Alle Beiträge zum Stichwort: Immobilienkauf
Frist für Maklercourage
Vermittlungstätigkeit: Makler müssen sich beeilen …
Eine Maklercourtage ist nicht geschuldet, wenn zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Kaufvertragsschluss 14 Monate liegen und der Käufer die Immobile zwischenzeitlich gemietet hat.
Steuerrecht
Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz: Gesetzgeber beschränkt Möglichkeiten der Steuervermeidung
Die Praxis hat gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelingt, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes sollen missbräuchliche Steuergestaltungen eingedämmt werden. Konkret sieht das Gesetz folgende Änderungen vor:
Formbedürftigkeit bei Grundstücksverträgen
Änderung Grundstückskaufvertrag
Grundstückskaufverträge bedürfen der notariellen Beurkundung. Etwas anderes kann gelten, wenn sich nach Beurkundung Änderungen ergeben.
Gewährleistungsausschluss bei Grundstückskaufverträgen
Haftungsausschluss Grundstückskauf
Wurde ein Haftungsausschluss vereinbart, haftet der Verkäufer für bei Vertragsschluss vorliegende Mängeln grundsätzlich nicht. Etwas anderes gilt, wenn die Mängel in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Eigentumsumschreibung erst entstehen.
Steuerrecht
Strittige Kaufpreisaufteilung bei Immobilien: Gerichte dürfen nicht einfach auf BMF-Arbeitshilfe zurückgreifen
Die Aufteilung eines einheitlichen Grundstückskaufpreises auf das Gebäude und den Grund und Boden ist für die Praxis bedeutsam, weil nur die Anschaffungskosten für das Gebäude steuerlich abgeschrieben werden können. Vermieter sind daher daran interessiert, den Wert ihres Gebäudes im Besteuerungsverfahren möglichst hoch und den Wert des Grundstücks möglichst niedrig anzusetzen.
Maklerrecht aktuell
Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
Am 23. Dezember 2020 tritt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (BGBl 2020/I, 1245) in Kraft.