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Familienrecht Scheidung mit Kind

Eine Scheidung mit Kind birgt oft ein höheres Konfliktpotenzial als eine Scheidung ohne Kind. Das Kind wird immer eine Art Bindeglied zwischen den Elternteilen darstellen. Die Elternteile sollten daher versuchen, friedlich und klar vernünftige Regelungen zu treffen. Das erfordert auf beiden Seiten gegenseitiges Verständnis und Kooperation. Wichtig ist, dass bei sämtlichen Regelungen stets das Kindeswohl im Fokus liegt.

In rechtlicher Hinsicht müssen Fragen zum Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt geklärt werden.

Auch für die Zeit nach der Scheidung steht den Eltern das gemeinsame Sorgerecht zu. Von erheblicher Bedeutung ist die Frage, bei wem die Kinder nach der Trennung oder Scheidung leben. Die Eltern müssen sich einigen, bei wem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben soll. Werden sich die Eltern nicht einig, entscheidet das Familiengericht.

Zudem muss geregelt werden, wann, wie oft und wie lange das Kind den anderen Elternteil besucht. Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Genauso ist jeder Elternteil zum Umgang verpflichtet und berechtigt. Besteht zwischen den Eltern Uneinigkeit, kann das Familiengericht hierüber entscheiden.

Schließlich muss der Lebensunterhalt des Kindes geregelt werden. Das Kind hat gegen den nicht betreuenden Elternteil einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Dieser bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

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Arbeitsrecht
19.01.2026

Arbeitsrechtliche Spielregeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co.

Die Bestimmung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit, Urlaub und Co. gestaltet sich weitaus schwieriger, wenn ein Arbeitnehmer auch eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form einer Provision erhält. Die Höhe der Vergütung ist teilweise starken Schwankungen unterworfen. Diesen Schwankungen ist bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts Rechnung zu tragen.

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Steuerrecht
19.01.2026

Firmen-Fitnessprogramme – Das sind die aktuellen lohnsteuerlichen Grundsätze

Im Rahmen von Firmen-Fitnessprogrammen bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern flexible Trainingsmöglichkeiten in externen Einrichtungen an. Dabei übernehmen die Arbeitgeber die Kosten teilweise oder vollständig. Aber die lohnsteuerliche Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen ist in der Praxis komplex, die Finanzverwaltung hat kürzlich nachgelegt.

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Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Gesellschaftsrecht
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Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert (BFH 4.6.25, II R 42/21).

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