praxis der Arbeitszeitvergütung.

Beitrag lesen
Arbeit Bau Handwerk
Werkvertragsrecht
26.01.2026

„Wertlose Leistung“ – Geld zurück!

Bestreitet der Auftragnehmer jeden Mangel, verweigert er damit auch die Nachbesserung

Beitrag lesen