Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Grundbesitzende Gesellschaft: Kann ein Erbe als neuer Gesellschafter gelten?

Wenn Sie ein Grundstück erwerben, müssen Sie hierfür Grunderwerbsteuer zahlen. Erfolgt der Erwerb über eine Kapitalgesellschaft, ist diese Eigentümerin des Grundstücks und damit Steuerschuldnerin. Jedoch können sich bei einer Kapitalgesellschaft die Anteils­eigner - als mittelbare Grundstückseigner - immer wieder ändern. Daher hat der Gesetzge­ber eine Regelung geschaffen, wonach bei einer Änderung von mindestens 90 % des Gesellschafterbestands innerhalb von zehn Jahren Grunderwerbsteuer anfällt. Aber wie verhält es sich, wenn man den Anteil an der Kapitalgesellschaft nicht kauft, sondern erbt? Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) sah sich mit dieser Fragestellung konfrontiert.

An der grundbesitzenden Antragstellerin, einer GmbH, war der 2018 verstorbene M zu rund 96,67 % beteiligt. Die Anteile an der GmbH gingen nach seinem Tod zu jeweils gleichen Teilen auf die Erbengemein­schaft aus sechs seiner Kinder über. In 2024 schlossen die sechs Miterben einen Erbauseinandersetzungsvertrag über die Geschäftsanteile an der GmbH, aufgrund dessen die Miterben jeweils gleich hohe Geschäftsanteile an der Antragstellerin erhielten. Daraufhin erließ das Finanzamt einen Bescheid über Grunderwerbsteuer. In den Erläuterungen zur Festsetzung führte es aus, dass ein Grundstückserwerb von der Antragstellerin auf eine fiktive neue GmbH vorliegen würde, obwohl zivilrechtlich kein Rechtsträgerwechsel erfolgt sei. Die GmbH beantragte daraufhin die Aussetzung der Vollziehung (AdV), welche vom Finanzamt abgelehnt wurde.

Das FG gewährte die AdV jedoch. Die Erbquoten der einzelnen Erben seien bei der Erb­auseinandersetzung gewahrt worden. Ausgleichszahlungen seien nicht geleistet worden. Somit sei es nicht gerechtfertigt, Grunderwerbsteuer zu erheben. Wenn schon der Erwerb eines Anteils durch nur einen Erben von der Steuer befreit sei, müsse dies erst recht gelten, wenn alle Erben anteilig beteiligt blieben. Es bestünden daher ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids, weshalb die AdV zu gewähren sei.

Hinweis: Das Gericht ließ offen, ob es durch die Erbauseinandersetzung überhaupt zu einem Gesellschafterwechsel kam, denn die Erbengemeinschaft sei zivilrechtlich nicht rechtsfähig.

QUELLEN: FG Düsseldorf, Beschl. v. 15.07.2025 – 11 V 170/25 A(GE); www.justiz.nrw.de

Alle Fachbeiträge zeigen

Verkehrsrecht
08.06.2026

Versehentlich falsch geblinkt – Motorradfahrer haftet trotz Vorfahrt mit

Wer mit eingeschaltetem Blinker weiterfährt, obwohl er gar nicht abbiegen möchte, riskiert nicht nur Missverständnisse im Straßenverkehr, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte zu entscheiden, wie die Haftung zu verteilen ist, wenn ein Motorradfahrer versehentlich rechts blinkt, ein wartepflichtiger Autofahrer deshalb auf eine Abbiegeabsicht vertraut und es zur Kollision kommt. Das Gericht sprach dem Motorradfahrer eine Mithaftung von einem Drittel zu – obwohl der Autofahrer die Vorfahrt verletzt hatte

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht
08.06.2026

Auftraggeber voreilig vom Werkvertrag zurückgetreten – Verhandlungen können die Nachbesserungsfrist stillschweigend verlängern

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte sich mit einer in der Praxis häufigen Konstellation zu befassen: Der Auftraggeber rügt Mängel, setzt eine Frist zur Nachbesserung und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag. Problematisch wird es jedoch, wenn die Parteien während der laufenden Frist weiterhin über die Mängelbeseitigung verhandeln. Genau dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass der Rücktritt des Auftraggebers als verfrüht und damit unwirksam angesehen wurde.

Beitrag lesen
Internationales Steuerrecht
01.06.2026

Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren über einen anderen EU-Mitgliedstaat – wo entsteht die Steuerpflicht

Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Ort des tatsächlichen Verbrauchs angewendet und welche Pflichten haben der Importeur und der Endabnehmer? Entscheidend für Mehrwertsteuerzwecke ist nicht das Land des Eintritts, sondern der Ort des tatsächlichen Verbrauchs.

Beitrag lesen