Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

"Erforderlichkeit" Baurecht: Sachverständigenkosten gehören zum Schadenersatz

Liegt ein Planungs- oder Bauüberwachungsmangel vor, sind nicht nur die baulichen Aufwendungen Bestandteil des Schadenersatzanspruchs sondern auch die Kosten, die ein Sachverständiger für Planung und Überwachung der Mängelbeseitigung bekommt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden. 

Das OLG stellte klar:

Der Anspruch auf Schadenersatz betrifft den gesamten Ersatz des zur Mängelbeseitigung „erforderlichen“ bzw. „notwendigen“ finanziellen Aufwands. Das bedeutet: Er umfasst alle Kosten, die erforderlich sind, um die Mängel fachgerecht zu beseitigen. Die Entscheidung ist rechtskräftig, weil der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen hat.

OLG Dresden: Urteil vom 23.7.2020, 10 U 1863/19

BGH: Beschluss vom 9.6.2021, VII ZR 122/20

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Finanzrecht, Rechtsfragen der Corona-Pandemie, COVID-19, Staatsrecht
14.10.2025

Corona-Soforthilfen im Rückspiegel – Wo steht Deutschland heute?

Im September 2024 endete die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen. Gut ein Jahr danach ist es Zeit Bilanz zu ziehen.

Beitrag lesen
Erbrecht, Mediation
07.10.2025

Erbmediation: Streit ums Erbe einvernehmlich lösen

Kommt es zum Erbfall, sind die Herausforderungen selten nur rechtlicher Natur. Oft treten zwischen Angehörigen Spannungen auf, die weit über die eigentlichen Vermögensfragen hinausreichen. Unerklärte Erwartungen, Rivalitäten oder Unsicherheiten in Erbengemeinschaften können schnell zu ernsthaften Konflikten führen.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
29.09.2025

Miteigentum an einer Ferienimmobilie: Wie wird es auch rechtlich sorglos?

Sie möchten sich mit anderen Familien eine Ferienimmobilie teilen. Die Gemeinschaft, der diese Immobilie mit Ihnen zusammen gehört, kümmert sich über Dienstleister um alle damit verbundenen Aufgaben, wie Reparaturen, Reinigungen und Steuererklärungen. Dieses Konzept, auch als co-ownership bezeichnet, stellt in praktischer Hinsicht ein „all-inclusive Paket“ dar.

Beitrag lesen