Alle Beiträge zum Stichwort: Zivilprozess
Arbeitsrecht
Wie gewonnen, so zerronnen?
Im Kündigungsschutzprozeß ändern sich die Prioritäten manchmal schnell - wie reagiert man dann richtig?
Bauvertragsrecht Österreich
Unzulässige Klausel in Bauträgerverträgen (AT)
Aufgrund der derzeit vorherrschenden und allgemein wirtschaftlich schwierigen Situation scheint der große Bauboom zumindest vorübergehend gebrochen zu sein. Bauträgerverträge wurden und werden aber freilich auch weiterhin abgeschlossen. Mit der Frage der Zulässigkeit bestimmter Klauseln in einem zwischen einem Bauträger und einem Verbraucher abgeschlossenen Vertrag befasste sich jüngst auch der Oberste Gerichtshof
Erbrecht
Nachweis des Urhebers eines Testamentes
In einem Erbscheinsverfahren muss die Testamensgültigkeit vom Nachlassgericht von Amts-wegen geprüft werden (§26 FamFG). Damit ein Erbschein erlassen werden kann, muss feststehen, dass die erbrechtlichen Erklärungen auch tatsächlich vom Erblasser eigenhändig niedergelegt wurden. Für die entsprechende richterliche Überzeugung genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der vernünftige Zweifel ausschließt.
Künstliche Intelligenz
Neue Produkthaftungsregeln und KI: Gut für Innovation und Akzeptanz?
Opfer von Unfällen, an denen Produkte, die KI enthalten, beteiligt sind, können mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert werden, wenn sie versuchen, von den Herstellern Schadenersatz zu erhalten, z. B. im Rahmen der derzeitigen Produkthaftungsregelung. Diese Probleme können unterschiedlicher Art sein. Sie haben unter anderem mit dem Mangel bzw. Fehler des Produkts zu tun, der vom Geschädigten bzw. Opfer nachgewiesen werden muss. Welche Sicherheit kann man von einem autonomen Auto erwarten? Und wie erkennt man einen solchen Fehler in einem technologisch komplexen, oft mit dem Internet und anderen Produkten vernetzten und mit selbstlernenden Algorithmen ausgestatteten Big-Data-Produkt?
Zivilprozessrecht
Untätigkeit eines Richters als möglicher Befangenheitsgrund
Kann ein Befangenheitsantrag erfolgreich gegen einen Nachlassrichter gestellt werden, wenn dieser einen Erbscheinsantrag nicht zügig bearbeitet?
Internationales Zivilverfahrensrecht
Gerichtsstandsvereinbarungen beim grenzüberschreitenden Warenverkauf (B2B) – leicht(er) gemacht
Die Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen im internationalen Rechtsverkehr ist ein prozessualer Dauerbrenner. In diesem Bereich wird, meistens aus Unkenntnis, viel falsch gemacht. Und solche Fehler können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, denn im internationalen Rechtsverkehr ist die Wahl des Gerichtsstandes von maßgeblicher prozessualer und wirtschaftlicher Bedeutung.
Vergleich über Kosten des Rechtsstreits
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens
Schließen die Parteien im Hauptsacheverfahren einen Vergleich, in dem die Tragung der „Kosten des Rechtsstreits“ geregelt ist, erfasst der Vergleich nicht zwingend die Kosten des vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahrens. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).
Zivilprozess
Gerichtsverhandlung per Videokonferenz - Teilnahme aus dem Ausland zulässig
Man mag es kaum glauben, aber die Möglichkeit, einer Gerichtsverhandlung in einem Zivilprozess per Bild- und Tonübertragung zu folgen und sich nicht im Gerichtssaal aufhalten zu müssen, gibt es schon seit dem 01.01.2002. Rechtlich problematisch ist jedoch, wenn sich Personen aus dem Ausland zuschalteten, weil dann hoheitliche Handlungen auf ausländischem Staatsgebiet erfolgen würden.
Internationales Zivilverfahrensrecht
Wechsel des Gerichtsstandes durch Umzug des Vertragspartners ins Ausland nach Vertragsschluss
Nicht unwesentlich für die Risikoeinschätzung bei Abschluss eines Vertrages, vor allem mit Vorleistungspflicht, ist, welchem Recht der Vertrag unterliegt und wo im Falle eines Streites der Gerichtsstand belegen wäre.
Schadensersatzrecht aktuell
Es genügt, nur die Symptome eines Mangels zu beschreiben
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 04.11.2020 (Az. VII ZR 261/18) erneut seine ständige Rechtsprechung zur sogenannten Symptomtheorie bestätigt. Der Besteller ist nicht gehalten, die Mangelursachen im Einzelnen zu bezeichnen.