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Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat
Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.
LG Hamburg, Urteil vom 16.10.2025 – 307 S 8/25
Grenze überschritten: Wann hohe Mieten sittenwidrig sind
Die Frage, wann eine überhöhte Miete die Schwelle zur Sittenwidrigkeit überschreitet, gehört zu den zentralen Problemfeldern des Wohnraummietrechts. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten geraten hohe Mietforderungen zunehmend in den Fokus gerichtlicher Kontrolle. Ein Urteil des LG Hamburg greift diese Problematik auf und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Miete und ortsüblicher Vergleichsmiete zur Annahme einer Wuchermiete im Sinne des § 138 BGB führt.
Gewinnerzielung durch Untervermietung als Kündigungsgrund
Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (VIII ZR 228/23) hat der Bundesgerichtshof die Grenzen zulässiger Untervermietung präzisiert. Im Kern stellt der Senat klar, dass eine gewinnorientierte Untervermietung nicht vom berechtigten Interesse des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB gedeckt ist. Erfolgt die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters, kann dies eine ordentliche Kündigung des gesamten Mietverhältnisses rechtfertigen.
Mietmängel ohne Besichtigung: Kein Minderungsrecht bei verweigertem Zutritt
Mietmängel müssen nicht nur angezeigt, sondern auch überprüfbar sein. Verweigert der Mieter dem Vermieter oder Handwerkern den Zutritt zur Wohnung, kann dies sein Minderungsrecht von vornherein ausschließen. Das Amtsgericht Neustadt/Rübenberge hat mit Urteil vom 18. März 2025 (47 C 356/23) entschieden, dass unbewiesene Mängel – insbesondere bei technischen Fragen wie Heizleistung oder Fensterdichtigkeit – keine Mietminderung rechtfertigen. Die Entscheidung unterstreicht die zentrale Bedeutung der Beweisführung im Mietrecht.
Vermieter aufgepasst: Kurzzeitvermietungen könnten bald Geschichte sein
Ende Oktober ist das neue Gastgewerbegesetz in Kraft getreten; anwendbar wird es ab 1. Jänner 2026. Das Gesetz führt weitreichende Beschränkungen für die kurzfristige Vermietung von Wohnungen ein – ein Thema, das bereits im Gesetzgebungsverfahren erhebliche öffentliche Kritik ausgelöst hat. Wie werden Plattformen wie Booking.com und Airbnb künftig reguliert? Wir erläutern dies im Folgenden.
„Unechter“ Eigenbedarf?
Es genügt, wenn der Wunsch nach eigener Nutzung einer Wohnung plausibel begründet wird
LG Hamburg, Urteil vom 13.12.2024 – 307 S 40/24
Schonfristzahlung kann ordentliche Kündigung im Einzelfall unwirksam machen
Das Landgericht Hamburg hatte zu entscheiden, ob eine ordentliche Kündigung des Vermieters wegen Mietrückständen Bestand haben kann, wenn der Mieter die Rückstände kurz nach Zugang der Kündigung vollständig ausgleicht. Dabei greift die Entscheidung eine zentrale Frage der jüngeren mietrechtlichen Diskussion auf: Welche Bedeutung hat eine Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) für die Wirksamkeit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung? Das Gericht folgt der Linie des Bundesgerichtshofs, differenziert aber im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB).
Überraschende Indexmietvereinbarung im Mietvertrag unwirksam
Im Mietrecht gelten hohe Anforderungen an Formulierungen, Transparenz und Übersichtlichkeit mietpreisgestaltender Klauseln. Eine besonders heikle Spielart ist die Indexmiete gemäß § 557b BGB. Kürzlich hat das Landgericht Berlin II klargestellt, dass eine Indexmietvereinbarung bereits dann unwirksam sein kann, wenn sie in einem Mietvertrag versteckt oder an unerwarteter Stelle untergebracht ist – und zudem intransparent formuliert wurde. Der Beschluss (13.01.2025, Az. 63 S 138/24) schafft neue Klarheit in der Rechtsprechung und mahnt Vermieter zur sorgfältigen Vertragsgestaltung.
Mischverträge: Welches Recht gilt – und was das für Haftung, Gewährleistung und AGB bedeutet
Viele Verträge verbinden Leistungen verschiedener Vertragstypen (Kauf‑, Werk- oder Dienstvertrag), so z.B. Lieferung mit Montage, Softwarelizenz mit Customizing, Vermittlung mit „Rundum-Service“. Solche „Mischverträge“ werden rechtlich als Einheit beurteilt.
Urteil des Landgerichts Paderborn vom 03.07.2024 – 1 S 77/23
Unpünktliche Mietzahlungen: Kündigung nicht ohne Weiteres möglich
Viele Vermieter kennen das Problem: Die Miete geht zwar regelmäßig ein, aber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt. Was zunächst wie eine bloße Unannehmlichkeit wirkt, kann auf Dauer zur Belastung werden. Doch wann rechtfertigt wiederholte Unpünktlichkeit eine Kündigung des Mietverhältnisses?