Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Immobilienkaufrecht Arglistiges Verschweigen: Verkäufer muss Kosten für neue Kellerabdichtung voll erstatten

Wer eine Immobilie verkauft, tut gut daran, eine Gewährleistungsausschlussklausel zu vereinbaren. Doch Vorsicht - diese schützt nicht vor Schadensersatzansprüchen nach arglistig verschwiegenen Mängeln. Im folgenden Fall des Bundesgerichtshofs (BGH) waren die Ansprüche des klagenden Käufers zwar auch in den Vorinstanzen unstrittig, die Höhe des Anspruchs konnte jedoch erst letztinstanzlich geklärt werden.

Im September 2010 wurde ein 1979 errichtetes Reihenhaus verkauft. Im Kaufvertrag wurde die Sachmängelgewährleistung ausgeschlossen. Allerdings hatten die Verkäufer bereits im Jahr 2002 ein selbstständiges Beweisverfahren wegen Schwarzschimmels im Keller eingeleitet. Der damalige Sachverständige hatte eine Feuchtigkeit in den Kellerwänden festgestellt, die auf einer mangelhaften Abdichtung der Wände beruhte. Das hatten die Verkäufer allerdings im Jahr 2010 den Käufern verschwiegen. Als deshalb im Jahr 2013 eine Durchfeuchtung der Kellerwände festgestellt wurde, wurden die Verkäufer aufgefordert, die Kosten einer neuen Kellerabdichtung in Höhe von knapp 5.000 € bis 20.000 € zu übernehmen.

Schon in den ersten Instanzen war zwar klar, dass grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch vorlag. Dort wurde jedoch noch ein Abzug „neu für alt“ vorgenommen - schließlich hatten die Käufer nun eine ganz neue Abdichtung erhalten.

Damit machte der BGH in letzter Instanz nun Schluss und gab der Klage insgesamt statt. Eine Käuferbeteiligung an den Nachbesserungskosten der mangelhaften Kaufsache scheidet nach den Grundsätzen eines Abzugs „neu für alt“ aus, wenn der Vorteil nur darin liegt, dass die Kaufsache durch den erforderlichen Ersatz eines mangelhaften Teils einen zwangläufigen Wertzuwachs erfährt oder der Käufer durch die längere Lebensdauer des ersetzten Teils Aufwendungen erspart. Derlei Vorteile sind laut BGH nicht auf den Schadensersatzanspruch des Käufers anrechenbar.

Hinweis:  Ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag einer Immobilie hilft dann nichts, wenn der Mangel arglistig verschwiegen worden ist. Ehrlich währt eben immer noch am längsten.

Quellen

BGH, Urt. v. 13.05.2022 – V ZR 231/20; www.bundesgerichtshof.de

Alle Fachbeiträge zeigen

Internet-smartphone-online-socialmedia-digital
Russisches Recht
19.03.2026

Verbindliche Verwendung der russischen Sprache in öffentlichen Informationen ab dem 1. März 2026 (RUS)

Ab dem 1. März 2026 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die die Verwendung der russischen Sprache in allen öffentlichen, für Verbraucher bestimmten Informationen vorschreiben (Föderalgesetz Nr. 168-FZ vom 24. Juni 2025). Die Gesetzesänderungen werden die meisten Wirtschaftsbereiche betreffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Einzelhandel und den elektronischen Handel, die Gastronomie, den Dienstleistungssektor, das Gesundheits- und Bankwesen, Autohändler, Bauträger usw.

Beitrag lesen
Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

Beitrag lesen
Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

Beitrag lesen