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Familienrecht Scheidung mit Kind

Eine Scheidung mit Kind birgt oft ein höheres Konfliktpotenzial als eine Scheidung ohne Kind. Das Kind wird immer eine Art Bindeglied zwischen den Elternteilen darstellen. Die Elternteile sollten daher versuchen, friedlich und klar vernünftige Regelungen zu treffen. Das erfordert auf beiden Seiten gegenseitiges Verständnis und Kooperation. Wichtig ist, dass bei sämtlichen Regelungen stets das Kindeswohl im Fokus liegt.

In rechtlicher Hinsicht müssen Fragen zum Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt geklärt werden.

Auch für die Zeit nach der Scheidung steht den Eltern das gemeinsame Sorgerecht zu. Von erheblicher Bedeutung ist die Frage, bei wem die Kinder nach der Trennung oder Scheidung leben. Die Eltern müssen sich einigen, bei wem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben soll. Werden sich die Eltern nicht einig, entscheidet das Familiengericht.

Zudem muss geregelt werden, wann, wie oft und wie lange das Kind den anderen Elternteil besucht. Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Genauso ist jeder Elternteil zum Umgang verpflichtet und berechtigt. Besteht zwischen den Eltern Uneinigkeit, kann das Familiengericht hierüber entscheiden.

Schließlich muss der Lebensunterhalt des Kindes geregelt werden. Das Kind hat gegen den nicht betreuenden Elternteil einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Dieser bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

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Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

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Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

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Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

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