Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuerrecht Pflegeversicherung: Beitrag soll sich ab dem 01.07.23 für fast alle erhöhen

Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Ein neuer Regierungsentwurf sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.

Das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (kurz „PUEG“) ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen können sich daher bis zum 01.07.2023 noch ändern. So liegt dem Gesetzgeber aktuell eine noch nicht beantwortete Stellungnahme des BDA vom 29.03.2023 vor, die u.a. geltend macht, die geplante Gesetzesänderung (PUEG) sei in der vorliegenden Fassung in der Praxis nicht umsetzbar.

Folgende Beitragssätze sind ab dem 01.07.2023 vorgesehen:

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Dieser Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder. Die Anpassung des Beitragssatzes von 2,30% auf 1,70% für den Arbeitnehmer bleibt jedoch lebenslang erhalten. Hierbei spielt es keine Rolle, wie alt das erste Kind ist.

Notwendige Vorbereitungen für Arbeitgeber zum 01.07.2023

Sollte sich am Gesetzentwurf keine Änderung mehr ergeben, sind Arbeitgeber künftig dazu verpflichtet, die  Elterneigenschaft, sowie die  Anzahl der Kinder  und deren  Alter  in geeigneter Form (Geburtsurkunde) gegenüber den beitragsabführenden Stellen nachzuweisen.

Selbstzahler müssen die Elterneigenschaft gegenüber der Pflegekasse nachweisen.

Die Vorgehensweise bei Adoptivkindern ist noch nicht abschließend geklärt. Daher sollte der Arbeitgeber auch in diesem Fall einen Nachweis der Elterneigenschaft (Geburtsurkunde) anfordern.

Alle Fachbeiträge zeigen

Verkehrsrecht
08.06.2026

Versehentlich falsch geblinkt – Motorradfahrer haftet trotz Vorfahrt mit

Wer mit eingeschaltetem Blinker weiterfährt, obwohl er gar nicht abbiegen möchte, riskiert nicht nur Missverständnisse im Straßenverkehr, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte zu entscheiden, wie die Haftung zu verteilen ist, wenn ein Motorradfahrer versehentlich rechts blinkt, ein wartepflichtiger Autofahrer deshalb auf eine Abbiegeabsicht vertraut und es zur Kollision kommt. Das Gericht sprach dem Motorradfahrer eine Mithaftung von einem Drittel zu – obwohl der Autofahrer die Vorfahrt verletzt hatte

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht
08.06.2026

Auftraggeber voreilig vom Werkvertrag zurückgetreten – Verhandlungen können die Nachbesserungsfrist stillschweigend verlängern

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte sich mit einer in der Praxis häufigen Konstellation zu befassen: Der Auftraggeber rügt Mängel, setzt eine Frist zur Nachbesserung und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag. Problematisch wird es jedoch, wenn die Parteien während der laufenden Frist weiterhin über die Mängelbeseitigung verhandeln. Genau dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass der Rücktritt des Auftraggebers als verfrüht und damit unwirksam angesehen wurde.

Beitrag lesen
Internationales Steuerrecht
01.06.2026

Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren über einen anderen EU-Mitgliedstaat – wo entsteht die Steuerpflicht

Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Ort des tatsächlichen Verbrauchs angewendet und welche Pflichten haben der Importeur und der Endabnehmer? Entscheidend für Mehrwertsteuerzwecke ist nicht das Land des Eintritts, sondern der Ort des tatsächlichen Verbrauchs.

Beitrag lesen