Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuerrecht 2022 Personengesellschaften: Gesetzgeber schafft neue Besteuerungsmöglichkeit

Der Bundestag hat am 21.05.2021 das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25.06.2021 zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit einzuräumen, dieselben steuerlichen Regelungen in Anspruch nehmen zu können wie Kapitalgesellschaften.

Hintergrund ist, dass Personengesellschaften gewerbesteuerrechtlich als eigenständige Steuersubjekte behandelt werden, für Zwecke der Einkommensbesteuerung sind dies hingegen ausschließlich die an ihr unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Personen oder Körperschaftsteuersubjekte (transparente Besteuerung). Dies führt im Einzelfall zu teils erheblichen Abweichungen bei Steuerbelastung und Bürokratieaufwand im Vergleich zu Kapitalgesellschaften.

Auf Antrag können sich Personengesellschaften nun ab 2022 bei der Besteuerung wie Kapitalgesellschaften behandeln lassen. Das gilt sowohl für die Körperschaft- als auch für die Gewerbesteuer. Erfreulich ist, dass sie aufgrund dieser Option vom niedrigen Körperschaftsteuersatz profitieren. Allerdings hat die Option auch noch andere Konsequenzen. Hier zwei Beispiele:

Geldentnahmen müssen als Gewinnausschüttung mit entsprechendem Abgeltungsteuerabzug durchgeführt werden.

Auch Anstellungs- und Darlehensverträge sind auf Konsequenzen zu überprüfen. Wird ein Gesellschafter für die Gesellschaft tätig, dann liegt nach der Option ein Anstellungsverhältnis vor, mit der Konsequenz, dass Lohnsteuer einbehalten werden muss.

Hinweis:

Zudem wird durch das Gesetz der räumliche Anwendungsbereich des Umwandlungsteuergesetzes über den EWR hinaus erweitert. Es soll Unwuchten bei der steuerlichen Behandlung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei Gesellschafterdarlehen beseitigen und den Bürokratieaufwand bei der steuerbilanziellen Nachverfolgung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen verringern. Die Reinvestitionsfristen des § 6b Einkommensteuergesetz (EStG) und die Investitionsfrist des § 7g EStG wurden um ein weiteres Jahr verlängert. Beim § 7g EStG bedeutet das, dass die Steuerpflichtigen für im Jahr 2017 in Anspruch genommene Investitionsabzugsbeträge fünf Jahre und für in 2018 in Anspruch genommene vier Jahre Zeit haben, um die Investition zu tätigen.

Alle Fachbeiträge zeigen

Auto-Unfall-Verkehr
Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht
24.07.2026

Verkehrsunfall: Auch für einen kleineren Ersatzwagen ist der günstigste Tarif maßgeblich

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat grundsätzlich Anspruch darauf, für die Dauer der Reparatur einen gleichwertigen Mietwagen zu nutzen. Doch was gilt, wenn sich der Geschädigte freiwillig mit einem kleineren Ersatzfahrzeug begnügt? Kann er dann argumentieren, die höheren Mietkosten seien dennoch zu ersetzen, weil ein gleichwertiges Fahrzeug kaum günstiger gewesen wäre? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er stellte klar: Maßgeblich sind allein die erforderlichen Kosten des tatsächlich angemieteten Fahrzeugs. Auch bei einem klassenniedrigeren Ersatzwagen bleibt der Geschädigte verpflichtet, den wirtschaftlichsten Tarif zu wählen.

Beitrag lesen
Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Bau- und Architektenrecht, Baurecht, Architektenrecht
24.07.2026

Bauherr als Handwerker: Architekt bleibt in der Verantwortung

OLG Schleswig: Architekt muss auch Eigenleistungen eines unerfahrenen Bauherrn planen und überwachen

Beitrag lesen
ring ehe familie
Familienrecht
24.07.2026

Wie oft darf der Ehename wechseln?

Mit der Reform des deutschen Namensrechts zum 1. Mai 2025 wollte der Gesetzgeber Ehepaaren mehr Freiheit bei der Wahl ihres Familiennamens verschaffen. Doch wie weit reicht diese neue Gestaltungsfreiheit? Darf ein Ehepaar nach dem Widerruf seines bisherigen Ehenamens anschließend noch einmal einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen – und dabei sogar einen anderen als ursprünglich wählen? Diese bislang umstrittene Frage hat das Kammergericht Berlin nun zugunsten der Ehegatten beantwortet und sich damit bewusst gegen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte gestellt.

Beitrag lesen