Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

BGH stärkt Recht von Pflichtteilsberechtigten Auskunft über Nachlassumfang

Am 1. Dezember 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bedeutendes Urteil im Erbrecht gefällt (Az.: IV ZR 189/20), das die Rechte von Pflichtteilsberechtigten stärkt. Demnach sind Erben verpflichtet, eine eidesstattliche Versicherung über die Vollständigkeit und Richtigkeit des Nachlassverzeichnisses abzugeben, selbst wenn bereits ein notarielles Nachlassverzeichnis vorliegt.

Hintergrund des Urteils

Im vorliegenden Fall verlangte ein Pflichtteilsberechtigter von den Erben Auskunft über den Nachlassumfang. Die Erben legten daraufhin ein notarielles Nachlassverzeichnis vor. Der Pflichtteilsberechtigte zweifelte jedoch an dessen Vollständigkeit und forderte zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung der Erben. Die Erben verweigerten dies mit der Begründung, das notarielle Verzeichnis sei ausreichend. Der Streit eskalierte und landete schließlich vor dem BGH.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH entschied zugunsten des Pflichtteilsberechtigten. Er stellte klar, dass gemäß § 260 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung besteht, wenn berechtigte Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit des Nachlassverzeichnisses vorliegen. Dies gilt auch dann, wenn bereits ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt wurde. Der BGH betonte, dass das notarielle Verzeichnis zwar eine erhöhte Gewähr für die Richtigkeit bietet, jedoch nicht die Möglichkeit ausschließt, bei begründeten Zweifeln eine eidesstattliche Versicherung der Erben zu verlangen.

P raktische Auswirkungen

Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis:

  • Stärkung der Rechte von Pflichtteilsberechtigten: Sie können nun auch bei Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses eine eidesstattliche Versicherung der Erben fordern, wenn Zweifel an der Vollständigkeit bestehen.
  • Erhöhte Sorgfaltspflicht für Erben: Erben müssen bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses besonders sorgfältig vorgehen, da sie im Zweifel eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen.
  • Mehr Transparenz im Nachlassverfahren: Durch die Möglichkeit, eine eidesstattliche Versicherung zu verlangen, wird die Transparenz erhöht und das Vertrauen in die Richtigkeit der Nachlassaufstellung gestärkt.

Fazit

Das Urteil des BGH vom 1. Dezember 2024 schafft Klarheit im Umgang mit Nachlassverzeichnissen und stärkt die Position von Pflichtteilsberechtigten. Erben sollten sich der erhöhten Anforderungen bewusst sein und bei der Erstellung von Nachlassverzeichnissen größte Sorgfalt walten lassen, um mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen empfiehlt es sich, einen Spezialisten für Erbrecht zu konsultieren.

Alle Fachbeiträge zeigen

Auto-Unfall-Verkehr
Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht
24.07.2026

Verkehrsunfall: Auch für einen kleineren Ersatzwagen ist der günstigste Tarif maßgeblich

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat grundsätzlich Anspruch darauf, für die Dauer der Reparatur einen gleichwertigen Mietwagen zu nutzen. Doch was gilt, wenn sich der Geschädigte freiwillig mit einem kleineren Ersatzfahrzeug begnügt? Kann er dann argumentieren, die höheren Mietkosten seien dennoch zu ersetzen, weil ein gleichwertiges Fahrzeug kaum günstiger gewesen wäre? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er stellte klar: Maßgeblich sind allein die erforderlichen Kosten des tatsächlich angemieteten Fahrzeugs. Auch bei einem klassenniedrigeren Ersatzwagen bleibt der Geschädigte verpflichtet, den wirtschaftlichsten Tarif zu wählen.

Beitrag lesen
Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Bau- und Architektenrecht, Baurecht, Architektenrecht
24.07.2026

Bauherr als Handwerker: Architekt bleibt in der Verantwortung

OLG Schleswig: Architekt muss auch Eigenleistungen eines unerfahrenen Bauherrn planen und überwachen

Beitrag lesen
ring ehe familie
Familienrecht
24.07.2026

Wie oft darf der Ehename wechseln?

Mit der Reform des deutschen Namensrechts zum 1. Mai 2025 wollte der Gesetzgeber Ehepaaren mehr Freiheit bei der Wahl ihres Familiennamens verschaffen. Doch wie weit reicht diese neue Gestaltungsfreiheit? Darf ein Ehepaar nach dem Widerruf seines bisherigen Ehenamens anschließend noch einmal einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen – und dabei sogar einen anderen als ursprünglich wählen? Diese bislang umstrittene Frage hat das Kammergericht Berlin nun zugunsten der Ehegatten beantwortet und sich damit bewusst gegen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte gestellt.

Beitrag lesen