Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Probleme bei der Wärmedämmung

Die Durchführung dämmender Maßnahmen am Eigenheim kann kompliziert werden

Seit Jahren ist die Einsparung von Energie ein großes Thema. Dies betrifft nicht nur den Straßenverkehr, sondern in großem Maße auch die Wärmedämmung an Privathäusern. Diese führt zu verringerten Heizkosten, die Investitionen werden unter Umständen sogar finanziell gefördert. Also, alles kein Problem? Womöglich schon, da einige rechtliche Vorgaben zwingend beachtet werden müssen, wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2019 (Aktenzeichen V ZR 144/18) zeigt.

In dem zu entscheidenden Fall ließ ein Eigentümer zunächst die vordere und hintere Fassade seines Reihenhauses dämmen. Aufgrund der versetzten Bauweise der Reihenhäuser konnte jedoch eine Wärmedämmung an der seitlichen Grenzwand nicht ohne Weiteres angebracht werden. Diese Dämmung würde die Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück um etwa 11 cm überschreiten. Dies allein wäre noch kein Problem, zugleich müssten allerdings noch bauliche Veränderungen an der Wand des Nachbarhauses vorgenommen werden. So müsste zum Beispiel die Entlüftung des Öltanks und der Küchenabluft verlegt werden, ebenso ein vorhandener Holzunterstand. Der Eigentümer forderte daher von seinem Nachbarn die Duldung zum Betreten dessen Grundstücks, um dort die erforderlichen Vorarbeiten ausführen und danach die Wärmedämmung auf eigene Kosten anbringen zu können. Gleichwohl war der Nachbar hiermit nicht einverstanden. Der Prozess wurde durch drei Instanzen geführt. Dem Wunsch des Eigentümers hat der Bundesgerichtshof eine Absage erteilt, die Klage auf Duldung wurde abgewiesen. Der Bundesgerichtshof führt hierzu in seinem Urteil aus, dass das Nachbarrechtsgesetz zwar eine Regelung enthalte, unter welchen Voraussetzungen das Anbringen einer Wärmedämmung durch den Nachbarn zu dulden sei. In diesem Falle dürfe die Dämmung auch über die Grundstücksgrenze herüberragen. Dies gelte aber nur für einen Überbau solcher Bauteile, die wegen des Anbringens einer Wärmedämmung an der Grenzwand selbst erforderlich würden. Veränderungen an dem Nachbargebäude hingegen, die aufgrund der Anbringung der Wärmedämmung notwendig würden, fielen nicht hierunter. Folglich müsse der Nachbar beispielsweise nicht akzeptieren, dass seine Entlüftung des Öltanks verlegt oder der Holzunterstand versetzt werde. Im Ergebnis blieb dem unterlegenen Eigentümer nur, es bei der unvollständigen – und dadurch ineffektiven - Wärmedämmung zu belassen oder eine Dämmung an der Innenseite der Wand anzubringen.

Eine Regelung zur Wärmedämmung findet sich seit einigen Jahren in § 23a Nachbarrechtsgesetz. Das Urteil des Bundesgerichtshofes betraf zwar einen Fall aus Hessen, die Vorschrift im dortigen Landesgesetz entspricht aber weitgehend der für Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung ist daher auch bei der Anbringung von Wärmedämmungen in Nordrhein-Westfalen zwingend zu beachten.

Beitrag veröffentlicht am
29. Januar 2020

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Daten-Datenschutz-data-DSGVO
Datenschutzrecht
20.04.2026

Datenschutzverstoß des Finanzamts: Schadensersatz muss erst bei der Behörde geltend gemacht werden

Personen, denen aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Betroffene müssen den Schaden und dessen negative Folgen aber stichhaltig nachweisen können; abstrakte Behauptungen ohne Beleg reichen nicht aus.

Beitrag lesen
Schifffahrtsrecht, Seerecht, Polizeirecht
20.04.2026

Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.

Beitrag lesen
Steuerrecht
20.04.2026

Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Regelmäßig einmal im Jahr aktualisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen. Das BMF hat nun eine Anpassung ab dem 01.01.2026 vorgenommen. Verändert wurden damit die Pauschalen für mehrere Länder, unter anderem für Albanien, Bulgarien, China, Estland, Irland, Israel, Katar, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mexiko, die Niederlande, Rumänien, Schweiz, Ukraine und Venezuela.

Beitrag lesen