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Familienrecht Scheidung mit Kind

Eine Scheidung mit Kind birgt oft ein höheres Konfliktpotenzial als eine Scheidung ohne Kind. Das Kind wird immer eine Art Bindeglied zwischen den Elternteilen darstellen. Die Elternteile sollten daher versuchen, friedlich und klar vernünftige Regelungen zu treffen. Das erfordert auf beiden Seiten gegenseitiges Verständnis und Kooperation. Wichtig ist, dass bei sämtlichen Regelungen stets das Kindeswohl im Fokus liegt.

In rechtlicher Hinsicht müssen Fragen zum Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt geklärt werden.

Auch für die Zeit nach der Scheidung steht den Eltern das gemeinsame Sorgerecht zu. Von erheblicher Bedeutung ist die Frage, bei wem die Kinder nach der Trennung oder Scheidung leben. Die Eltern müssen sich einigen, bei wem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben soll. Werden sich die Eltern nicht einig, entscheidet das Familiengericht.

Zudem muss geregelt werden, wann, wie oft und wie lange das Kind den anderen Elternteil besucht. Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Genauso ist jeder Elternteil zum Umgang verpflichtet und berechtigt. Besteht zwischen den Eltern Uneinigkeit, kann das Familiengericht hierüber entscheiden.

Schließlich muss der Lebensunterhalt des Kindes geregelt werden. Das Kind hat gegen den nicht betreuenden Elternteil einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Dieser bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

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Autos stehen im Stau
Schadensersatzrecht
30.06.2026

Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt

Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.

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Baurecht, Bauvertragsrecht, Architektenrecht, Bau- und Architektenrecht
30.06.2026

Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

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Verwaltungsrecht
30.06.2026

Reise scheitert wegen behördlichen Fehlers: Kommune haftet auf Schadensersatz

Versäumt eine Passbehörde nach dem Wiederauffinden eines zuvor als verloren gemeldeten Reisepasses die Löschung der Fahndungsausschreibung zu veranlassen und scheitert deshalb eine Auslandsreise, haftet die zuständige Kommune im Wege der Amtshaftung auch für den bereits gezahlten Reisepreis. Bürger dürfen darauf vertrauen, dass ein gültiger deutscher Reisepass seine Funktion als international anerkanntes Reisedokument erfüllt.

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