Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Angaben in Informationsblatt können vereinbarte Beschaffenheit darstellen

Auch ein vom Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestelltes Informationsblatt, indem genaue und spezifische Angaben gemacht werden, sind Teil der vereinbarten Beschaffenheit (vgl. OLG München, 28 U 1923/21).

Eine Werkleistung ist mangelhaft, wenn die erbrachte Werkleistung I. Er war es Ist-Beschaffenheit) nicht der vereinbarten Beschaffenheit (Soll-Beschaffenheit) entspricht. Die Beschaffenheitsvereinbarung ergibt sich aus dem Vertrag oder den vorvertraglichen Unterlagen, wie etwa einem Verkaufsprospekt oder einer Leistungsbeschreibung mit der zum Ausdruck kommenden Qualität und Standard. Im vorliegenden Fall hat der Auftragnehmer in einem Informationsblatt Angaben zu einem Wärmeverlust der in Auftrag gegebenen Fernwärmestrecke gemacht. Diese Angaben waren nach Fertigstellung nicht eingehalten, weshalb der Auftraggeber einen Mangel geltend machte. Dies stritt der Auftragnehmer ab. Das OLG München hat im Einklang mit der allgemeinen Meinung entschieden, dass das Angebot des Auftragnehmers vom objektiven Empfängerhorizont her verstanden werden muss. Damit sind auch einseitige Vorstellungen des Auftraggebers für den Inhalt des Vertrags maßgeblich, wenn der Auftragnehmer in eigener oder ihm zurechenbare Kenntnis des Willens des Auftraggebers den Vertrag abschließt. Bei der Ermittlung der Vorstellung des Auftraggebers sind auch vorvertragliche Unterlagen, wie etwa eine Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers, heranzuziehen. Dies hat regelmäßig zur Folge, dass das dort beschriebene zur vereinbarten Beschaffenheit wird. Wie man dies vermeiden, muss im Vertrag ausdrücklich geregelt werden, was nicht geschuldet ist.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

KI-AI-Urheber-IT-Internet
Erbrecht, Internetrecht
22.07.2025

Digitaler Nachlass: Was passiert mit dem Instagram-Konto nach dem Tod?

Die Frage, was mit einem Social-Media-Account nach dem Tod des Inhabers geschieht, betrifft immer mehr Menschen. Instagram, aber auch andere Plattformen wie Facebook oder X, sind inzwischen fester Bestandteil des Nachlasses geworden. Gerade bei Accounts mit hoher Reichweite oder besonderem ideellen Wert stellen sich viele Erben und Erblasser die Frage: Wer darf nach dem Tod eines Nutzers auf dessen Konto zugreifen und es weiterführen?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht, Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht
22.07.2025

BGH-Urteil ermöglicht Klagen bei Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 186/17) wurde entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Betreiber eines sozialen Netzwerks, in diesem Fall Facebook, seine Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2025

Die Rügepflicht im Arbeitsrecht (NLD)

Das Gesetz verlangt von einem Gläubiger eine rechtzeitige Rüge, wenn ein Schuldner eine mangelhafte Leistung erbracht hat. Diese so genannte „Rügepflicht“ gilt für alle Schuldverhältnisse. Denken Sie an die Verpflichtung zur Lieferung eines Autos, die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, aber auch an Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag. Die Anwendbarkeit der Rügepflicht im Arbeitsrecht war lange Zeit unklar. Der Hoge Raad hat 2024 über die Rügepflicht in diesem Rechtsbereich entschieden. In diesem Beitrag wird die Auffassung des Hoge Raad erörtert.

Beitrag lesen