Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Sponsoringaufwendungen und Gewerbesteuer Sponsoring: Wann droht dem Sponsor eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung?

Aufwendungen für die Überlassung von Werbeflächen und eines Vereinslogos für Werbezwecke unterliegen laut Finanzgericht Niedersachsen (FG) der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Die Folge für den Sponsor ist, dass seine Sponsoringaufwendungen bei der Gewerbesteuer gewinnerhöhend hinzugerechnet werden.

Im Streitfall hatte ein Unternehmer einen Sponsoringvertrag mit einer GmbH abgeschlossen, die die Sponsorenrechte eines Sportvereins vermarktete. Der Sponsor durfte das Vereinslogo nutzen, auf den Banden für sich werben und sein Firmenlogo auf den Trikots der Spieler anbringen. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde der Sponsoringvertrag als gemischter Vertrag eingestuft. Die vom Vertrag umfassten Aufwendungen seien daher teilweise bei der Gewerbesteuer gewinnerhöhend hinzuzurechnen.

Das FG hat der Betriebsprüfung recht gegeben. Die streitigen Mieten für die Überlassung der Bande, der Präsentationsleinwand und der Bodenwerbefläche sowie der Trikots und weiterer Bekleidungsstücke seien dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen. Das gelte auch für das Entgelt für die Überlassung des Firmenlogos für Werbezwecke der Klägerin.

Hinweis:

Der Sponsor hat gegen diese Entscheidung Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt. Jetzt muss der BFH klären, ob ein Sponsoringvertrag ein Miet- oder Pachtverhältnis im Sinne des bürgerlichen Rechts darstellt, das für eine Hinzurechnung erforderlich ist, und ob Sponsoringverträge ein Nutzungsrecht im Sinne der Hinzurechnungsvorschriften vermitteln.

Beitrag veröffentlicht am
19. Oktober 2022

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Auto-Unfall-Verkehr
Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht
24.07.2026

Verkehrsunfall: Auch für einen kleineren Ersatzwagen ist der günstigste Tarif maßgeblich

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat grundsätzlich Anspruch darauf, für die Dauer der Reparatur einen gleichwertigen Mietwagen zu nutzen. Doch was gilt, wenn sich der Geschädigte freiwillig mit einem kleineren Ersatzfahrzeug begnügt? Kann er dann argumentieren, die höheren Mietkosten seien dennoch zu ersetzen, weil ein gleichwertiges Fahrzeug kaum günstiger gewesen wäre? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er stellte klar: Maßgeblich sind allein die erforderlichen Kosten des tatsächlich angemieteten Fahrzeugs. Auch bei einem klassenniedrigeren Ersatzwagen bleibt der Geschädigte verpflichtet, den wirtschaftlichsten Tarif zu wählen.

Beitrag lesen
Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Bau- und Architektenrecht, Baurecht, Architektenrecht
24.07.2026

Bauherr als Handwerker: Architekt bleibt in der Verantwortung

OLG Schleswig: Architekt muss auch Eigenleistungen eines unerfahrenen Bauherrn planen und überwachen

Beitrag lesen
ring ehe familie
Familienrecht
24.07.2026

Wie oft darf der Ehename wechseln?

Mit der Reform des deutschen Namensrechts zum 1. Mai 2025 wollte der Gesetzgeber Ehepaaren mehr Freiheit bei der Wahl ihres Familiennamens verschaffen. Doch wie weit reicht diese neue Gestaltungsfreiheit? Darf ein Ehepaar nach dem Widerruf seines bisherigen Ehenamens anschließend noch einmal einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen – und dabei sogar einen anderen als ursprünglich wählen? Diese bislang umstrittene Frage hat das Kammergericht Berlin nun zugunsten der Ehegatten beantwortet und sich damit bewusst gegen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte gestellt.

Beitrag lesen