Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Familienrecht Scheidung mit Kind

Eine Scheidung mit Kind birgt oft ein höheres Konfliktpotenzial als eine Scheidung ohne Kind. Das Kind wird immer eine Art Bindeglied zwischen den Elternteilen darstellen. Die Elternteile sollten daher versuchen, friedlich und klar vernünftige Regelungen zu treffen. Das erfordert auf beiden Seiten gegenseitiges Verständnis und Kooperation. Wichtig ist, dass bei sämtlichen Regelungen stets das Kindeswohl im Fokus liegt.

In rechtlicher Hinsicht müssen Fragen zum Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt geklärt werden.

Auch für die Zeit nach der Scheidung steht den Eltern das gemeinsame Sorgerecht zu. Von erheblicher Bedeutung ist die Frage, bei wem die Kinder nach der Trennung oder Scheidung leben. Die Eltern müssen sich einigen, bei wem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben soll. Werden sich die Eltern nicht einig, entscheidet das Familiengericht.

Zudem muss geregelt werden, wann, wie oft und wie lange das Kind den anderen Elternteil besucht. Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Genauso ist jeder Elternteil zum Umgang verpflichtet und berechtigt. Besteht zwischen den Eltern Uneinigkeit, kann das Familiengericht hierüber entscheiden.

Schließlich muss der Lebensunterhalt des Kindes geregelt werden. Das Kind hat gegen den nicht betreuenden Elternteil einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Dieser bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Alle Fachbeiträge zeigen

Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
29.09.2025

Miteigentum an einer Ferienimmobilie: Wie wird es auch rechtlich sorglos?

Sie möchten sich mit anderen Familien eine Ferienimmobilie teilen. Die Gemeinschaft, der diese Immobilie mit Ihnen zusammen gehört, kümmert sich über Dienstleister um alle damit verbundenen Aufgaben, wie Reparaturen, Reinigungen und Steuererklärungen. Dieses Konzept, auch als co-ownership bezeichnet, stellt in praktischer Hinsicht ein „all-inclusive Paket“ dar.

Beitrag lesen
Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankrecht
26.09.2025

Phishing-Mails: Wie Sie sich schützen und welche Verantwortung Banken und Kunden tatsächlich tragen

Im Kern regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hierzu in § 675u, dass die Bank, also der Zahlungsdienstleister, bei nicht autorisierten Zahlungen grundsätzlich zur Erstattung verpflichtet ist. Doch wie so oft in der Juristerei gibt es Ausnahmen: Hat der Kunde grob fahrlässig gehandelt, kann die Bank die Erstattung verweigern.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
26.09.2025

Finanzierung junger Unternehmen: Die Haftungsfallen des Pitch-Decks – Zwischen Vision und Verantwortung

Start-ups und junge Unternehmen stehen regelmäßig vor der Aufgabe, potenzielle Investoren von ihrer Geschäftsidee zu überzeugen und Kapital für Wachstumsvorhaben zu gewinnen. Hierbei erweist sich das sogenannte Pitch-Deck als zentrales Kommunikationsmittel.

Beitrag lesen