Alle Beiträge zum Stichwort: Sachmangel
Digitale Inhalte und Verbraucherrecht
Das neue Kaufrecht ist da - Änderungen in AGB notwendig!
Seit dem 1. Januar 2022 sollten Sie über die neuen Vorschriften zum Kaufrecht informiert sein und Ihre Vertragsdokumente, Garantieerklärungen, AGBs etc. aktualisiert haben, denn ab diesem Stichtag gelten die neuen Regelungen, die neben dem Erwerb von Kaufsachen mit digitalen Elementen, u.a. auch den Sachmangelbegriff völlig neu definieren.
Verträge über digitale Produkte und Änderungen beim Verbrauchsgüterkauf
Neues Kaufrecht 2022
Die Gesetze, die 2022 in Kraft treten, sorgen für die größte Veränderung des Bürgerlichen Gesetzbuches seit der Schuldrechtsmodernisierung 2001. Neben der Einführung der Verträge über digitale Produkte kommt es zu bedeutenden Veränderungen im Verbrauchsgüterkaufrecht. Die Neuregelungen sind für sämtliche Personen, die im Kaufrecht unterwegs sind, von erheblicher Relevanz.
Schadensersatzrecht aktuell
Es genügt, nur die Symptome eines Mangels zu beschreiben
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 04.11.2020 (Az. VII ZR 261/18) erneut seine ständige Rechtsprechung zur sogenannten Symptomtheorie bestätigt. Der Besteller ist nicht gehalten, die Mangelursachen im Einzelnen zu bezeichnen.
Gewährleistungsausschluss bei Grundstückskaufverträgen
Haftungsausschluss Grundstückskauf
Wurde ein Haftungsausschluss vereinbart, haftet der Verkäufer für bei Vertragsschluss vorliegende Mängeln grundsätzlich nicht. Etwas anderes gilt, wenn die Mängel in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Eigentumsumschreibung erst entstehen.
Vereinbarte Frist
Bauvertrag: Wenn das neue Heim nicht fertig wird
In Zeiten niedriger Zinsen liebäugeln viele mit dem Erwerb eines eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung. Was aber ist, wenn der Bau nicht rechtzeitig fertiggestellt wird? Mit einem solchen Fall hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg beschäftigt.
Gewährleistungsrecht
Autokauf: Wann verjähren Mängelrechte?
In Kaufverträgen zwischen einem Verbraucher und einem gewerblichen (Gebrauchtwagen-) Händler über gebrauchte Pkw ist oft zu lesen, dass die Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer. Doch wie verhält es sich tatsächlich, wenn der gebrauchte gekaufte Pkw nach einem Jahr und einem Tag Sachmängeln offenbart? Schaut dann der Verbraucher in die Röhre? Oder kann dieser doch noch Gewährleistungsrechte geltend machen?