Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Maklerrecht Maklerkunden müssen keine Reservierungsgebühr zahlen

Ein Paar wollte ein Einfamilienhaus erwerben und interessierte sich für das Angebot einer Immobilienmaklerin. Die Eheleute schlossen mit ihr einen Maklervertrag und anschließend einen Reservierungsvertrag. Darin verpflichtete sich die Maklerin, das Hausgrundstück bis zu einem festgelegten Datum exklusiv für die Kaufinteressenten zu reservieren.

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Maklerin schuldeten ihr die Kunden dafür eine Reservierungsgebühr. Nachdem sie sich für ein anderes Objekt entschieden hatten, verlangten die Eheleute allerdings die Gebühr zurück. Zu Recht, entschied der Bundesgerichtshof (I ZR 113/22).

Der Reservierungsvertrag benachteilige die Maklerkunden unangemessen und sei daher unwirksam. Die einschlägige AGB-Klausel der Immobilienmaklerin schließe die Rückzahlung der Gebühr grundsätzlich aus. Dabei bringe der Reservierungsvertrag für die Kunden keinen nennenswerten Vorteil.

Dagegen müsse die Immobilienmaklerin für die Reservierungsgebühr nicht einmal eine geldwerte Gegenleistung erbringen. Damit werde sozusagen eine erfolgsunabhängige Provision für den Makler vereinbart. Die Gebühr widerspreche daher dem gesetzlichen Leitbild des Maklervertrags: Demnach schuldeten Maklerkunden nur dann eine Provision, wenn die Maklertätigkeit zum Erfolg führe.

Quelle: onlineurteile.de

Alle Fachbeiträge zeigen

Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
29.09.2025

Miteigentum an einer Ferienimmobilie: Wie wird es auch rechtlich sorglos?

Sie möchten sich mit anderen Familien eine Ferienimmobilie teilen. Die Gemeinschaft, der diese Immobilie mit Ihnen zusammen gehört, kümmert sich über Dienstleister um alle damit verbundenen Aufgaben, wie Reparaturen, Reinigungen und Steuererklärungen. Dieses Konzept, auch als co-ownership bezeichnet, stellt in praktischer Hinsicht ein „all-inclusive Paket“ dar.

Beitrag lesen
Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankrecht
26.09.2025

Phishing-Mails: Wie Sie sich schützen und welche Verantwortung Banken und Kunden tatsächlich tragen

Im Kern regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hierzu in § 675u, dass die Bank, also der Zahlungsdienstleister, bei nicht autorisierten Zahlungen grundsätzlich zur Erstattung verpflichtet ist. Doch wie so oft in der Juristerei gibt es Ausnahmen: Hat der Kunde grob fahrlässig gehandelt, kann die Bank die Erstattung verweigern.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
26.09.2025

Finanzierung junger Unternehmen: Die Haftungsfallen des Pitch-Decks – Zwischen Vision und Verantwortung

Start-ups und junge Unternehmen stehen regelmäßig vor der Aufgabe, potenzielle Investoren von ihrer Geschäftsidee zu überzeugen und Kapital für Wachstumsvorhaben zu gewinnen. Hierbei erweist sich das sogenannte Pitch-Deck als zentrales Kommunikationsmittel.

Beitrag lesen