Alle Beiträge zum Stichwort: Wohnungseigentumsgemeinschaft
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Klimaanlagen im Wohnungseigentum: Neue BGH-Rechtsprechung stärkt Rechte der Eigentümer
Klimaanlage in der Eigentumswohnung geplant, aber die Eigentümergemeinschaft ist dagegen? Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechte von Wohnungseigentümern beim Einbau deutlich. Wir erklären, wann die Gemeinschaft eine Klimaanlage gestatten muss und welche Rolle mögliche Beeinträchtigungen durch Lärm oder bauliche Veränderungen spielen.
Klimaanlage im Wohnungseigentum: BGH erleichtert den Einbau von Splitgeräten (BGH, Urteil vom 17.07.2026 – V ZR 162/25)
Steigende Temperaturen erhöhen auch in Wohnungseigentumsanlagen den Bedarf an wirksamen Kühllösungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Rechtsposition bauwilliger Wohnungseigentümer deutlich gestärkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigentümer die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen – auch wenn die Mehrheit der Gemeinschaft dies ablehnt.
Wärmepumpen auf Gemeinschaftsgrundstücken, Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist nichtig
Eine Eigentümergemeinschaft beschließt in einer Versammlung, für einige Eigentümer einer Wohnung Außenanlagen für Wärmepumpen zu installieren. Diese Wärmepumpen werden auf dem Gemeinschaftsgrundstück aufgestellt.
Niederlande
Wärmepumpen auf Gemeinschaftsgrundstücken, Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist nichtig (NLD)
Eine Eigentümergemeinschaft beschließt in einer Versammlung, für einige Eigentümer einer Wohnung Außenanlagen für Wärmepumpen zu installieren. Diese Wärmepumpen werden auf dem Gemeinschaftsgrundstück aufgestellt.
Instandhaltungskosten in der WEG: Mehrheit darf Minderheit nicht benachteiligen
Die Neuregelung der Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein wichtiges Instrument, um strukturelle Veränderungen oder veränderte Nutzungsrealitäten bei Instandhaltungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 9. Januar 2025 (36 S 10132/23 WEG) erneut bekräftigt, dass ein abweichender Beschluss über die Verteilung von Sanierungskosten zwar grundsätzlich möglich ist, dieser aber an klare sachliche Kriterien gebunden ist. Eine bloß willkürliche oder einseitige Belastung einzelner Eigentümergruppen hält das Gericht nicht für zulässig.
Außenansicht entscheidet: Wann die WEG den Fensteraustausch bezahlen muss
Mit Urteil vom 12.12.2024 (Az. 29 S 58/24) hat das Landgericht Köln eine praxisrelevante Entscheidung zur Kostenverteilung beim Austausch von Fenstern in Wohnungseigentumsanlagen getroffen. Im Mittelpunkt stand die Auslegung einer Regelung in der Teilungserklärung, die die Instandhaltungspflichten für Fensterrahmen zwischen Gemeinschaft und Sondereigentümer aufteilte.
Unklare Sanierungsbeschlüsse der WEG sind unwirksam
Beschlüsse von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen hinreichend bestimmt sein. Unklare Formulierungen oder Eingriffe in Sondereigentum ohne rechtliche Grundlage führen regelmäßig zur Unwirksamkeit. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Friedberg, die gleich zwei fehlerhafte Sanierungsbeschlüsse kippte.
Mietrecht
Kündigungsgrund Hausverkauf?
Kann ein vermietetes Haus nur mit erheblichem Abschlag verkauft werden, ist eine „Verwertungskündigung“ berechtigt. Wie hoch der Mindererlös sein muss, damit ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietvertrages besteht, ist aber nicht abschließend geklärt.
Mietrecht
Eigenbedarfskündigung durch Personengesellschaft: Ausnahme von Sperrfrist bei entfernten Verwandten?
In Berlin hatte eine GbR eine Wohnung gekauft und meldete sogleich Eigenbedarf für einen Gesellschafter an. Die Sperrfrist für Personengesellschaften gelte für sie nicht, da die Gesellschafter Cousins seien. Der BGH musste sich nun mit der Frage beschäftigen, wer als Familienangehöriger im Sinne der mietrechtlichen Eigenbedarfskündigung gilt.
Mietrecht
Anspruch auf Zustimmung zum Einbau einer E-Ladestation
Ein Mieter hat gemäß § 554 Abs. 1 S. 1 BGB gegenüber seinem Vermieter einen Anspruch auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen, die dem Laden elektrischer Fahrzeuge dienen. Die Kosten für den Einbau trägt dabei grundsätzlich der Mieter selbst.