Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

BGH stärkt Recht von Pflichtteilsberechtigten Auskunft über Nachlassumfang

Am 1. Dezember 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bedeutendes Urteil im Erbrecht gefällt (Az.: IV ZR 189/20), das die Rechte von Pflichtteilsberechtigten stärkt. Demnach sind Erben verpflichtet, eine eidesstattliche Versicherung über die Vollständigkeit und Richtigkeit des Nachlassverzeichnisses abzugeben, selbst wenn bereits ein notarielles Nachlassverzeichnis vorliegt.

Hintergrund des Urteils

Im vorliegenden Fall verlangte ein Pflichtteilsberechtigter von den Erben Auskunft über den Nachlassumfang. Die Erben legten daraufhin ein notarielles Nachlassverzeichnis vor. Der Pflichtteilsberechtigte zweifelte jedoch an dessen Vollständigkeit und forderte zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung der Erben. Die Erben verweigerten dies mit der Begründung, das notarielle Verzeichnis sei ausreichend. Der Streit eskalierte und landete schließlich vor dem BGH.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH entschied zugunsten des Pflichtteilsberechtigten. Er stellte klar, dass gemäß § 260 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung besteht, wenn berechtigte Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit des Nachlassverzeichnisses vorliegen. Dies gilt auch dann, wenn bereits ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt wurde. Der BGH betonte, dass das notarielle Verzeichnis zwar eine erhöhte Gewähr für die Richtigkeit bietet, jedoch nicht die Möglichkeit ausschließt, bei begründeten Zweifeln eine eidesstattliche Versicherung der Erben zu verlangen.

P raktische Auswirkungen

Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis:

  • Stärkung der Rechte von Pflichtteilsberechtigten: Sie können nun auch bei Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses eine eidesstattliche Versicherung der Erben fordern, wenn Zweifel an der Vollständigkeit bestehen.
  • Erhöhte Sorgfaltspflicht für Erben: Erben müssen bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses besonders sorgfältig vorgehen, da sie im Zweifel eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen.
  • Mehr Transparenz im Nachlassverfahren: Durch die Möglichkeit, eine eidesstattliche Versicherung zu verlangen, wird die Transparenz erhöht und das Vertrauen in die Richtigkeit der Nachlassaufstellung gestärkt.

Fazit

Das Urteil des BGH vom 1. Dezember 2024 schafft Klarheit im Umgang mit Nachlassverzeichnissen und stärkt die Position von Pflichtteilsberechtigten. Erben sollten sich der erhöhten Anforderungen bewusst sein und bei der Erstellung von Nachlassverzeichnissen größte Sorgfalt walten lassen, um mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen empfiehlt es sich, einen Spezialisten für Erbrecht zu konsultieren.

Alle Fachbeiträge zeigen

Verkehrsrecht
08.06.2026

Versehentlich falsch geblinkt – Motorradfahrer haftet trotz Vorfahrt mit

Wer mit eingeschaltetem Blinker weiterfährt, obwohl er gar nicht abbiegen möchte, riskiert nicht nur Missverständnisse im Straßenverkehr, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte zu entscheiden, wie die Haftung zu verteilen ist, wenn ein Motorradfahrer versehentlich rechts blinkt, ein wartepflichtiger Autofahrer deshalb auf eine Abbiegeabsicht vertraut und es zur Kollision kommt. Das Gericht sprach dem Motorradfahrer eine Mithaftung von einem Drittel zu – obwohl der Autofahrer die Vorfahrt verletzt hatte

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht
08.06.2026

Auftraggeber voreilig vom Werkvertrag zurückgetreten – Verhandlungen können die Nachbesserungsfrist stillschweigend verlängern

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte sich mit einer in der Praxis häufigen Konstellation zu befassen: Der Auftraggeber rügt Mängel, setzt eine Frist zur Nachbesserung und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag. Problematisch wird es jedoch, wenn die Parteien während der laufenden Frist weiterhin über die Mängelbeseitigung verhandeln. Genau dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass der Rücktritt des Auftraggebers als verfrüht und damit unwirksam angesehen wurde.

Beitrag lesen
Internationales Steuerrecht
01.06.2026

Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren über einen anderen EU-Mitgliedstaat – wo entsteht die Steuerpflicht

Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Ort des tatsächlichen Verbrauchs angewendet und welche Pflichten haben der Importeur und der Endabnehmer? Entscheidend für Mehrwertsteuerzwecke ist nicht das Land des Eintritts, sondern der Ort des tatsächlichen Verbrauchs.

Beitrag lesen