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Deliktsrecht Schadensersatz für grobes Foul?

Sport ist ein Bereich, in dem das Risiko von Verletzungen allgegenwärtig ist. Besonders in Kontaktsportarten wie Fußball, Handball oder Rugby kommt es regelmäßig zu Kollisionen und Unfällen. Während viele Verletzungen als Teil des sportlichen Risikos gelten, können sie unter bestimmten Umständen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche begründen. Entscheidend ist, ob ein Regelverstoß oder ein Verhalten vorliegt, das über das übliche Maß hinausgeht.

Sachverhalt

Mit dieser Problematik musste sich auch das LG Koblenz in einer aktueller Entscheidung beschäftigen (15 O 399/22).. Bei einem Amateur-Fußballturnier wurde Spieler A von einem Spieler der gegnerischen Mannschaft gefoult, am rechten Sprunggelenk getroffen und schwer verletzt: Wadenbein gebrochen, Bänderriss, Sprunggelenk angeschlagen. Der Schiedsrichter pfiff zwar das Foul, verhängte aber keine gelbe oder rote Karte. A verklagte später den Übeltäter B auf Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld.

Ohne eine Chance, noch an den Ball zu kommen, sei B sei mit gestrecktem Bein gegen sein Sprunggelenk gesprungen, so der Vorwurf. A hielt das für Absicht, weil sich Verteidiger B schon vor dem Spiel wegen einer Formalie über ihn beschwert habe. Ein anderer Spieler der gegnerischen Mannschaft habe auch gesagt: „Die hauen wir gleich um.“ B widersprach und erklärte, es sei ein normaler Zweikampf gewesen. Er habe nur unglücklich das Bein von A getroffen, ihn keinesfalls verletzen wollen.

Rechtsgrundlagen für Schadensersatz

Die Grundlage für Schadensersatzansprüche bietet § 823 Abs. 1 BGB. Danach haftet derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen verletzt. Voraussetzung ist, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Regelverstoß und der Verletzung besteht.

Im Sport existiert eine sogenannte Einwilligung in das Risiko. Wer sich auf ein Spiel oder eine Sportart einlässt, akzeptiert damit auch ein gewisses Maß an Verletzungsgefahr, die aus den Spielregeln oder der Art der Sportart resultiert. Nicht jede Verletzung führt daher automatisch zu einer Haftung.

Ein einfaches Foul im Fußball oder ein unbeabsichtigter Zusammenstoß beim Basketball gehören zum allgemeinen Spielrisiko, das von allen Teilnehmern akzeptiert wird. Entscheidend ist, ob die Handlung über das hinausgeht, was im Rahmen des Spiels als üblich und erlaubt gilt. Diese ist der Fall, wenn Regeln bewusst oder grob fahrlässig verletzt werden, z.B. durch ein grobes Foul.

Wie hat das LG Koblenz entschieden?

Das Landgericht Koblenz wies die Klage ab: Bei der Vernehmung mehrerer Zeugen – Mitspieler, Zuschauer – hätten sich im konkreten Fall keine Anhaltspunkte für so ein krasses Fehlverhalten ergeben. Ein grobes, unentschuldbares Foul sei nicht bewiesen. Allein die Tatsache, dass Spieler A schwer verletzt worden sei, lasse darauf keinen sicheren Rückschluss zu. Außerdem habe der Schiedsrichter keine Karte gezückt: Auch das deute darauf hin, dass es sich hier nicht um einen grob unfairen und fahrlässigen Regelverstoß gehandelt habe.

Quelle: Urteil des Landgerichts Koblenz vom 07.08.2024 – 15 O 399/22 

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