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Steuerrecht 2022 Personengesellschaften: Gesetzgeber schafft neue Besteuerungsmöglichkeit

Der Bundestag hat am 21.05.2021 das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25.06.2021 zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit einzuräumen, dieselben steuerlichen Regelungen in Anspruch nehmen zu können wie Kapitalgesellschaften.

Hintergrund ist, dass Personengesellschaften gewerbesteuerrechtlich als eigenständige Steuersubjekte behandelt werden, für Zwecke der Einkommensbesteuerung sind dies hingegen ausschließlich die an ihr unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Personen oder Körperschaftsteuersubjekte (transparente Besteuerung). Dies führt im Einzelfall zu teils erheblichen Abweichungen bei Steuerbelastung und Bürokratieaufwand im Vergleich zu Kapitalgesellschaften.

Auf Antrag können sich Personengesellschaften nun ab 2022 bei der Besteuerung wie Kapitalgesellschaften behandeln lassen. Das gilt sowohl für die Körperschaft- als auch für die Gewerbesteuer. Erfreulich ist, dass sie aufgrund dieser Option vom niedrigen Körperschaftsteuersatz profitieren. Allerdings hat die Option auch noch andere Konsequenzen. Hier zwei Beispiele:

Geldentnahmen müssen als Gewinnausschüttung mit entsprechendem Abgeltungsteuerabzug durchgeführt werden.

Auch Anstellungs- und Darlehensverträge sind auf Konsequenzen zu überprüfen. Wird ein Gesellschafter für die Gesellschaft tätig, dann liegt nach der Option ein Anstellungsverhältnis vor, mit der Konsequenz, dass Lohnsteuer einbehalten werden muss.

Hinweis:

Zudem wird durch das Gesetz der räumliche Anwendungsbereich des Umwandlungsteuergesetzes über den EWR hinaus erweitert. Es soll Unwuchten bei der steuerlichen Behandlung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei Gesellschafterdarlehen beseitigen und den Bürokratieaufwand bei der steuerbilanziellen Nachverfolgung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen verringern. Die Reinvestitionsfristen des § 6b Einkommensteuergesetz (EStG) und die Investitionsfrist des § 7g EStG wurden um ein weiteres Jahr verlängert. Beim § 7g EStG bedeutet das, dass die Steuerpflichtigen für im Jahr 2017 in Anspruch genommene Investitionsabzugsbeträge fünf Jahre und für in 2018 in Anspruch genommene vier Jahre Zeit haben, um die Investition zu tätigen.

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Internationales Recht
17.09.2026

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

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Internationales Recht
17.09.2026

Wahl der Unternehmensbewertungsmethode in Gerichtsverfahren zur Aufteilung des Gesamtguts (PL)

Bei der Unternehmensbewertung im Rahmen der Aufteilung des Gesamtguts (bei Eheleuten) erfolgt die Bewertung zu einem konkreten Stichtag. Hierbei handelt es sich meist um den Zeitpunkt der Vereinbarung der Gütertrennung oder um den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft gemäß Art. 65 § 1 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches (KSH) – wonach der Wert des Kapitalanteils des Gesellschafters auf der Grundlage einer gesonderten Bilanz unter Berücksichtigung des Veräußerungswerts des Gesellschaftsvermögens zu ermitteln ist – gilt gemäß § 2 als Bilanzstichtag: bei einer Kündigung der letzte Tag des Geschäftsjahres, in dem die Kündigungsfrist abgelaufen ist; im Falle des Todes oder der Insolvenzeröffnung der Tag des Todes bzw. der Tag der Insolvenzeröffnung; und im Falle des Ausschlusses aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils der Tag der Klageerhebung. Die genannten Zeitpunkte sind für die Bestimmung des Unternehmenszustands maßgeblich, wobei der Unternehmenswert auf der Grundlage dieses Zustands ermittelt wird.

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Internationales Recht
17.09.2026

Schwächen des Humankapitals – riskantes Finanzverhalten und dessen soziale Auswirkungen

Risikobereitschaft und das Streben nach Wohlstand gehören zu den stärksten Triebfedern menschlichen Handelns. Menschen gehen aus verschiedenen wesentlichen Gründen Risiken ein – seien es psychologische, soziale oder sogar evolutionäre Motive (aus evolutionärer Sicht erhöhte die Anhäufung von Ressourcen die Chancen auf Überleben und Genweitergabe). Heute treten materielle Mittel an die Stelle dieser Ressourcen, doch das Bedürfnis, sie anzuhäufen und zu vermehren, ist unverändert geblieben.

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