Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Persönliche Sachkunde der Richterin? Reitplatz „funktionstauglich“ gebaut? - Eine reitende Richterin sagt „Ja“, ein Sachverständiger für Reitplätze „Nein“

Die Inhaberin eines kleinen Reiterhofs beauftragte ein Spezial-Bauunternehmen damit, einen Reitplatz für ihre Ponys und Islandpferde zu errichten. Schon nach dem ersten Proberitt beanstandete die Auftraggeberin den Reitplatz als mangelhaft: Seitengänge seien aufgrund der Tritttiefe unmöglich, der Platz sei nicht trittsicher. Das Bauunternehmen habe ein Trennvlies verlegt, das an mehreren Stellen aus dem Sand herausstehe, und einen Gullydeckel nicht abgesenkt. Da könnten die Tiere stolpern.

Aus diesem Grund lehnte es die Auftraggeberin ab, den Werklohn von rund 11.600 Euro zu zahlen. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger für Reitplatzbau bestätigte ihre Kritik. Trotzdem gab das Landgericht Hannover der Zahlungsklage des Bauunternehmens statt (17 O 120/21), denn die Richterin hielt sich für sachkundiger. Als erfahrene Reiterin hatte sie den Platz mit einem ihrer Pferde beritten und keine Mängel feststellen können.

Gegen das Urteil legte die Auftraggeberin Berufung ein und setzte sich beim Oberlandesgericht (OLG) Celle durch (14 U 81/23). Das OLG kritisierte zunächst die reitende Richterin: Wer sich über ein Sachverständigengutachten hinwegsetze, müsse dies gut begründen können – langjährige Reiterfahrung vermittle noch keine Sachkunde im Reitplatzbau. Der Sachverständige habe überzeugend ausgeführt, dass sich der verwendete Sand nicht für einen Reitplatz eigne. Der Platz sei nicht trittfest.

Der Experte habe sich dabei an den Empfehlungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. für den Bau von Reitplätzen orientiert, den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Reitplatzbau. Zudem sei der Reitplatz auch deshalb mangelhaft, weil das Bauunternehmen den Gullydeckel nicht abgesenkt habe – eine Stolperfalle für Pferd und Reiter. Diese Gefahr hätte der Auftragnehmer beseitigen müssen, auch wenn das laut Leistungsbeschreibung im Angebot nicht vorgesehen war.

Auftragnehmer schuldeten den Auftraggebern ein „funktionstaugliches Werk“. Wenn die Leistungsbeschreibung oder andere Vertragsbestandteile den allgemeinen Regeln der Technik nicht entsprächen, müssten Bauunternehmen trotzdem eine einwandfreie Leistung erbringen. Bei einem Reitplatz bedeute das: Reiter und Pferde müssten ihn gefahrlos benutzen können. Das sei hier nicht gewährleistet. Angesichts erheblicher Mängel habe die Auftraggeberin zu Recht die Bauabnahme und die Zahlung des Werklohns verweigert.

Quelle: Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 06.03.2024 – 14 U 81/23

Alle Fachbeiträge zeigen

Verbraucherrecht
19.10.2026

Online-Kündigung: Fitnesskette darf Kündigungsseite nicht für Alternativangebote nutzen

Wer einen Vertrag online kündigen möchte, soll dies möglichst einfach tun können. Unternehmen dürfen den Kündigungsvorgang deshalb nicht durch zusätzliche Angebote erschweren. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Fitnesskette FitX auf der Bestätigungsseite für eine Online-Kündigung keine Werbung für eine Vertragspause anzeigen darf (Urteil vom 16.07.2026, Az. I ZR 200/25).

Beitrag lesen
Miet- und Immobilienrecht
19.10.2026

Nebenkosten nicht abgerechnet: Kann der Mieter die Rückzahlung sämtlicher Vorauszahlungen verlangen?

Vermieter müssen über Betriebskostenvorauszahlungen grundsätzlich jährlich abrechnen. Bleibt die Abrechnung aus, können Mieter 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums unter bestimmten Voraussetzungen die geleisteten Vorauszahlungen zurückfordern. Das Amtsgericht Hamburg hat nun jedoch klargestellt, dass dieser Anspruch durch nachgereichte Abrechnungen noch während eines laufenden Gerichtsverfahrens entfallen kann (Urteil vom 11.02.2026, Az. 9 C 216/25).

Beitrag lesen
Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
16.10.2026

Unfallschaden: Wann sind Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall erstattungsfähig?

Muss eine Versicherung die vollständigen Anwaltskosten erstatten, obwohl sie bereits kurz nach dem Unfall eine Haftungszusage erteilt hatte? Oder handelte es sich um einen so einfachen Fall, dass die Geschädigte den Schaden auch selbst hätte geltend machen können?

Beitrag lesen