Alle Beiträge zum Stichwort: Patienten
Praxis Kaufvertrag ohne Klausel zur Übernahme der Behandlungsdokumentation oder Patientenkartei?
Immer wieder taucht bei der Ausarbeitung von Verträgen zur Übernahme einer ärztlichen Praxis oder eines Gesellschaftsanteils an einer Berufsausübungsgemeinschaft die Frage auf, ob eine Regelung zur Übergabe der Patientenkartei wirklich notwendig ist. Manche mögen argumentieren, dass solche Klauseln die Verträge unnötig kompliziert machen und daher lieber darauf verzichten würden. Doch dieser Ansatz birgt erhebliche Risiken.
Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht beim Kauf einer Arztpraxis
Der Kauf einer Arztpraxis geht über den bloßen Erwerb von Räumlichkeiten und Ausrüstung hinaus. Eines der wesentlichen Merkmale des Arztberufs ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Das Fundament dieses Vertrauens ist die ärztliche Schweigepflicht, welche sicherstellt, dass persönliche und gesundheitliche Informationen von Patienten vertraulich behandelt werden.
Arzthaftungsrecht
Bestimmte Bedenkzeit zwischen Aufklärung und OP-Einwilligung nicht nötig
Die Einwilligung eines Patienten in eine Operation ist nicht deshalb unwirksam, weil sie unmittelbar nach dem Aufklärungsgespräch erfolgt. Mit dieser Entscheidung hebt der Bundesgerichtshof (BGH) eine umstrittene Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen auf.
Krankenversicherungsrecht
Kein Recht auf ein Zweitgutachten
Versicherter verlangt von der Krankenkasse mehr Hilfe für einen Arzthaftungsprozess
Medizinrecht
Zu wenig Bedenkzeit vor der Nasenoperation?
Die Zustimmung des Patienten kann auch wirksam sein, wenn er sie sofort nach dem Aufklärungsgespräch erklärt
Schweigepflicht (Niederlande)
Ärztliche Schweigepflicht vs. Polizei/Justiz: Wann darf die Schweigepflicht durchbrochen werden? (NLD)
Ärzte/Gesundheitseinrichtungen und Polizei/Justiz scheinen immer öfter miteinander in Berührung zu kommen. Dabei scheint der Reflex des Gesundheitsdienstleisters zu sein, dass man (medizinische) Daten über einen Patienten herausgeben muss, wenn die Polizei/Justiz diese anfordert. Das ist aber ein großes Missverständnis:
Arzthaftungsrecht
Verjährung von Arzthaftungsansprüchen
Die Verjährungsfrist von regelmäßig drei Jahren beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Antragstellerin von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Eine solche Kenntnis wird nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden regelmäßig jedenfalls durch ein Privatgutachten vermittelt, in dem ein Behandlungsfehler bejaht wird.
Vergütungsanspruch
Wenn der Zahnarzt mangelhaft arbeitet
Der Vergütungsanspruch des Zahnarztes kann entfallen, soweit der Patient kein Interesse mehr an der fehlerhaft erbrachten – und somit vollkommen unbrauchbaren – Leistung infolge einer Kündigung des Vertrags hat. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden